Urlaub zwischen MuSchu und Elternzeit - Auswirkung auf Elterngeld?

Hallo,

ich überlege, meinen Urlaub zwischen den MuSchu und der Elternzeit zu nehmen (lange, unsägliche Geschichte, aber es ist absolut unwahrscheinlich, dass ich jemals zu meinem jetzigen AG zurückkehre). Jetzt habe ich aber gelesen, dass dies in Bezug auf das Elterngeld eine schlechte Sache wäre, da dieses nur in den ersten 12 Lebensmonaten gezahlt wird (und nicht wie ich annahm für 12 Monate, sozusagen egal, wann man diese nehmen will), und sich die Bezugszeit um meinen Urlaubsanspruch verringert.
Gehen wir der Einfachheit halber mal davon aus, ich habe noch Anspruch auf 2 Monate Urlaub, dann hätte ich mit meinem Plan:
8 Wochen MuSchu
2 Monate Urlaub
Nur noch 8 Monate Elterngeld - statt 10, wenn ich den Urlaub nicht nehmen würde.
Damit würde ich zwar in den 2 Monaten Urlaub 100% Gehalt statt der 67% Elterngeld bekommen, aber da sich meine Bezugszeit ja entsprechend um 2 Monat verkürzt, verliere ich doch am Ende Elterngeld, d.h. mein Urlaub wäre nur 33% Gehalt wert.

Ich hoffe, meine Schilderung ist nicht gar zu verwirrend - ich bin selbst grad sehr verwirrt, sorry - und jemand kann mir weiterhelfen?
Vielleicht hat jemand diesen Fall schon "umgesetzt" und kann mir was dazu sagen?

P.S.: Nur für den Fall, dass der ein oder andere sich wundert, warum ich den Urlaub nicht nach der Alternzeit nehme, wie es sicherlich am besten wäre: die Geschichte mit meinem Arbeitgeber ist eine lange und unsägliche, weswegen des vollkommen ausgeschlossen ist, dass ich nach meiner Elternzeit da hin zurückkehren möchte. Ich werde also spätestens zum Ende der Elternzeit kündigen, möchte aber möglichst die Auszahlung des Urlaubsanspruchs dann vermeiden, weil mich das steuerlich schlechter stellen wird.
Eine Auszahlung des Urlaubsanspruchs vor der Elternzeit halte ich für unwahrscheinlich, da der AG ja zustimmen muss, und meiner das leider nicht tun wird.
Jetzt bin ich einfach auf der Suche nach der besten Lösung, meinen Urlaubsanspruch durchzusetzen, aber dabei möglichst wenig "Verluste" einzufahren.
Wenn einer noch eine andere Alternative auf Lager hat, gern auch her damit ;o))

Liebe Grüße
Anja

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Ich verstehe nicht dein Problem. Warum nimmst du den Urlaub nicht unmittelbar nach der Elternzeit und kündigst direkt für den Tag danach.
Oder warum nimmst du deinen Urlaub nicht vor dem Mutterschutz?

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Danke, Kati!

Dachte mir schon, dass ich das verwirrend geschrieben hatte.

Den Urlaub vor dem MuSchu kann ich nicht nehmen, weil ich im BV bin (da war in der Tat eine Info, die wichtig gewesen wäre - danke für Deine Nachfrage!).

Nach der Elternzeit kann ich den Urlaub - so glaub ich zumindest - nicht nehmen, weil ich ja die 6 Monate Kündigungsfrist habe, aber "nur" 2 Monate Urlaub. Ich müsste da also 4 Monate nochmal hin, was ich auf jeden Fall vermeiden will.

Liebe Grüße
Anja

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Und wie schätzt du deinen Chef ein bzgl. Aufhebungsvertrag? Wenn du deinen Urlaub nach der Elternzeit nimmst und mit einem Aufhebungsvertrag zum Ende des Urlaubes dann raus bist? Würde er dir entgegenkommen?

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Warum soll dich die Auszahlung des Urlaubs schlechterstellen? Es ist egal, ob du deinen Urlaub nach dem Mutterschutz "ausbezahlt" bekommst (als Gehalt) oder nach der Kündigung.
Beim EG ist es aber so, dass du für die Zeit nichts erhalten würdest, deswegen wäre es blöd, es da zu nehmen.

Sollten zu viele Steuern einbehalten werden, kriegst du sie nach der Einkommenssteuererklärung wieder zurück.

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Danke für Deinen Beitrag!

Okay, dann stimmst Du also meiner Vermutung zu, dass mir EG "verloren" gehen würde, wenn ich den Urlaub direkt nach MuSchu nehmen würde? Versteh ich Dich da richtig?

Ich höre halt immer wieder davon, dass die Ausbezahlung als Einmalzahlung steuerlich anders berücksichtigt werden würde... Zumindest hatte ich das bisher so verstanden.

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Ja, denn du bekommst in der Zeit Gehalt und hast keine Einkommenseinbußen, die mit EG aufgefangen werden sollen.

Klar, zuerst wird es anders versteuert. Aber bei einer Steuererklärung kriegst du alles wieder zurück, weil du zuviel bezahlt hast.

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