Zeitarbeit, Kündigung und Unbezahlten Urlaub.

Hallo,

Folgender Sachverhalt hat sich bei meiner Schwester zugetragen.

Sie wurde am 14.05.2012 bei der Zeitarbeitsfirma eingestellt.

Und war in einem Altenheim eingesetzt.
Nach einer Woche wurde sie Krank ( was ich davon halte sage ich jetzt mal nicht ;-) ) und war drauf hin beim Arzt dieser hat sie dann vom 21. 05 - 29.05. 2012 Krank geschrieben.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat sie am 21.05.2012 persönlich abgeben.

Am 29.05.2012 hat sie sich bei der ZA Telefonisch gemeldet das Sie am nächsten Tag wieder arbeitsfähig ist.

Darauf hin sagte der nette Herr, das Sie einen anderen Mitarbeiter in das Altenheim geschickt hätten, und diese dort auch bleibt!

Sie werden frei gestellt, wird aber nicht als unbezahlter Urlaubstag angrechnet.
Sie bekommen weiterhin ihr Stundenlohn bezahlt als wären

Sie ganz normal in einem Einsatzort.

Wir melden uns bei ihnen sobald wir etwas neues haben.

Am 01.06.2012 hatten Sie dann einen Arzttermin beim Radiologen der schon länger festand.

Diese Teilte sie auch der ZA am 14.05.2012 schon mit.

Für den 01.06. legte sie dann abermals eine Krankmeldung vor.

Am Montag den 04.06 hat Sie sich Telefonisch bei der Zeitarbeitsfirma gemeldet und wollte wissen wie es nun weiter geht.

Drauf hin sagte der nette Herr er würde sich im Laufe des Tages melden.

Am 05.06.2012 hatte sie dann die Kündigung zum 09.06.2012 im Briefkasten.

Und einen Antrag auf Unbezahlten Urlaub

Der von der ZA schon ausgefüllt ist, nur noch die Unterschrift fehlte von ihr.

Da steht drinen

Beantragt Unbezahlten urlaub

25.05.2012

29.05 - 31.05. 2012

4.06- 08. 06 2012

Insgesamt 8 Tage.

Am 25.05 und 29.05 hatte sie ja eine Krankmeldung daher würden diese 2 Tage ja schon nicht stimmen.

Aber auch die restlichen Tage die dann übrig bleiben hat Sie nie, einen unbezahlten Urlaubstag genommen. Sondern hat am 30 und 31.05 morgens dort um 6 Uhr angerufen um nach zu fragen ob sie einen Einsatzort für sie hätten.

Auch am 04.06, 05.06 und 06.06. hat sie morgens dort angerufen und nach gefragt.

am 05.06 hat sie Nachmittags ebenfalls nochmal dort angerufen und hat dem Herrn gesagt.

Das sie bis zum 09. 06 ihre Arbeitskraft zur Verfügungstellt.

Darf also die ZA diese Tage als Unbezahlten Urlaubstag berechnen?

Auch im Vertrag steht das für Zeiten wo der Arbeitnehmer nicht in einem Betrieb eingestezt werden kann. Das Gehalt weiter bezahlt werden muss.

Noch dazu stellt sie ja bis zum 09.06 ihre Arbeistkraft zur Verfügung nur wenn sie nirgendswo eingestezt werden kann weil die ZA keinen Auftrag für sie hat.
Dann kann Sie doch nichts dafür, sprich es ist ja nicht ihr verschulden.

Und wenn sich jetzt jemand fragt woher ich das alles so genau weiß, ist ganz einfach;-)
Sie wohnt vorrübergehend bei mir, weil sie sich von Ihrem Mann getrennt hat.

Aber Sie zieht demnächst in Ihre eigene Wohnung. Ist also nur eine Überbrückung.

Lg Viper

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Ich steig da nicht wirklich durch.
Sie hat aber erst nach 6 Wochen beim AG Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Somit ist es korrekt, dass er die AU-Tage nicht bezahlt hat.

Gruß,

W

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Um die AU Tage geht es nicht! Das ist mir bzw. uns schon klar.

Es geht um die Tage wo, Sie nicht Krank war. Aber die ZA ihr keine Arbeit zu geteilt hat.

Diese wollen sie ihr jetzt als Unbezahlten Urlaub anrechnen.

Aber laut Arbeitsvertrag muss der AG auch für Tage zahlen wo sie in keinem Betrieb tätig ist.

3

"Am 25.05 und 29.05 hatte sie ja eine Krankmeldung daher würden diese 2 Tage ja schon nicht stimmen."

Du zählst doch aber diese AU-Tage mit auf....
Die Kündigungsfrist muß er natürlich bezahlen.

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Also deine Schwester sollte das nicht unterschreiben und der AG muss zahlen wenn es im Vertrag steht. Der Versucht nur gar nicht´zu zahlen. Und es gibt immer Leute die einfach unterschreiben.

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Danke für deine Antwort.

Meine Schwester wird sich am Montag von einem Anwalt beraten lassen.

Denn die ZA fordert jetzt ihre Arbeitsbekleidung zurück die sie von der ZA für 50€ abkaufen musste.

Wünsch ein schönes WE

Lg Viper

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Hallo,

Fachanwa(e)lt/in für Arbeitsrecht aufsuchen, der/die soll auch den Vertrag unter die Lupe nehmen.

Gruß