Meine Stelle als Gruppenleitung in einer städischen Kita

Hallo ich arbeite seit 7 Jahren in einer Städtischen Kita und war die letzten zwei Jahre oft krank. Eine Stelle in einer anderen Gruppe wird nach den Sommerferien frei. Meine Leitung möchte mich von meiner alten Gruppe dahin versetzten als Gruppenleitung, darf sie das. Kann ich mich beim Personalrat beschweren?
Gruß an alle.....

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Huhu!
Ich hatte einen Vertrag als *Erzieherin*, ich meine auch nachher eine Erweiterung wo drin stand als *Erzieherin als Gruppenleitung*. Bzw. die Gehaltsstufe (öffentlicher Dienst) war dadurch eine andere.

Aber definitiv stand nicht drin in welcher Gruppe. Von daher gehe ich davon aus das man überall einsetzbar ist.

Bei uns war es auch so das man nicht Ortsmäßig eingestellt war. Das heißt wir mußten auch jederzeit zur Vertretung in andere Kindergärten unseres Arbeitgebers. Ob wir wollten oder nicht. Wobei das wirklich nur in Notfällen eingefordert wurde. Ansonsten hatte mein Arbeitgeber dafür extra einen Springer eingestellt.

Viele Grüße,
Claudia

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Hi, danke für deine Antwort. Also kann mich die Leitung in eine Gruppe innerhalb des Hauses versetzten.

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Klar kann sie das. Da du den Beruf Erzieherin gelernt hast, bist du automatsich befugt eine Gruppe zu leiten. Hast du einen Stellenbeschreinbung bei deiner Einstellung bekommen? Arbeite selber in einer städt. Kita und die können mich rein theoretisch in 43 Einrichtungen versetzen. Natürlich muss eine logische Begründung her, aber die haben sie meistens.
Was spricht den gegen eine Gruppenleitung? Sorge, es nicht zu schaffen?
Ich persönlich finde es ganz spannend eine Gruppenleitung zu haben. Da kann man auch mal häufiger raus aus der Gruppe.z. B. Elterngespräche, Praxisanleitertreffen ist schon etwas abwechslungsreicher als immer nur in der Gruppe zu sein.
Wenn du arge Bedenken hast, dann Besprich das doch nochmal mit der Leitung. Wenn es geht. Manche sind ja leider häufiger #drache und da gibt es dann nichts dran zu rütteln.

Gruß Anna

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Was steht in deinem Vertrag? Ich denke du bist bei der Stadt / Gemeinde als Erzieherin angestellt. Ohne dass ein spezieller KITA o.ä. vertraglich festgehalten ist. Somit kannst du jederzeit woanderst eingesetzt werden.

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Wäre das ein Aufstieg?

Grundsätzlich entscheidet der AG, wo er den AN einsetzt.

Gruß

Manavgat

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Grundsätzlich muss der Träger die Möglichkeit haben seinen Betriebsablauf zu regeln.
Es gilt ein "Direktionsrecht", nach billigem Ermessen.
Dies endet wo Willkür vermutet werden könnte.
Wenn z. B. eine Nachmittagsgruppe eingerichtet wird und eine Kollegin mit schulpflichtigen Kindern soll das übernehmen, statt Kolleginnen ohne Kinder.
Du deutest an, dass deine Krankheit bzw. nicht betriebliche Umstände der Grund sein könnten.
Aber ein Willkürvorwurf lässt sich allein daraus nicht ableiten.

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Hi, was ist ein Direktionsrecht? Eigentlich arbeite ich schon als Gruppenleitung in einer Gruppe. Da ich aber oft krank war, und die zweite Erzieherin meine Aufgaben fast ein Jahr lang übernahm. Ist meine Leitung der Meinung, dass ich in der anderen Gruppe wo die Stelle als Gruppenleitung frei wird diese übernehmen soll. Weil in meiner Gruppe die andere Erziherin mehr Bezug zu den Kindern hat, und die Eltern wollen auch das die zweite Erziherin in der Gruppe bleibt. Also nocheinmal die Frage muss ich in die andere Gruppe oder nicht? Kann ich mit dem Personalrat etwas erreichen.
Gruß Silber-MOND