Zwischenzeugnis anfordern... ja oder nein???

Hallo Ihr Lieben,

ich frage hier heute mal für meinen Kumpel.

Der hat vor 12 Jahren nach Abschluss seiner Lehre als Tischler keinen Job in seinem Ausbildungsberuf gefunden und hat dann als Quereineinster im Bereich Elektro angefangen. In der Firma A war er 6 Jahre beschäftigt, hat viel gelernt und war zuletzt als selbständiger Monteur unterwegs. Leider ist diese Firma damals Insolvenz gegangen... er hat durch einen Bekannten einen anderen Job bekommen, ebenfalls in der Elektrobranche wo er nun in der Firma B auch schon seit 6 Jahren arbeitet.

In der Firma A hat er trotz mehrmaligen nachhaken und Anwalt kein Arbeitszeugnis bekommen. In Firma B hat er natürlich auch noch kein Zeugnis, da er ja aktuell dort arbeitet.

In Firma B hat er einen tollen Job, nette Kollegen, tolle Chefs, Firmenwagen, etwas Verantwortung, viele Freiheiten aber verhältnismäßig wenig Gehalt.
Nun hat er die Möglichkeit in einer anderen Firma C Fuß zu fassen, in der er mehr verdient und vorallem Fortbildungschancen und viel bessere Verdienstmöglichkeiten in der Zukunft hat.

Er würde sich gern bewerben, der Personalchef weiß schon von ihm (auch durch Bekannte) ist wohl auch begeistert, aber ihm fehlen ja nun Arbeitszeugnisse.

Er möchte ungern ein Zwischenzeugnis anfordern, da es ja immer sehr offensichtlich ist, das man sich andersweitig umschaut. Das aber ist ihm unangenehm, da er einen sehr guten Stand in der Firma B hat und gerade eine (wenn auch nicht groß) Gehaltserhöhung bekommen und dazu noch seinen Wunschfirmenwagen.

Ich kann verstehen das er kein Zwischenzeugnis anfordern mag, aber natürlich hätte er damit bessere Chancen. Was soll ich ihm raten? Was würdet ihr tun?

DANKE! :-)

Liebe Grüße
Anna

PS Für ein besseres Verständnis:

Wir sprechen von einem Bruttogehalt von 1.900 € in Firma B plus Firmenwagen, mit einem Max. Gehalt in den nächsten 20 Jahren von ca. 2.200 - 2.300 €.

Gegen Brutto Einstiegsgehalt in Firma C von 2.200 € ohne Firmenwagen, mit einem Max. Gehalt in den nächsten 20 Jahren von ca. 2.800 €.

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Hi!

Ein Zwischenzeugnis anzufordern ist keine aussergewöhnliche Angelegenheit und heisst nicht zwingend, dass man die Firma verlassen möchte. Ich würde ihm raten, um eines zu bitten.

Ein Arbeitnehmer hat ein Recht auf ein Zwischenzeugnis und muss nicht begründen, weshalb er eines möchte.

Wenn er es begründen möchte, kann er auch einfach sagen, er möchte wissen, wie sein Stand in der Firma ist. Zudem sei es wichtig, die Etappen eines über Jahre dauernden Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten. (Das ist übrigens tatsächlich so.

Grüsse

serdes

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Hallo,

wer ein Zeugnis anfordert, muss nicht zwingend gleich "schlechte" Gedanken im Kopf haben :-p.

Es ist nichts aussergewöhnliches um ein Zwischenzeugnis zu bitten. Ich stelle oft eines aus - meine Mädels sind aber dennoch fast alle noch da... (vielleicht hat es ja mit der Bewerbung auch nicht geklappt #schwitz).

Ich würde es anfordern. Die Chancen, wenn er eines vorlegt sind schon deutlich höher, als ganz blank dazustehen.

Immer schön mutig sein!

LG
Caro

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Den Zwiespalt kann ich verstehen.

Und ich gehe auch tatsächlich davon aus, daß ein AG "negative"Gedanken hegt, wenn ein MA ein Zwischenzeugnis verlangt, es sei denn, der Vorgesetzte geht weg, man wechselt die Abteilung o.ä., weshalb man den Stand festhalten will.

Und man hat nicht ganz ohne Grund jederzeit das Recht auf ein Zwischenzeugnis.

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Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben Sie bei einem berechtigten Interesse (z.B. feststehendes Vertragsende nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag, Wechsel des Vorgesetzten, Änderung des Aufgaben- bzw. Tätigkeitsbereichs, Versetzung, Betriebsübergang, Elternzeit, Bewerbungen). Wichtig ist: Das Zwischenzeugnis kann u. U. bei der Bewertung von Leistung und Führung eine Bindungswirkung für das endgültige Arbeitszeugnis haben. Deshalb sollte gerade auch ein Zwischenzeugnis immer kritisch geprüft werden!
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http://arbeitsrecht.pfgc.de/arbeitnehmer-leitende-angestellte/zeugnis--zwischenzeugnis-

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Ich kann verstehen das er kein Zwischenzeugnis anfordern mag, aber natürlich hätte er damit bessere Chancen.
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Das kann zwar sein, muß aber nicht.
Ich habe bisher nie Zwischenzeugnisse mitgeschickt, und mache das auch aktuell nicht.
Mir hat es nie geschadet.

Also in diesem Fall hier muß er es sich überlegen.
Er kann es anfordern, dann siehe obene die Gründe für einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, dann weiß der Chef es aber sicher auch, was los ist.

Oder er läßt es sein und bewirbt sich eben so.

Ich persönlich würde keines anfordern bzw. ich mache es jetzt gerade auch nicht.

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"Und man hat nicht ganz ohne Grund jederzeit das Recht auf ein Zwischenzeugnis."

Ups...mein Fehler...in DE wird das tatsächlich anders gehandhabt.

In der Schweiz braucht man keine Begründung anzugeben und kann jederzeit ein Zwischenzeugnis verlangen...Asche auf mein Haupt, ich dachte, es sei in Deutschland genauso#hicks

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Ich habe jetzt nicht die gesetzliche Grundlage dazu gefunden, aber es gibt tatsächlich ein paar Gründe, von denen einer zutreffen muß.
Ich glaube, wenn man sehr lange (aber wie lange?) man seinen Job hat, kann man auch eines verlangen.
Im Prinzip wird es ein AG aber wohl auch gar nicht ablehnen, es sei denn, es verlangen jede Woche 20 MA mal eben so ein Zwischenzeugnis und es kostet ihn zu viel Zeit.
Es ist eben immer die Frage, ob ein AG es überhaupt ablehnen will.

Auch wenn viele meinen, daß ein zwischenzeugnis sich extrem positiv auf eine Bewerbung auswirkt, so ist meine Erfahrung aber, daß ein potentieller AG es ganz normal findet, daß man keines hat, wenn man ja schon in der Bewerbung sagt, daß sie es vertraulich behandeln sollen, weil man ja noch einen festen Job hat etc.
Die wissen doch selber, daß man nicht unbedingt hingeht und eines verlangt, um sich dem Chef zu flüstern, daß man evtl. gehen will.

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Hallo Anna,

<Was soll ich ihm raten?>
die Arbeitsverhältnisse Deines Kumpels basieren nach Deiner Schilderung auf persönlichen Kontakten und nicht auf formellen Bewerbungsverfahren. Dementsprechend würde ich auch keinen großen Wert auf eine Formalie wie ein Zwischenzeugnis legen.

Unabhängig von vorhandenen Ansprüchen an ein solches Zeugnis besteht womöglich die Gefahr dass
a) wie befürchtet der jetzige Arbeitgeber eine anderweitige Bewerbung mutmaßt und negativ auslegt und
b) der mögliche neue Arbeitgeber bestehende informelle Pfade nutzt und beim jetzigen Arbeitgeber mal vorfühlt (was Dein Kumpel ja wohl auch vermeiden will).

<Was würdet ihr tun?>
Ich würde mich auf die bisher doch erfolgreiche Bewerbungsstrategie in einem mir bekannten Umfeld verlassen.

Deinem Kumpel viel Glück wünscht

Ralf

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die Arbeitsverhältnisse Deines Kumpels basieren nach Deiner Schilderung auf persönlichen Kontakten und nicht auf formellen Bewerbungsverfahren. Dementsprechend würde ich auch keinen großen Wert auf eine Formalie wie ein Zwischenzeugnis legen.
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#pro