Ich bekomme keine schriftl. Kündigungsbestätigung. Ist das richtig????

Hallo!

Ich habe in meiner Firma gekündigt und fange woanders an. Mein Chef gibt mir aber keine schriftliche Kündigungsbestätigung, sagt, ich bestätige das Ihnen mündlich, das muss reichen.

Bei uns ist das z. B. auch oft so, dass man das Recht auf ein Zeugnis gerichtlich geltend machen muss, weil unser Chef einfach ein A..loch ist!

Habe ich den Anspruch auf schriftl. Künd.Bestätigung oder hat er recht?

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Hallo,

also ich stelle auch nie eine schriftliche Kündigungsbestätigung aus. Es sei denn die Mitarbeiterin besteht drauf.

Er hat sie doch erhalten, oder? Und er hat es Dir mündlich zugesichert, oder? Das sollte in meinen Augen auch reichen.

LG
Caro

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Er hat Recht, er muß Dir das nicht bestätigen.

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Ok, danke, das wusste ich nicht.

Und wie sieht es aus mit dem Zeugnisanspruch. Muss man den wirklich schwere Geschütze auffaren um eins zu bekommen?

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"Und wie sieht es aus mit dem Zeugnisanspruch. Muss man den wirklich schwere Geschütze auffaren um eins zu bekommen?"

Was denn sonst wenn der Chef nicht will?

Du hast einen Rechtsanspruch auf ein qualifiziertes wohlwollendes Arbeitszeugnis dass der Wahrheit entsprechen muss.
Das ist die Theorie.

Um diese Theorie in die Praxis umzusetzen, musst du nunmal den Rechtsweg beschreiten wenn der Chef sagt "verpiss dich von mir gibts nix"

Warum du übrigens keine Kündigungsbestätigung vom Chef bekommen musst ist eigentlich ganz einfach.

Eine Kündigung ist eine sogenannte einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung.
Sie ist mit Zugang wirksam.
Eine Bestätigung irgendeiner Form braucht man deshalb nicht.

Man muss den Zugang allerdings beweisen können.

Gruß
Demy

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*Eine Kündigung ist eine sogenannte einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung.
Sie ist mit Zugang wirksam.
Eine Bestätigung irgendeiner Form braucht man deshalb nicht.

Man muss den Zugang allerdings beweisen können.*

Das ist der Grund, warum ich die Kündiung in doppelter ausführung mitgenommen hatte. Habe sie abgeben und die eine Kündigung unterschreiben lassen. Dazu das Datum und es stand noch drauf: Entgegengenommen am ....

LG Fusselchen

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Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und das muss dein Chef nicht bestätigen. Du hättest dir allenfalls den Erhalt der Kündigung bestätigen lassen können (und sollen), wenn du sie persönlich übergeben hast.

Natürlich hast du einen Anspruch auf ein wohlwollendes, dem beruflichen Fortkommen dienliches Zeugnis. Wenn dein AG dir keins ausstellen will, klag es halt ein.