ALG I Anspruch nach Elternzeit

Hallo.

Nach wieviel Monaten verfällt der Anspruch auf ALg I ?

Wie sieht es auch nach der Elternzeit ? Hat man nach einer 3jährigen Erziehungspause anspruch ? Gibt es da nicht Rahmenbedingungen von 2 Jahren o.ä und dann verfällt der Anspruch ?

Bitte klärt mich mal auf #danke

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Wie wäre es denn mit arbeiten gehen?

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Sobald man sich bei der ARGE arbeitssuchend meldet, bekommt man auch ALG1 (wenn der Anspruch besteht).

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Sag mal hast du das Thema verfehlt ? Oder was ist dein Problem ? ICH habe einen unbefristeten AV und benötige das nicht, genauso wie deine blöden Kommentare! Wenn du jmd. runtermachen möchtest dann wende dich an deinen Mann/Frau ....!

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Hallo!
Die 3 Jahre Elternzeit werden für den Anspruch auf ALG1 nicht mitgerechnet. D.h. du kannst nach Beendigung der EZ einen Antrag auf ALG1 stellen. Du bekommst allerdings keine 67% deines letzten Gehalts, sondern nur von einem fiktiven Durchschnittseinkommen.

LG
Kitty

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Nein, du gehst das falsch an.

Generell gilt, dass man während Kindererziehungszeiten sogar Anspruch auf ALG1 erwirbt und zwar in genau dem selben Maße, als wenn man gearbeitet hätte. ABER: Man muß vorher (also bis man in Muschu gegangen ist) sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, oder ALG1 bekommen haben. Da darf nicht ein Tag dazwischen frei sein. Und die Erziehungszeiten dürfen auch nicht länger als 3 Jahre sein.
Eventuell alter Anspruch auf ALG1 ist nach 3 Jahren verfallen. Aber man hat ja den neuen Anspruch und der füllt ja ein komplettes Kalenderjahr. Das ALG1 nach der Elternzeit von 3 Jahren wird fiktiv berechnet.

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Halo Kati!

Vielen Dank für deine ausführliche und wirklich hilfreiche Antwort! #pro