Was ist wenn mein AG die Kündigung nicht bestätigt?

Hallo Ihr Lieben,

bald endet meine Elternzeit und ich habe vor 2 Woche einen neuen Arbeitsvertrag und darauf gleich meinen jetzigen Job gekündigt. Die Kündigung ist nun 10 Tage her und ich habe noch keine RÜckmeldung von meinem Chef.

Was ist, wenn er sich gar nicht meldet um mir die Kündigung zu bestätigen?

Mein Problem ist, dass ich gestern erfahren habe, dass man in der Elternzeit eine 3 Monatige Kündigungasfrist hat, die ich dann ja nicht eingehalten habe.

Und was wäre, wenn er die Kündigung trotz nicht eingehaltener Frist bestätigt, ist das dann ok?

Oh man ich ärgere mich und habe Angst, dass er mir Steine in den Weg legt. :-(

#danke euch

LG Anna

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Hallo,

wenn er sie bestätigt, dann ist es okay. aber warum rufst du nicht an und fragst nach. Evtl. würde ja auch ein Aufhebungsvertrag in Betracht kommen.

vg, m.

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Hallo anna280278

also folgendes:

Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet eine Kündigung zu bestätigen. Das heißt, auch wenn Du die Kündigung abgeschickt hast und diese nicht fristgerecht ist wird diese mit Zugang wirksam.

Der Arbeitgeber hat zwar die Möglichkeit, die Kündigung anzufechten über das Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen aber mal ganz ehrlich - was hätte er davon? Er kann dich durch die Klage nicht zwingen länger zu bleiben. Im Gegenteil würde gerichtlich nur festgestellt werden dass das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt endet.

Oder wie schon erwähnt fragst nach einem Aufhebungsvertrag.

Unter Umständen besteht sogar ein besonderes Kündigungsrecht - also ohne einhalten der 3 Monatigen Kündigungsfrist. Z.B. dann wenn du vorher in Vollzeit gearbeitet hast nunmehr aber in Teilzeit arbeiten willst, dieses der Arbeitgeber aber nicht gewährt und du dadurch keine Kinderbetreuung hast. Dann könntest du zum Ende der Elternzeit kündigen ohne die 3 Monate zuvor einzuhalten.

Hoffe konnte weiterhelfen.

Lg butti27

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Ich verstehe nur Bahnhof.

"und diese nicht fristgerecht ist wird diese mit Zugang wirksam."

Was heißt "sie wird wirksam" ?

Kündigung "anfechten"? Was soll denn der Anfechtungsgrund sein? Irrtum? Täuschung?

Wo kommt die Frist von drei Wochen her? Kündigungsschutzklagen reicht doch der AN ein.

Einerseits könne Deiner Ansicht nach eine Klage den AN nicht zwingen länger zu bleiben aber andererseits könne das Gericht feststellen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirkt? Siehst Du in der Behauptung keinen Widerspruch?

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Hallo parzifal :)

grundsätzlich wird eine Kündigung mit Zugang erstmal wirksam. Egal ob fristgerecht oder nicht. Daher hat der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer im Zweifel immer das Recht gegen eine Kündigung vorzugehen. In diesem Fall würde der Arbeitgeber wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist vorgehen können.

Es ist ja im § 19 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz eine Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit vorgeschrieben. Dieses wurde ja hier nicht eingehalten und das könnte der Arbeitgeber gerichtlich durchsetzen.

Oftmals machen das Arbeitgeber nicht unbedingt wenn der Arbeitnehmer in der Elternzeit war sondern allgemein kündigt. Wenn eine Kündigungsfrist nicht eingehalten wird entsteht dem Arbeitgeber unter Umständen einen Schaden. Und wenn gerichtlich festgestellt wird, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde - so kann der Arbeitgeber im Zweifel den Arbeitnehmer schadenersatzpflichtig machen.

Daher ist für mich meine Ausführung überhaupt kein Widerspruch.

LG butti27

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Hallo,

eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf keiner Bestätigung. Wie hast du sie denn übermittelt? Hast du ein Nachweis? Ich habe meinen Chef die Kündigung selbst übergeben.

Ich glaube das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit gekündigt werden. Bin mir aber nicht ganz sicher. Eventuell kommt ja ein Aufhebungsvertrag in Betracht.

Warum rufst du nicht in der Firma an?

LG Sylviee

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Hallo,

diese 3 Monate Kündigungsfrist muss der ARBEITGEBER einhalten (der dich allerdings nicht in der Elternzeit kündigen kann) - du als Arbeitnehmer hast nur eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende ;-) Auch während der Elternzeit.

Das steht in § 622 BGB in (1) exakt geregelt drin:
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Viele liebe Grüße,
Connykati

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Der erste Teil stimmt nicht.

Wie sollte denn der AG die Kündigungsfrist einhalten MÜSSEN, wenn er während der Elternzeit gar nicht kündigen kann? Das wäre doch widersinnig.

Der AG kann während der Elternzeit gar nicht kündigen (fristlose mal ausgenommen).

Die Frist gilt also selbstverständlich für den AN. Es ist aber ein Sonderkündigungsrecht.

Eine Kündigung mit vereinbarten oder gesetzlichen (§ 622 BGB) Fristen bleibt weiterhin möglich.

Insofern ist auch Dein Hinweis auf "NUR eine Kündigungsfrist von 4 Wochen" ungenau. Erstmal gibt es auch verlängerte Fristen wie 622 zeigt. Außerdem gelten selbstverständlich vertraglich vereinbarte Fristen ebenfalls (soweit nicht unzulässig).

Gruß
parzifal

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Zitat: du als Arbeitnehmer hast nur eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende

Wie kommst Du denn bitte darauf, dass jeder AN die gleiche Kündigungsfrist hat???
Schonmal was von Vertragsfreiheit gehört? Schonmal den von Dir zitierten § 622 BGB GELESEN und VERSTANDEN???

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Du kannst jederzeit mit den vertraglichen bzw gesetzlichen Fristen kündigen.

Das mit den 3 Monaten zum Ende der Elternzeit ist eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit falls Du ansonsten eine längere Frist als 3 Monate hättest.

Wie bereits ausgeführt bedarf die Kündigung keiner Bestätigung. Im Zweifel muss man deren Zugang aber nachweisen können.

parzifal

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Sorry aber da kann ich überhaupt nicht zustimmen.

Während der Elternzeit ruht das bestehende Arbeitsverhältnis. Die vertraglichen Kündigungsfristen wären nur einzuhalten, wenn ich innerhalb der Elternzeit kündige (also nicht zum Ende der Elternzeit)

Im § 19 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz steht eindeutig drin:

"Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen."

Es steht das NUR mit dieser Frist gekündigt werden kann zum Ende der Elternzeit. Da lässt das Gesetz überhaupt kein Spielraum zu.

butti27

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Nichts für Ungut. Du hast dich jetzt in mehreren Antworten zu Rechtsfragen geäußert. Und mir scheint, dass Du nicht wirklich Ahnung davon hast.

Am Besten teilst Du immer mit, dass Du nur etwas vermutest. Dann weiß der Fragesteller/Leser die Qualität der Antwort einzuordnen und glaubt es nicht vorschnell. Das kann nämlich auch teuer werden.

Jetzt hierzu:

Bsp: Gesetzliche Kündigungsfrist 4 Wochen. Elternzeit endet am 31.07.

Der AN kann Deiner Meinung nach hier also ca. am 15.06. zum 15.07. kündigen, wenn er aber zum 31.07. kündigen will muss er die Kündigung schon ca. Ende April übergeben?

Kann das wirklich sein?

parzifal

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Ohne Kenntnis Deines Einzelvertrages oder Tarifvertrages ist keine verbindliche Auskunft möglich.
Die Bestimmung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (also 3 Monate zum Elternzeitende) gilt auf jeden Fall.
Eine Kündigungsbestätigung braucht der Arbeitgeber nicht machen.
Rein praktisch kann er Dich sicher nicht zur Weiterarbeit nötigen.
Theoretisch könntest Du Dich Schadenersatzpflichtig machen.
Wenn er glaubhaft machen kann, dass er einen materiellen Schaden hat, weil Du die Frist nicht eingehalten hast.