Darf eine Bank das?

Hallo zusammen,

wir haben am Freitag Abend Kontoauszüge geholt. Freitag war der 27.04. Auf dem Kontoauszug sind schon Abbuchungen drauf (unsere Kreditraten für das Haus) datiert mit dem 30.04.

Ich finde das ganz schön frech. Zum einen ist der 30.04 kein Sonntag, kein Feiertag sondern ein ganz normaler Arbeitstag. Ich finde das ist kein Grund vier Tage vorher schon die Raten abzubuchen.
Des weiteren kommen unsere Einzahlungen auf dieses Konto auch erst am 30.04 (Gehälter). Das heißt das Konto ist jetzt um diese Raten ein wenig im Minus und ich muss dann wieder Zinsen dafür bezahlen.

Ich finde das wie gesagt ganz schön frech. Bevor ich aber morgen zu unserer Bank fahre und mich beschwere, wollte ich von Euch mal wissen, ob das so in Ordnung ist. Ist das bei Eurer Bank auch so? Dürfen die das?

Vielen Dank für eine kurze Antwort.

Einen schönen Sonntagnachmittag wünsche ich Euch noch.

Viele Grüße

Karin

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Hallo, wenn die Abbuchung mit Wertstellung 30.4. gebucht ist und am 30.04. das Konto die erforderliche Deckung aufweist brauchst Du doch keine Zinsen zahlen. Was ist denn daran frech ? Oder ist die Wertstellung 28.04.?
Liebe Grüße, Andrea

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Hallo,

die Kontoauszüge vom 27.04 weisen schon die Buchungen vom 30.04 aus. Dh ich habe jetzt vom 27.04 - 30.04 ein Minus auf dem Konto, wo ich dann auch noch Zinsen zahlen muss. Ist ja nicht viel Geld - die Zinsen für ein paar Tage. Aber warum wird die Abbuchung nicht wie vertraglich vereinbart am 30.04 erstellt, sondern 3 - 4 Tage vorher und dann quasi vordatiert?

Hoffe das ist verständlich, was ich meine.

LG

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Hallo,

Du muss für diesen Zeitraum keine Zinsen zahlen.

Da dieWertstellung erst am 30.04. ist, ist es so als ob das Geld noch nicht abgebucht wäre. Die Bank hat das Geld für die Rate so zu sagen reserviert.

LG

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Hallo,

ganz normal finde ich das auch nicht, aber ich würde mich nicht beschweren.

Eine freundliche E-Mail mit dem Hinweis, dass Du die wegen dieses offensichtlichen Fehlers anfallenden Zinsen nicht begleichen wirst, falls sie denn erhoben werden sollten, reicht doch.

Immer gleich mit der Faust auf den Tisch hauen, finde ich daneben.

sbl

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Na mit der Faust auf den Tisch hauen werde ich nicht :-) Aber ich finde es hinterhältig, das immer so dermaßen blöd mit Kunden umgegangen wird, als wenn wir es eh nicht merken.
Es gibt wahrscheinlich genug Menschen, die es nicht merken und dann auch brav die Zinsen zahlen. Finde einfach die Methode absolut unangebracht.

Werde morgen mal hinfahren und nachfragen. Mal sehen was Sie sagen. Ich weiß, das wir das Thema schon mal vor 2 oder 3 Jahren hatten. Weiß aber gerade nicht mehr, was die darauf geantwortet hatten.

Wahrscheinlich verweisen Sie auf Ihre AGB wie alle Unternehmen, wenn mal was ist.

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Doch, das darf die Bank. Zu wann sind denn die Raten zu erfüllen? Ist die Rate immer zum letzten Tag im Monat fällig oder zum ersten des Folgemonats?

Es gibt Schuldner, die KEIN Lastschriftverfahren ausführen lassen und den Zeitpunkt der Fälligkeit für den Gläugiber missverstehen.

Das Geld MUSS, um die Vertragskonditionen richtig zu bedienen, am Fälligkeitstag auf dem Konto des Gläubigers sein (eingegangen!!!!). Ansonsten kann man Euch für jeden entgangenen Tag Verzugszinsen berechnen.

Hat man nun das Lastschriftverfahren gewählt, bzw. hatte keine andere Option als dieses, holt sich die Bank das Geld natürlich zum richtigen Zeitpunkt, damit sie pünktlich ihr Geld hat.

Kommen jetzt so 2 "doofe" Optionen dazu, wie Wochenende (am Samstag buchen manche Banken nicht) und Feiertag, dann holen sie sich das Geld zu einem früheren Zeitpunkt, damit die Schuld zum Fälligkeitstermin erfüllt ist.

Muss das Geld bei Euch am letzten Taq im Monat auf dem Konto des Gläubigers sein und die Bank kalkuliert mit ein, dass die Bank beide Tage am WE nicht bucht, hat sie korrekt gehandelt. Und selbst, wenn die Schuld am ersten eines Monats beglichen sein muss, hat sie mit der Tatsache, dass beide Tage am WE nicht gebucht wird, richtig eingezogen, da der erste des Monats diesmal leider wie ein Sonntag zu behandeln ist und dann weder Ein- noch Ausgänge verbucht werden.

Tja, so ist das im Leben..... Dafür sollte man auch immer einen Puffer auf dem Konto haben, der mindestens einen Monat aller zu zahlenden Verbindlichkeiten beträgt.

Denn für die korrekte Deckung des Kontos hast Du zu sorgen, dafür kann der Gläubiger nichts. Der sorgt nur dafür, dass er sein Geld zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt auf seinem Konto gutschreiben kann.

LG Janette

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Liebe Jeanette!

du schreibst die Info, dass man immer einen Monatsbetrag aller Verbindlichkeiten im Plus sein sollte. Den Tip kenne ich bisher gar nicht. Hast du beruflich damit zu tun? Woher weißt du das? Kennst du dich damit aus? Deine Antwort scheint für mich voll gutem Wissen zu sein. Wenn es so ist wie du sagst, dann haben mein Mann und ich ein ernstes Problem. Ich weiß zwar das wir nicht wirklich gut da stehn und wir sind dabei das in den Griff zu kriegen, aber rechnen immer rum, aber einen Monat im voraus gut zu haben, davon sind wir weit entfernt! Hast du da einen Tip??

liebe Grüße Rahele

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Hallo!

Steht dort als Wertstellungsdatum 27.04. oder 30.04.?

Ich denke mal, dass lediglich Buchungsdatum 27.04. ist, aber Wertstellungsdatum 30.04.

LG

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Wertstellung 30.04. Finde ich aber trotzdem unmöglich. Denn der 30.04 ist morgen - Montag. Ganz normaler Arbeitstag. Es gibt absolut keinen Grund (Wochenende / Feiertage) hier vier Tage vorher abzubuchen.

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Hallo,

wenn die Wertstellung erst der 30. ist, dann brauchst Du Dich überhaupt nicht aufzuregen. Aktuell ist noch gar nichts abgebucht. Du kannst nur schon lesen, was am 30. passieren wird. Was meinst Du, warum es überhaupt diese Angabe mit dem Wertstellungsdatum sonst geben würde?

Komm mal runter von der Palme und lerne, wie man Kontoauszüge richtig liest.

Grüße

Sabine

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Ganz schön auf Kante genäht Euer Leben.

Eingang Gehalt 30.

Abbuchung Kredit 30.

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Was ist denn daran "auf Kante genäht" #kratz?

Entscheidend ist doch nicht, ob Zahlungseingang (Gehalt) und Abbuchung (Kredit) am gleichen Tag erfolgen, sondern, ob es für den "Zweifelsfall" einen entsprechenden "Puffer" gibt.

Viele Grüße!

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Hallo Karin,

das könnte noch schlimmer gehen.

Karfreitag: 27.03.
Ostermontag: 30.03.

Da würde die Abbuchung der Raten vermutlich schon am 26.03. erfolgen.

Aber - und das ist entscheidend - mit Wertstellung 31.03.

Du zahlst also für die "zu frühe" Abbuchung keine Zinsen.

Banken lassen ganz gerne die Buchungen für die Kredite bereits am vorletzten Arbeitstag eines Monats laufen, um den letzten Arbeitstag eines Monats, wo das Buchungsaufkommen relativ hoch ist, zu entlasten.

Ist also nicht ungewöhnlich.

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Bevor du die Bank als frech, hinterhältig und unmöglich bezeichnest solltest du erst einmal lernen, wie man Kontoauszüge richtig liest. Lass mich raten, die Finanzen bei euch macht dein Mann?

Das Geld wird erst am 30.04. abgebucht. Es ist nach wie vor auf deinem Konto und nix mit Minus. Dass es dort schon mit Buchung zum 27. auftaucht ist lediglich der Hinweis für dich, dass das Geld für eine Abbuchung am 30.04. vorgemerkt ist.

Das wäre so, als würde ich dir am 27.04. sagen "du, ich geb dir noch 50 Euro für den Kuchen", dir das Geld dann aber tatsächlich erst am 30.04. in die Hand drücke.

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[... Text vom urbia-Team entfernt. Bitte diskutiert sachlich.]

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Du solltest Dich schämen!

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