ALG II und Kapitalerträge

Hallo zusammen,

ich hab heute einen Brief vom Jobcenter bekommen, nach einem Datenabgleich haben Sie herausbekommen das ich 145 Euro Kapitalerträge im Jahre 2010 gemacht habe.

Dies ist schon richtig, aber das Geld wurde für meinen Sohn bei der Geburt angelegt und dann im Jahre 2010 ausgeschüttet, damit habe ich ihm ein neues Kinderzimmer inklusive neues Bett gekauft plus den Schulranzen bezahlt.

Also von dem Geld ist nichts mehr da , habe da also kein Vermögen mehr von !

Welche Nachweise brauchen diese nun vom Jahr 2010 ? Und ein Kontoauszug von meinem jetzigen Kontoauszug ?

Bin total fertig mit den Nerven, dachte ich muss das nicht angegeben da ich dachte es gibt ja den Freibetrag wo man haben darf und da war das Geld drunter deswegen !

Gruß Manuela

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Die erste Frage ist natürlich erstmal seit wann du ALGII beziehst und ob diese 145 € in der Bezugszeit ausgeschüttet wurden. Dann hättest du sie mit angeben müssen, denn in der Bedarfsrechnung sind ja sonlche Anschaffungen pauschal schon drin. (evtl gibts extra Zuschüsse für Schulsachen? wenn ja ist die Frage ob du die bekommen hast)
Somit haben sie dir also zuviel bezahlt und du müsstest die 145€ zurückzahlen.

Die zweite und wahrscheinlich fürs Amt wichtigere Frage ist, was mit dem Geld ist, aus dem der Zinsertrag stammt. Hast du das als Vermögen mit angegeben? Denn wenn es dein Zinsertrag ist, dann ist es ja auch dein Geld, oder nicht?

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"Dann hättest du sie mit angeben müssen, denn in der Bedarfsrechnung sind ja sonlche Anschaffungen pauschal schon drin."

Denkfehler. "Ausschüttungen" aus dem Schonvermögen sind kein Einkommen und dürfen selbstverständlich auch für Anschaffungen verwendet werden, die de Grunde nach in der Regelleistung enthalten sind.

Man muss nur eben ALLES bei der Antragstellung angeben.

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Wieder was dazugelernt :-)

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Hallo,

muss man Ersparnisse, die unter den Freibeträgen liegen nicht angeben? Zu welchem Zinzsatz war das Geld angelegt? Bei drei Prozent können es ca. 4800,- Euro gewesen sein. Ihr seid von ALGII abhängig und gibst soviel Geld für einen Schulranzen und eine Zimmereinrichtung aus?

Die Zinserträge sind Einnahmen, die selbstverständlich hätten angegeben werden müssen. Durch die Zinserträge wird Deine Bedürftigkeit in dem Bezugsmonat vermindert.

Nachträglich melden und zurückzahlen.

LG, Andrea

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Soviel Geld für Schulranzen und Zimmereinrichtung - 145 Euro? #kratz

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Hallo,

Nicht die Kapitalerträge von 145,- € sondern das verzinzte Vermögen von mutmaßlich 4800€.
Die TE schrieb:
"Dies ist schon richtig, aber das Geld wurde für meinen Sohn bei der Geburt angelegt und dann im Jahre 2010 ausgeschüttet, damit habe ich ihm ein neues Kinderzimmer inklusive neues Bett gekauft plus den Schulranzen bezahlt.

Also von dem Geld ist nichts mehr da , habe da also kein Vermögen mehr von !"

Liebe Grüße, Andrea

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"dachte ich muss das nicht angegeben da ich dachte es gibt ja den Freibetrag wo man haben darf und da war das Geld drunter deswegen"

Sorry, aber falsch gedacht. Bzw. nicht ordentlich gelesen und zugehört. Selbstverständlich muss man ALLES!!! angeben, selbst wenn man MEINT, es fiele unter den Freibetrag! Es ist nicht dein Job, das festzustellen, sondern der des SB!

Leg' eben alles vor, was du von dieser Spareinlage noch hast und am besten auch eine Umsatzanzeige deiner Hausbank.

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Goldene Regel im ALG II Bezug:

Nichts auf der Bank lassen, außer das was zwingend abgebucht werden muss, soviel wie möglich mit Bargeld arbeiten, keine Zahlungen mit Karte, etc... (hier ist schon manch einer aufgefallen in Sachen Ortsabwesenheit) , wenn man über Olinebanking Rechnungen bezahlt immer schön mit Sammelüberweisung, erspart die Schwärzerei auf den Auszügen, somit ist das Thema Datenabgleich für den Staat Geschichte.

Geld fürs Kind kann man auch anders anlegen. ;)

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Super Tipp zum Geld abgreifen.

Abgesehen davon, dass ich bei der derzeitigen Lage auch kein Geld/Gold mehr auf der Bank lassen würde, hat man doch nichts zu verbergen, wenn man nicht unberechtigt Leistungen empfängt?

Meine Tochter musste auch mal kurzfristig ALGII empfangen. Ein Jahr später etwa kam ein Schreiben bzgl Datenabgleich. Sie konnte den Verbleib des Geldes plausibel erklären und dies auch lückenlos über Kontoauszüge nachweisen. Damit war das Thema gegessen.

Monate später übrigens kam die Wohngeldstelle mit demselben Anliegen.

Aber ich glaube wir beide haben schonmal über "der Staat zieht uns eh das Geld aus der Tasche" diskutiert, oder?

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Warum sollte ich mich vor diesem Staat rechtfertigen, dazu noch über Dinge, die ihn nichts angehen ?
Mir gewährt auch keiner Einblick in die Konten dieses Staates, warum sollte ich im Umkehrschluß dann Einblick darüber gewähren für was ich mein Geld ausgebe ?

Man bedenke hierbei mal die Aufschreie der Politiker als man von ihnen verlangte ihre Einkünfte offen zu legen ;)

Und das hat nichts mit Abgreifen "zu tun"