Elterngeld beim zweiten Kind!?

Hallo ihr Lieben,

ich bin das zweite mal schwanger und mache mir jetzt so meine Gedanken über das Finanzielle ;-)
Kann mir da bitte jemand weiter helfen, denn man hört unterschiedliche Sachen und nie richtig was genaues ......

Also erstes Kind ist im Feb 2011 geboren und ich habe mir das Elterngeld für 2 Jahre berechnen lassen und das würde somit im Dezember 2012 auslaufen.

Wenn alles gut geht, dann wird mein zweites Kind im Dezember 2012 geboren.

Was kann ich dann für Geld erwarten? Nur den Mindessatz von 300€???

Ich würde mich über eure zahlreichen Antworten sehr freuen, bitte helft mir :-)#bitte

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Hast du zwischendurch gearbeitet? Hast du noch einen Ag, bekommst also Mutterschaftsgeld? All diese Fragen müssen beantwortet sein, damit man dazu etwas sagen kann!

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Hallo Susannea,

erstmal vielen Dank, dass du mir so schnell geantwortet hast.

Nein ich hab nicht zwischendurch gearbeitet. Mein erstes Kind ist wie gesagt im Februar 2011 geboren und da hab ich dann meine Elternzeit von 3 Jahren eingereicht.

Hab das Elterngeld mir für das erste Kind auf zwei Jahre berechnen lassen, so dass es im Dezember 2012 ausläuft und im Dezember 2012 würde ja auch das zweite Kind kommen.

Aber ich hab noch einen Arbeitgeber, ich kann da nach meiner Elternzeit wieder anfangen.

Wie das mit dem Mutterschaftsgeld ist, das weiß ich auch nicht, hab ja leider keine Ahnung davon :-(

Ich würde mich sehr freuen, wenn du mir weiter helfen könntest.

LG Samenta

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Da du noch bis Februar 2014 in Elternzeit bist, steht dir kein AG-Zuschuss zum Mutterschatsgeld zu, aber die 13 Euro täglich Mutterschaftsgeld von der KK, wenn du gesetzlich versichert bist.

Somit hast du Mutterschutz, der beginnt dann voraussichtlich im November (dazu bräuchte ich noch den genauen errechneten Termin), so dass wahrscheinlich November 2011 bis Oktober 2012 zählen würden. Nun sind dabei aber November 2011 bis Februar 2012 in denen du noch Elterngeld bezogen hast.
Somit müssen diese vier Monate durch Monate vor dem ersten Mutterschutz ersetzt werden.
Wenn du also zu dem Zeitpunkt durchschnittlich mehr als 1150 Euro im Monat Netto hattest, dann gibts auch mehr als den Sockelbetrag Elterngeld.
Den Geschwisterbonus gibts bis zum Ende des Elterngeldbezuges vom 2. Kind.

Elternzeit musst du auch erst nach Ende der 1. Elternzeit 2014 anmelden (mit 7 Wochen Frist vorher).

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Hallo,

normalerweise müsstest du das selbe Elterngeld bekommen wie jetzt. Die Zeit mit dem Elterngeld zählt nicht, also wird wieder mit der Zeit VOR dem Elterngeld gerechnet.

Lg michi

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DAs ist falsch, denn es zählt nur das erste Jahr mit dem Elterngeld nicht (nur der Bezug), daher ist einiges an Zeit ohne Einkommen dabei und es kann nicht mehr so hoch sein wie vorher"