Restschuldversicherung bei Ratenkredit

Hallo,

meine Schwester nimmt bei ihrer Hausbank einen Ratenkredit auf. Weil ihr AV befristet ist, ist mein Vater (es ist auch die Hausbank meiner Eltern) der 2. Kreditnehmer.

Desweiteren wurde eine Restschuldversicherung, welche nur auf meine Schwester läuft, abgeschlossen. Mein Vater hat sicheres Einkommen, natürlich kann auch er arbeitslos werden, dass ist aber sehr unwahrscheinlich.

Wenn meine Schwester jetzt arbeitslos werden sollte (was bei einem befr. AV gar nich so unwahrscheinlich ist), zahlt die Versicherung dann wirklich??? auch hat ihr die Bankberaterin nicht gesagt, ab wann diese zahlen würde, ich meine aber erst nach 12 Monaten.

Irgendwie kann ich mir das kaum vorstellen, schließlich hat die Bank 2. Kreditnehmer, mit einem sicherem Einkommen.

In meinen Augen macht die Versicherung wenig Sinn, was meint Ihr?

Danke und LG

Montana 82

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Sie soll die Restschuldversicherung NICHT abschließen bzw. wenn schon geschehen, widerrufen!

In dem Falle grenzt das ja schon an Betrug, wenn man 2 Kreditnehmer hat, dann kann und wird sich die Bank bei Zahlungsunfähigkeit ja immer an den 2. DN wenden.

Die wollten nur ordentlich Provision kassieren an der RSV. Am besten gleich zu einer anderen Bank gehen, das ist doch hochgradig unseriös!

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#winkeDas würde ich auch meinen. Wenn der 1. KD nicht zahlen kann wenden sie sich immer erst an den 2. KD. Und da er ja voraussichtlich nicht arbeitslos wird, zahlt man doppelt, oder besser die Versicherung umsonst.

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Hallo Montana 82,

deine Schwester müsste ja Versicherungsunterlagen zur Restkreditversicherung mitbekommen haben - steht da denn nichts drin? Ich meine auch, dass die Versicherung erst nach einer bestimmten Anzahl von Monaten in Arbeitslosigkeit zahlt. Bin mir nicht sicher, ob es nicht 6 Monate sind.

Und falls ihr in den Unterlagen nicht schlauer werdet- dann soll deine Schwester einfach bei ihrer Kundenberaterin anrufen und nachfragen!

Liebe Grüße,

Tanja

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Echt pervers, was manch ein Bank “Berater “ ahnungslosen Kunden so aufschwatzt. Neben den, was hier schon geschrieben wurde würde ich das ganze mal dem Verbraucherschutz melden.

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Hallo,

vielen Dank an alle, die geantwortet haben.

Das war ja auch mein Gedanke! Ich bin selbst Bankkauffrau und in meinen Augen macht das einfach kein Sinn.

Eigentlich war ich auch der Meinung, das wäre eine seriöse Bank. Es handelt sich um eine örtliche Sparkasse, bei der meine Eltern und Schwester schon langjähirge Kunden sind.

Meine Schwester hat noch einmal mit der Beraterin telefoniert. Sie hat bestätigt, dass die Versicherung auch dann zahlen würde, wenn sie arbeitslos wird. Mit meinem Vater hätte das nichts zu tun. In meinen Augen reine Abzocke.

Sie hat aber Unterlagen nochmals angefordert, (bei denen die sie hatte, war nichts dabei#kratz)

Der Kredit ist auch schon ausbezahlt, da aber die zwei Wochen noch nicht rum sind, könnte man ja die RSV widderrufen. Ich werde am WE die Unterlagen studieren.

Leider fehlt meiner Schwester die Zeit um nach anderen Angeboten zu schauen, sie brauchen dringend ein Auto wg. neuer Arbeitsstelle.

LG

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"Meine Schwester hat noch einmal mit der Beraterin telefoniert. Sie hat bestätigt, dass die Versicherung auch dann zahlen würde, wenn sie arbeitslos wird. Mit meinem Vater hätte das nichts zu tun."

Das würde ich mir schriftlich geben lassen. Sollte die Versicherung im Falle der Arbeitslosigkeit NICHT einspringen, wäre die Beraterin ggf. haftbar zu machen...die falsche Auskunft (sofern es denn eine ist) müsste man ihr allerdings nachweisen. Zur Sicherheit sollte deine Schwester vielleicht auch noch mal beim Versicherer anfragen. Möglichst schriftlich...wobei das ja auch wieder Zeit kostet, die sie vermutlich nicht hat.

BTW: Wenn du selber Bankkauffrau bist, kannst du doch sicher über deinen Arbeitgeber was in Erfahrung bringen?

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Eine Restschuldversicherung zahlt meistens (wenn nicht immer) nur bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Befristete Arbeitsverträge gehören, wenn ich mich recht erinnere, NICHT zur unverschuldeten Arbeitslosigkeit! Da wird man argumentieren können, dass es absehbar war und sich Deine Schwester vorher hätte kümmern können.

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Hallo, ich bin selber auch Bankkauffrau und hier ist meine "fachliche" Meinung. So verkehrt ist das mit der RSV nicht, die zahlt unabhängig ob noch ein zweiter Kreditnehmer ist. ABER befristete Sachen sind i.d.R. nicht versichert. Zumindest nicht bei den Verträgen die ich kenne!

Aber wie meine Vorschreiberinnen schon sagen,lest die Produktinfos,da sollte es drin stehen!

Liebe Grüße
Joko