Zahnarzthelferin- Berufsverbot und Schwangerschaft während Elternzeit- Wer kennt sich aus?

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe der ein oder andere kann mir vielleicht helfen.

Ich habe im Oktober 2011 mein erstes Kind bekommen und 2 Jahre Elternzeit beantragt. Während der Schwangerschaft hatte ich ein Beschäftigungsverbot mit voller Lohnfortzahlung (ist in dem Beruf so wegen der Infektionsgefahr).Das Elterngeld wurde nach meinem Gehalt während des Beschäftigungsverbots errechnet, da es so ist als hätte ich gearbeitet.
Das erste Jahr bekomme ich Elterngeld, ab Oktober 2012 wollte ich wieder in Teilzeit bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten.Das ist aus betrieblichen Gründen abgelehnt worden.
Mit der Zustimmung meines Arbeitgebers werde ich mir dann wohl eine andere Stelle suchen müssen.

Mein Mann und ich überlegen jetzt für das 2. Kind Ende des Jahres zu 'üben'. Nun meine Frage:

Sollte ich in der Elternzeit (die ja, ab Oktober 2012 zwar dann unbezahlt noch bis 10/2013 geht) schwanger werden, müsste mein Arbeitgeber mir wieder ein Beschäftigungsverbot mit Lohnfortzahlung( bekommt er von der KK wieder) ausstellen obwohl ich ja dann durch Elternzeit keinen Tag gearbeitet habe? Gilt das für eine Schwangerschaft vor Oktober, wenn ich noch nicht woanders Teilzeit arbeiten gehe? Durch die Elternzeit bin ich ja praktisch noch bei meinem Arbeitgeber angestellt,oder?

Und wie sieht es dann mit dem Elterngeld aus? Würde ich dann dasselbe bekommen wie jetzt? #kratz
Ist etwas kompliziert, ich weiss, aber die Suche im Internet hat mir nicht viel gebracht und ich weiss nicht wo ich mich informieren könnte. Soll nicht so aussehen als wäre ich hinter dem Geld her, aber bei der Etscheidung für ein 2. Kind spielt die Frage der Finanzen ja auch eine Rolle...

Ich danke euch schonmal im Vorraus für eure Antworten!#winke

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Natürlich bekommst du kein Geld.
Du arbeitest doch nicht also kannst du auch kein beschäftigungsverbot bekommen, also auch kein Geld.

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Das Elterngeld berechnet sich ja nach dem Verdienst der 12 Monate vor Geburt.
Elterngeld, was Du momentan beziehst, ist eine Lohnersatzleistung und zählt somit nicht als Einkommen zur Berechnung.
Wenn Du also innerhalb der 3 Jahre Elternzeit wieder schwanger wirst, verlängert sich zwar Deine Elternzeit, Du bekommst aber nur den Sockelbetrag von 300 Euro + Geschwisterbonus für Kind Nr. 1

So habe ich das zumindest immer verstanden.
Korrigiert mich bitte, wenn es nicht so ist.

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Ich kenne es aus meinem Bekanntenkreis so:

Würdest Deine neue Schwangerschaft komplett innerhalb der Elternzeit liegen, bekommt Du weder Lohnfortzahlung noch Elterngeld (ausser den 300€ Sockelbetrag + Geschwisterbonus).

Würde ein Teil der schwangeren 9 Monate in die Zeit nach der Elternzeit fallen und ein Beschäftigungsverbot würde ausgesprochen, wird das behandelt als hättest Du gearbeitet. Du bekommst Dein volles Gehalt und die Zeiten würden zur Elterngeldberechnung herangezogen.

Würdest Du innerhalb der Elternzeit 'ersatzweise' bei einem anderen AG arbeiten und ein Beschäftigungsverbot wird ausgesprochen, würdest Du Lohnfortzahlung nach dem dortigen Gehalt beziehen - ich vermute, auch das Elterngeld wird danach berechnet.

Achja: Es ist anscheinend durchaus möglich, die Elternzeit vorzeitig WEGEN einer neuerlichen Schwangerschaft und der Inanspruchnahme der Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot zu beenden. Das gilt anscheinend als Härtefall und bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Da ich aber keine Juristin bin, würde ich mich in so einem Fall von Fachleuten beraten lassen ;).
http://www.frag-einen-anwalt.de/Beschaeftigungsverbot-bei-bestehender-Elternezeit-2-Kind-__f181815.html

Grüsse
BiDi

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Danke für die ausführliche Antwort, das hat mir sehr weiter geholfen!!#winke