Wo muss man den Verdienst als "Haushaltshilfe" angeben?

Hallo

Ich habe Aufgrund von Schwangersachftsbeschwerden eine Haushaltshilfe Verordnet bekommen diesen "Job" wird für eine zeit von ca 30 Tagen eine Freundin übernehmen pro Tag wird ihr für 2 std Haushalt und Kinder verpflegung ca 10 .- von meiner Krankenkasse gezahlt (pro std also 5.-). so das am Ende dieser zeit ca 300.- ich Nenne es mal "Lohn" zusammen kommen werden.

muss man dieses Irgendwo melden oder angeben? Sie ist Hausfrau und bekommt nichts vom Amt ( es ist klar das man es dort angeben müsste!)...die frage Bezieht sich eher auf das Finanzamt ...ect

Ich kenne mich damit leider kein bisschen aus und im Netz habe ich auch keine passende Antwort gefunden...

Danke schon mal im vorraus Tanja

1

Hallo,

das ist entweder eine haushaltsnahe Dienstleistung oder eine außergewöhnliche Belastung.

Gruß

2

Habe mich viellecht unklar ausgedrückt...:-))...frage ist ob sie den Verdienst irgendwo Angeben muss nicht ich...mir endstehen keine kosten!

LG Tanja

3

Du musst sie der Knappschaft (Minijobzentrale) melden.

In manchen Fällen übernehmen das auch die Krankenkassen. Musst dich mal informieren!

4

Frag mal bei der KK nach, da gitbs wohl für solche Haushaltshilfen eine spezielle Regelung, wurde mir damals gesagt, aber ich habe es nie wirklich gefunden, was sie meinten!

5

Hi,
meine Krankenkasse hat mir damals gesagt, dass das absolut identisch wäre zu einer rein privat angestellten Haushaltshilfe.

Hätte bedeutet: bis 400 Euro im Monat (Durchschnitt, es darf auch mal ein Monat mehr sein, wenn es dafür einen anderen Monat weniger ist - Details auf der Seite der Minijobzentrale) angemeldet als Minijob.

Danach als stinknormaler "sozialversicherungspflichtiger" Job (bis 800 in der Gleitzone - "Midi-Job").

ICH wäre der Arbeitgeber gewesen, mit allen Rechten und Pflichten. Und selbstverständlich auch mit allen Rechten und Pflichten eines Minijobs oder einer normalen Stelle auf Seiten des Arbeitnehmers (z.B. anmelden bei der ARGE, wenn man ALGI oder ALGII bezieht)

Die Nebenkosten (hat man als Arbeitgeber ja auch bei Minijob) hätte die Krankenkasse natürlich nicht bezahlt.

Und ich hätte auch meine Freundin nicht für 5 Euro die Stunde meinen Haushalt machen lassen, sondern das Gehalt auf eigene Kosten ergänzt - sonst hätte mich mein Gewissen geplagt (die Johanniter, die das dann übernommen haben durften übrigens ca. 13 Euro pro Stunde abrechnen - für in meinen Augen vollkommen ungelernte Kräfte, eine war z.B. eine FSJlerin, nett und hilfsbereit - aber definitiv keine irgendwie ausgebildete Kraft, wo ich weit mehr als das doppelte zu "privat" organisierten irgendwie verstanden hätte...).

von irgendwelchen Sonderregelungen bezüglich Haushaltshilfen wurde mir damals (2008) nichts gesagt.

Viele Grüße
miau2