Berechnung der pauschalierten Kostenbeteiligung gem. § 90 SGB VIII

Hallo ihr Lieben,

ich ärgere mich gerade, weil unser Einkommen gerda mal knapp 4 Euro über der letzten bezuschussten Stufe liegt und wir somit 150 Euro mehr für die Tagesmutter zahlen müssen, als wenn ich 4 Euro weniger verdienen würde.

Angerechnet wurde mir mein/ unser Nettoeinkommen minus meiner gezahlten KK-Beiträge. Zudem wurden zwei Freibeträge von jeweils 364 Euro (je einen ab der 3. haushaltsangehörigen Person) abgezogen. NICHT abgezogen werden die KK-Beiträge, die ich für meinen Lebensgefährten zahle und Werbungskosten die ich in nicht unerheblicher Höhe monatlich habe.

Ist das richtig, dass sonst nichts abgezogen wird? Ich musste einen ziemlich umfangreichen Bogen ausfüllen mit Mietkosten, versicherungen etc und nun bleibt es bei der simplen berechnung?

Ich werde morgen mal da anrufen, wäre aber gerne gewappnet mit Information, damit ich nicht gleich abgefertigt werden kann. Oder vielleicht erübrigt sich ja ein Anruf wenn jemand hier weiß dass das so richtig berechnet ist....

Vielen Dank!

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Naja das ist nunmal so wenn es Grenzen gibt, du liegst 4 Euro drüber, andere vielleicht nur 50 Cent.

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ich ärgere mich ja auch nicht über die grenzen, sondern darüber dass ich bei der Berechnung so knapp drüber liege.

Und meine Intention für diesen Beitrag war, dass ich glaubte dass die Berechnung nicht ganz korrekt ist.

Letztes Mal haben sie auch eine einmalige Unterhaltszahlung vom zahlungsverweigernden Vater in jeden Monat mit eingerechnet, obwohl ich die Tatsache der Einmalzahlung deutlich gemacht hatte. Das habe ich aber blöderweise erst jetzt beim genauer Hinschauen gemerkt, damals hätte mich das auch eine Stufe runtergesetzt. Allerdings lag ich da ca 50 Euro über der Grenze, sodass ich dummerweise nicht näher hingeschaut habe.

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""NICHT abgezogen werden die KK-Beiträge, die ich für meinen Lebensgefährten zahle.....""

Hat Dein Lebensgefährte kein Einkommen?

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***Hat Dein Lebensgefährte kein Einkommen? ***

er ist selbständig und seine Gewinn-Verlust Rechnung ist auch verlangt und dem Antrag mit beigelegt worden. Allerdings hatte er im Jahr 2011 mehr Verlust als Gewinn. Sodass ich (nicht nur) seine KK-Beiträge zahle.

Aber dass die nicht miteinberechnet werden, das habe ich mittlerweile akzeptiert :-)

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Ich habe heute morgen dort angerufen und nach der Berechung gefragt. Genervt wurde sie mir erklärt und tatsächlich fiel mir auf, dass wieder ein einmalig gezahlter Betrag für alle Monate angesetzt wurde.

Die Dame sagte da könne man jetzt im Nachhinein nichts mehr machen (Bescheid kam letzte Woche) und ich könne nur einen neuen Antrag für jetzt ab April stellen, in dem es dann zumindest zukünftig richtig berechnet werde.

Es wäre meine Schuld, denn sie hätte nur mit dem gerechnet was ich ihr gegeben hätte.
Das ist so aber nicht richtig, aus meinen beigelegten Lohnzetteln wird eindeutig klar welches Geld ich wann bekommen habe. Zumindest wenn man sie sich genauer anschaut.

Nun habe ich eben Widerspruch eingelegt.

Nun meine nächste Frage: Welchen monatlichen Beitrag überweise ich nun bis auf meinen Widerspruch reagiert wird: den längst vorher festgelegten, den jetzt neu aber falsch berechneten Betrag oder den, der bei Anerkennung meines Widerspruchs berechnet werden würde?
Da die Berechnung einige Monate gedauert hatte und ich nur den geringen Betrag vom Vorjahr über Dauerauftrag weiterlaufen lies sind jetzt fast 2000 Euro Rückstände angelaufen (nach der falschen Berechnung), die ich bis 20.4.12 überweisen soll.

Wird dem Widerspruch stattgegeben, müsste ich nur 700 Euro nachzahlen.

Was mache ich nun?

Zahle ich nun das was in dem Bescheid steht, das was mit Widerspruch zu zahlen wäre oder gar nix bis ich etwas neues höre?

Ich tendiere dazu, das zu zahlen was der Widerspruch bringen würde...

Was meint ihr?

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Wir hatten so eine Geschichte auch mal vor einiger Zeit bei der Steuer, als wir aufgrund einer Nachzahlung wegen einer Abfindung für das kommende Jahr dann zur Vorauszahlung verdonnert wurden. Ich habe nach vorherigen Erkundigung beim Finanzamt angerufen und erklärt, dass mit einer Abfindung im kommenden Jahr nicht zu rechnen ist: Wenige Tage später hatten wir den Bescheid, dass wir nicht vorauszahlen müssen (natürlich verbunden mit dem richtigen Hinweis, dass es zu Nachzahlungen kommen kann).

Zu Deinem Fall:

Der neue Betrag (Nachzahlung von Euro 700) beruht ja nur auf Deiner Berechnung und ist auf keinen Fall amtlich - eigentlich müsste im Kleingedruckten ja was stehen, was geschieht, wenn Widerspruch eingelegt wird - ich würde einfach mal freundlich nachfragen, ob denn mit einer Bearbeitung bis zum Zahltag zu rechnen ist und wie konkret vorgegangen werden soll (meiner Meinung nach solltest Du den alten Betrag weiterhin zahlen).

LG

Anja