Arbeitgeber stellt kein Arbeitszeugnis nach 1 Jahr aus! Frist?

Hallo

mein letzter Arebitgeber bei dem ich von april 2010 bbis märz 2011 gearbeitet habe will mir kein Arbeitszeugnis mehr ausstellen. Ich war von april 2011 bis jetzt in Elternzeit. Jetzt möchte ich mich wieder bewerben und brauche dafür dieses Arbeitszeugnis. Ich habe vorher daran auch nicht gedacht, weil ich es nicht brauchte. Der Personalleiter erzählte mir jetzt das die Frist dafür vorbei sei#kratz Im Internet finde ich nix von so kurzen fristen kennt sich wer damit aus?

lg

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Totaler Quatsch, den die Perso Dir da erzählt. Du bist schließlich aktuell noch angestellt. Somit gibt es auch keine Fristen, die verpasst sein könnten.

Spätestens mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens (Kündigung) muss er Dir ein Arbeitszeugnis erstellen, wenn Du eins verlangst.

Du kannst jetzt auch vorerst ein Zwischenzeugnis verlangen. Allein schon die Elternzeit begründet die Forderung des Ausstellens eines Zwischenzeugnisses. Elternzeit gilt vor dem Gesetz als triftiger Grund. Dieser triftige Grund muss gegeben sein, um die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses vom aktuellen AG zu verlangen.

Andere triftige Gründe wären:

Wechsel des Vorgesetzten
Betriebsübergang
Arbeitsunterbrechung für länger als 1 Jahr
Außerbetriebliche Bewerbung
Einberufung Wehr- oder Zivildienst
Beantragung von Elternzeit (über einen längeren Zeitraum)
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Innerbetrieblicher Stellenwechsel

Für Dich trifft die Elternzeit zu, die Arbeitsunterbrechung für länger als 1 Jahr und dann noch die außerbetriebliche Bewerbung. Also hättest Du schon mal 3 triftige Gründe anzuführen, die das ausstellen eines Zwischenzeugnisses berechtigen würden.

Da kann der AG auch nicht raus. Mit keiner Ausrede.

Fordere den AG schriftlich mit Nachweis auf, Dir ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erstellen. Bloß kein einfaches Zeugnis, da dann die Beurteilung Deiner persönlichen Leistung fehlen würde. Bestehe auf ein qualifiziertes Zeugnis.

Mache ihn auf die triftigen Gründe aufmerksam, wo Du vor jedem Arbeitsgericht zuspruch erhalten würdest, dass er Dir unter diesen gegeben Voraussetzungen eins ausstellen muss!

Setze ihm eine Frist, zu wann Du das Zeugnis erwartest. Länger als ne Woche sollte es schon sein ;-)

Sollte er sich immer noch weigern, bzw. gar nichts von sich hören oder lesen lassen, nochmals mit Fristsetzung anmahnen und dann "drohst" Du ihm an, im nächsten Schritt die Zeugniserstellung einzuklagen.

Ist zwar unschön, aber wenn Du so wie so nicht zurück kehren möchtest, für Dich egal.

Wenn er sich dann immer noch stuhr stellt, klag es ein!

LG Janette

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Hallo,
also eine Frist gibt es dafür sicher nicht, zumindest ist mir keine bekannt.
Allerdings kann ich nicht verstehen, dass du nicht gleich eins verlangt hast.

Nun mal der umkehrschluss: Wie soll man dich denn nun nach einem Jahr noch beurteilen? Vielleicht ist der Vorgesetzte bereits nicht mehr da....
Ich finde es schwierig....
Ein Arbeitszeugnis muss er dir aber ausstellen, ein qualifiziertes ist vielleicht nach einem Jahr schwierig....

Lg

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http://www.das-rechtsportal.de/recht/arbeit-recht/arbeitszeugnis/frist

das auf die schnelle. schau mal unter den ausschlussfristen. wenn dein vertrag also so eine klausel enthält, die ansprüche aus dem dienstverhältnis an einen zeitraum bindet, musst du dich ranhalten, denn dein arbeitsvetrag gilt ja noch bis ende der elternzeit, oder warst du schon vorher gekündigt???

wenn er nichts enthält muß der ag dirs auch so ausstellen, notfalls einklagen.

lg