Hilfe, : Alg1, Krankheit, Schlampereien

Hallo,

Leider fiel mir keine geeignete Überschrift ein. Aber ich hoffe das mir trotzdem jemand helfen kann.

Also, ich war vom 8.12.2011 bis 5.01.2012 und dann noch mal bis zum 24.01.2012 (Salmonellen, mit zwischenzeitlichem Krankenhausaufenthalt; insgesamt 6 Wochen und 5 Tage) krank geschrieben.

Nun zu meinen Problemen:

Wir haben hier im Ort 2 Stellen. Zum einen die Agentur für Arbeit (die für mich zuständig ist, da ich Alg 1 bekomme, und die "Komba" die für Alg 2 zuständig sind (mein Freund bekommt alg 2, wir wohnen in einer Bedarfsgemeinschaft).

So, jetzt wollte mein Papa den ersten Krankenschein bei der Agentur abgeben. Die sagten ihm aber das er damit zur Komba muss. Er hat sich nichts weiter gedacht und dachte halt wenn die das so sagen wird es schon richtig sein und hat den Krankenschein also bei der Komba abgeben.
den Folgekrankenschein hat dann mein Freund dann auch zur Komba bringen wollen. Die haben ihn dann auch angenommen und gesagt er soll vorsichtshalber aber auch eine Kopie bei der Agentur einreichen was er auch gemacht hat.

So, nun rief aber die Krankenkasse bei mir an, die wollten, da ich länger als 6 Wochen krank war, das krankengeld berechnen und brauchen dafür aber einen Aufhebungsvertrag von der Agentur für Arbeit.

Habe dann dort angerufen und danach gefragt. Die sagten mir aber das ich laut ihren Unterlagen gar nicht krank war (Es muss doch aber wenigstens die Kopie dagewesen sein die mein Freund hingebracht hat) und somit das ja nicht rausgeschickt werden hätte können. Habe dann bei der Komba angerufen, da war ich zwar krank gemeldet, die sagten aber das mir ja kein Krankengeld zustehe, weil ich ja alg2 bekomme. Habe der Bearbeiterin dann gesagt das es mir doch zusteht, da ich ja Alg 1 bekomme (sorry, ich weiß etwas verwirrend). Nun wurde mir gesagt das ja dafür die Agentur verantwortlich ist und nicht die Komba. Toll#augen

Ich bin dann mit den Kopien von Krankenscheinen also noch mal zur Agentur und wollte halt auch für die Krankenkasse den Aufhebungsvertrag holen. Jetzt wurde mir gesagt das ich nach 6 Wochen Krankheit einen neuen Antrag stellen muss auf Alg 1. Ok, dachte ich mir, soweit ja kein Problem.

Heute allerdings habe ich ein Brief bekommen in dem steht das mir ja ab 19.01.2012 keine Leistung zustehe und ich alles was ich bis dahin bekommen habe zurückzahlen soll #schock

Montag habe ich eh einen Termin beim Amt und werde das versuchen zu klären.

Aber meint ihr das ich (!) Schuld bin und das wirklich zurückzahlen muss? Ich bin die ganze Zeit am heulen, weil ich dann echt nicht weiß wie es weiter gehen soll.

Sorry, echt das es so lang geworden ist..

Lg Bea

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Es ist in soweit richtig, dass du ab dem ersten Tag, den du wieder gesund bist einene neuen Antrag auf ALGI stellen musst. Hast du das denn gemacht?
Ab 19.1. hast du dich Krankengeld erhalten und wenn du dich nicht neu gemldet hast, gehen die davon aus, dass du immer noch Krank bist und keinen Anspruch auf ALGI hast.

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#danke

Also Krankengeld habe ich ja noch gar keins bekommen, da ja dieser Aufhebungsvertrag fehlt. Ich war ja noch mal persönlich bei der Agentur und die wollten den Aufhebungsvertrag rausschicken. dieser war aber immer noch nicht da (Krankenkasse hat mich Donnerstag angerufen und ich habe beim Amt keinen mehr erreicht um nachzufragen warum der immer noch nicht dort ist).

Das ich das Krankengeld zurückzahlen müsste (welches ich ja hätte bekommen müsste) ist mir völlig klar, und ja auch korrekt.

Das Problem ist halt das ich ja 1. immer noch keinen neuen Antrag stellen kann (Montag wäre Abgabetermin) weil ich ja noch den Nachweis von der Krankenkasse brauche und die mir das ja nicht schicken können da sie die Unterlagen vom Amt brauchen. und 2. ich das nicht wußte das man einen neuen Antrag stellen muss (ja ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :-( ). Aber hätte dann die Sachbearbeiterin bei der ich die Krankenscheine abgeben habe nicht schon mal was sagen können und vor allem warum um himmelswillen wird mein Vater erst an die falschen weitergeschickt und wo vor allem ist der 2. Krankenschein? (ich weiß, ihr wisst das natürlich auch nicht ;-) ).

Lg Bea

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Du stellst einfach Montag einen neuen Antrag fürs ALGI, dann bekommst du ab da nachher wieder ALGI.

Kannst dann problemlos die Unterlagen nachreichen, aber der Antrag ist schon mal gestellt, es wird ja nciht rückwirkend gezahlt!

Krankengeld musst du keines zurückzahlen, denn das bekommst du ja erst ab dem 19. (und da gitbs kein ALGI mehr) und nur bis zum 24.
NUr das ALGI seit dem 19.1. musst du wohl zurückzahlen, da du dich nicht wieder arbeitslos gemeldet hast, steht dir dann erst ab Montag Geld wieder zu.

DAs dem so ist steht in der Broschüre, die man gleich am Anfang bekommt, hättest du also nachlesen könenn und müssen!

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Hallo Bea,

durch die über 6-wöchige Abeitsunfähigkeit ist der Anspruch auf AlgI weggefallen (auch nachzulesen im Merkblatt 1 für Arbeitslose, welches du bei deiner Arbeitslosmeldung erhalten hast). Da du mit deinem Freund zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft bist, wirst du vermutlich die letzte Zeit von der "Komba" (Jobcenter) betreut worden sein. Im Grunde genommen hättest du beide Stellen von deiner AU informieren müssen (wieso die Kopie der Verlängerung nicht bei der AA angekommen ist, ist natürlich fraglich). Die AA hätte die Zahlung des AlgI dann nach sechs Wochen beendet und es wäre automatisch ein Aufhebungsbescheid an dich verschickt worden. In dem Aufhebungsbescheid hätte man dich darauf hingewiesen, dass du dich wegen der Zahlung von Krankengeld mit der Krankenkasse in Verbindung setzen sollst und, dass du dich nach deiner Genesung erneut persönlich arbeitslos melden musst. Da eine erneute, persönliche Arbeitslosmeldung bisher nicht erfolgt ist, ist die AA nun sozusagen der Meinung, dass du nach Ablauf der 6 Wochen bis zum heutigen Zeitpunkt dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung standest und daher auch keinen Anspruch auf AlgI hast und das bereits erhaltene daher zurück bezahlen musst. Es nützt auch nichts, auf die Zahlung des Krankengeldes zu verzichten o. ä.

Den neuen Antrag auf AlgI musst du auf jeden Fall so schnell wie möglich stellen. Die fehlenden Unterlagen von der Krankenkasse kannst du nachreichen, brauchst du sowieso erst bei der Antragsabgabe.

Gegen den Rückforderungsbescheid des AlgI würde ich ggf. Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, dass dein Freund die Kopie der AU eingereicht hat. Mehr als zurück gewiesen kann der Widerspruch ja nicht werden. Erkundige dich am besten auch mal, ob nicht deine persönliche Vorsprache bei der du nochmals die Kopien der AU´s nachgereicht hast, als Tag für die erneute Antragstellung gewertet werden kann. Weiß jetzt nicht, wann du da dort warst, doch ggf. könntest du so bereits ein paar Tage eher wieder AlgI erhalten. Kommt darauf an, ob deine persönliche Vorsprache auch vermerkt wurde.

Letztendlich ist es tatsächlich so, dass du leider an der Misere selbst schuld bist. Du bist die Leistungsbezieherin und somit auch verpflichtet solche Änderungen umgehend mitzuteilen.

VG, herbstblume #winke

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#danke Dir.

"Die AA hätte die Zahlung des AlgI dann nach sechs Wochen beendet und es wäre automatisch ein Aufhebungsbescheid an dich verschickt worden. In dem Aufhebungsbescheid hätte man dich darauf hingewiesen, dass du dich wegen der Zahlung von Krankengeld mit der Krankenkasse in Verbindung setzen sollst und, dass du dich nach deiner Genesung erneut persönlich arbeitslos melden musst."

Eben das ist leider nicht passiert, da ja A nicht weiß was B macht. Wie Du auch schon schreibst, am besten Au bei beiden vorlegen. Nur haben die die erste von meinem Vater gar nicht angenommen und, tja die zweite wahrscheinlich gleich in den Schredder gehauen.

"Letztendlich ist es tatsächlich so, dass du leider an der Misere selbst schuld bist. Du bist die Leistungsbezieherin und somit auch verpflichtet solche Änderungen umgehend mitzuteilen." Damit hast natürlich (in meinem Fall leider ) Recht.

Am Montag habe ich ja eh Abgabetermin für den neuen Antrag und da werde ich gleich versuchen ob ich es halt doch abwenden kann, vor allem weil das ja mit den ganzen Krankenscheinen so schief gelaufen ist (und das es da wirklich nicht unsere Schuld war).

Lg Bea

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Ich denke, dass du vorab wahrscheinlich nichts mehr abwenden kannst, würde es aber über den Widerspruch versuchen und darin auch schreiben, dass man deinen Freund bei der AA weggeschickt und wg. Abgabe der AU an die Komba verwiesen hat. Am besten wäre es natürlich wenn du auch den Namen der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters, nennen kannst, mit der/dem dein Freund damals gesprochen hat, das Datum wann dein Freund dort war und die angefähre Uhrzeit. Je besser du deinen Widerspruch mit "konkreten Angaben" untermauern kannst, desto besser ggf. die Aussicht auf Erfolg. Ob´s funktioniert, weiß ich natürlich auch nicht.