Bildungspaket und Arbeitsamt

Hallo!

1. warte ich seit Januar auf die Unterhaltszahlungen vom AA
(Vater zahlt nicht für 2 Kinder,5+14 Jahre,Rechtsanwalt und Klage läuft)
Wir,meine 4 Kinder und ich bekommen ALG 2

Ich habe dort schon 10 Mal angerufen und von dort kommt nur:
Wir sind unterbesetzt und zur Zeit werden erstmal die Stromabrechnungen bearbeitet...

2. das Bildungspaket

Im Januar habe ich eine Busfahrkarte gekauft für meine Tochter die 18 ist.
(letzte Klasse Gymnasium)
Mir wurde bei unserer Gemeinde gesagt,ich muss erst die Karte kaufen und muss sie dann,im darauf folgendem Monat beantragen.
Was mir auch "logisch" erschien,da meine Tochter ja auch jeden Tag die Karte brauchte!

Den Antrag hab ich also am 1.2.12 gestellt

ABGELEHNT weil die Karte für Januar war und nachträglich wird nicht bezahlt!
Schön 55€ für die Katz?

Dann Abi Fahrt
Insgesamt 330€,wo 80 sofort angezahlt werden mussten.
Nach Absprache mit dem Landkreis,wurde mir gesagt,ich solle dann sofort alles nachweisen!
Gesagt,getan

ABGELEHNT weil eine Abi Fahrt eine private Veranstaltung sei UND meine Tochter 18 ist!
Ja nun sitzen wir hier und wissen nicht,was mir machen sollen!?

Gibt es eine Möglichkeit,dass man noch etwas an Zuschuss bekommt?

Danke im Voraus für eure Meinungen!

LG #herzlich

1

Hallo,

inwiefern sollte dir das Jobcenter Unterhaltszahlungen leisten?
Wird bis jetzt Unterhalt angerechnet, der nicht fließt?
Und inwiefern werden vom Jobcenter Stromabrechnungen berechnet?

Wegen Bildung und Teilhabe:

IMMER alles vorher beantragen. Die Busfahrkarte kannst du als Lehrgeld verbuchen.

Die Abifahrt deiner Tochter hingegen muss übernommen werden. WENN du sie vorher beantragt hast. (die ist erst im Sommer oder?)

(§28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des SGB II)

Auch eine Volljährigkeit des Schülers verhindert den Zuschuss nicht.
Einzige Einschränkung: Die KLassenfahrt muss "im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen" durchgeführt werden. Insoweit genügt die Feststellung, dass die KLasse im KLassen- oder Kursverband fährt und der SChüler zur Teilnahme verpflichtet ist.

Grüße

2

Hi!

Ja das war so:

Mein Mann hatte damasl unterschrieben,dass er 450€ monatlich an Unterhalt bezahlt.
Er tat dieses natürlich nicht.

Angerechnet hat mir die Arge das natürlich.
Sie zahlen mir knapp 400€ nun nachträglich,jeden Monat.
Ich muss also jeden Monat Kontoauszüge vorlegen,dass ich keinen Unterhalt vom Kindsvater erhalte.
Seit Januar sind die Zahlungen der Arge ausstehend.

Per Telefon wird mir immer gesagt,dass im Moment die ganzen Stromabrechnungen der ALG2 Empfänger bearbeitet werden müssen und dieses halt dauert,weil beim Amt Personalmangel herrscht.

Die Abifahrt ist natürlich erst im Sommer!
Beantragt habe ich sie im Februar!
Aber dann werde ich erstmal Einspruch einlegen.

Vielen,lieben Dank dir erstmal!
:-)

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Per Telefon wird mir immer gesagt,dass im Moment die ganzen Stromabrechnungen der ALG2 Empfänger bearbeitet werden müssen

Du meinst sicher Nebenkostenabrechnungen.Strom zahlt jeder ALG 2-Empfänger vom Regelsatz.
Warum beantragst du nicht UV (zumindest für den Kleinen ) ? Mußt du normalerweise sogar,wenn der Vater nicht zahlt und du im ALG 2-Bezug bist.

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Abifahrt: sofort Widerspruch einlegen. Ebenfalls bei der Ablehnung der Monatskarte für Januar. Begründung: Du kannst das Kind ja nicht schwarzfahren lassen oder zuhause behalten, bis das Geld bewilligt wurde.

Es gibt an den meisten Schulen auch einen Förderverein. Auch hier kannst Du einen Antrag auf Zuschuss zur Abifahrt stellen.

Wende Dich mit solchen Fragen am besten immer an:

www.tacheles-sozialhilfe.de

Gruß

Manavgat

6

hi!

Abifahrt

Es handelt sich nicht um eine Kursfahrt,sondern um eine "private Abifahrt",die die Kinder selbst veranstaltet haben.

Also,keine Fördermittel von Verbänden usw...

Fahrkarte

Es muss der Antrag VOR dem kauf der Fahrkarte gestellt werden,dh die Karte hätte nachgereicht werden müssen.

Tja...so ist es leider...

LG #schmoll

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Wenn hast Du mit dem Sachbearbeiter gesprochen? Bevor Du die Karte gekauft hast?

Ich würde mich nicht abwimmeln lassen. Die spannende Frage ist: ab wann war dem SB der Bedarf bekannt.

Frag bei Tacheles nach.

Auch eine privat organisierte Abifahrt zählt zur Teilhabe. Lass Dich nicht abwimmeln.

Gruß

Manavgat