Muss man "Kind-krank-Fehlzeiten" nacharbeiten?

Frage steht ja oben.
Muss ich die Minusstunden nacharbeiten, wenn ich z.B früher weg muss um mein Kind aus der Kita zu holen (in den Fällen wo angerufen wird,dass man das Kind holen soll), wenn es krank wird und dann aber für den gesamten Tag diese Bescheinigung vom Arzt bekomme, dass Betreuung notwendig war? Wie funktionert das?

Ich dachte an dem Tag zahlt dann die Krankenkasse den Lohn, sodass meinem Chef in dem Sinne ja kein Schaden entsteht, muss ich die Zeit dann nacharbeiten?

#danke

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Hallo.

Nein, die Zeit musst du nicht nacharbeiten. Mit dem Kind-Krankenschein bist du genauso für die Zeit entschuldigt, wie mit einem Krankenschein für dich.

Der AG muss diese Zeit auch nicht bezahlen, das übernimmt die Krankenkasse.

LG,
Enelya

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Hallo,

"Kind krank" = unbezahlter Urlaub (aus Arbeitgebersicht)

Urlaub arbeitet man nicht nach.

Wenn du die Zeit vor- oder nacharbeiten kannst, solltest du das allerdings tun. Die Zahl der Arbeitstage, die von der Krankenkasse übernommen wird, ist streng limitiert.

Gruß

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Hallo,

wenn Du einen Kindkrankenschein bekommst, mußt Du natürlich nicht nacharbeiten, Du bekommst ja dementsprechend auch weniger Geld.
Wenn Du allerdings nur mit ner "Entschuldigung" vom Arzt kommst, also keinen Kindkrankenschein hast, dann mußt Du nacharbeiten.

LG

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Hi,
Kind-krank-Tage muss man nicht nacharbeiten.

Wenn ich allerdings vormittags oder mittags angerufen werde, dass ich mein Kind abholen muss mache ich das freiwillig als "Gleitzeit" (heißt, ich arbeite nach oder meine Überstunden reduzieren sich entsprechend) - dann muss ich nicht einen der "wertvollen", da wenigen Kind-Krank-Tage opfern dafür. Den würde ich dann erst ab dem nächsten Tag nehmen, wenn es keine Alternative gibt. wobei ich halt auch flexibele Arbeitszeiten habe und mein AG dabei auch mitspielt.

Im Prinzip: ja, die KK zahlt den Lohn, dem Chef entsteht kein Schaden. Machen kannst du das natürlich so. Du hast halt nur 10 Tage Kind-krank pro Kind. Wenn die verbraucht sind bleibt unbezahlter Urlaub (oder anderer Urlaub oder Überstundenabbau, wenn der AG mitspielt).

viele Grüße
Miau2

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Solange du die 10 Tage Kind-Krank nicht aufgebraucht hast, musst/darfst du nichts nacharbeiten, die KK bezahlt dich ja für diese Tage und nicht der AG.

Hast du diese 10 Tage allerdings aufgebraucht, wäre es prima wenn du die darüber hinaus notwenigen Fehltage nacharbeiten kannst, denn dann hast du ja auch keinen Lohnverlust.

Bei mir ist das leider nicht so. Sind meine Kind-Krank-Tage aufgebraucht und ich muss trotzdem zuhause bleiben, dann bekomme ich weniger Geld. Ich wär echt froh ich könnte solche Tage nacharbeiten :-(

Wenn du lediglich früher gehen musst, würde ich mit dem AG verhandeln, ob du das nicht lieber nacharbeiten kannst, denn die 10 Tage sind kostbar!

lg