Existenzängste und Frage nach Sozialplan

Hallo,

in unserer Firmen ist mal wieder eine Kündigungswelle angekünigt und es schliessen Filialen. Seitdem ich das gehört habe, habe ich wieder totale Existenzngste.

Wir müssen nicht hungern und mein Mann verdient recht gut, dennoch mein Gehalt ist mein Gehalt und ich habe einfach Angst.
ICh war noch nie arbeitslos und musste mir noch nie Gedanken machen.

In unserer firma wird nach Sozialplan gekündigt - hat jemand einen Link, wo man sieht wer zuerst dran ist und wer dann als letztes.
ICh wweiss, so kann man das nciht pauschalisieren, aber ich moechte mich dennoch schon mal erkundigen, auch wenn ich noch keine Kündigung erhalten habe.
Wo steht eine verheiratete Frau mit 2 Kindern auf der Liste???? Wo steht ein Leichtbehinderter usw.

Auch habe ich eine Vorgeschichte, die ich dann auf alle Fälle ansprechen moechte. ICh wurde in einer Filiale gemoppt und hatte mcih beim BR beschwert und wurde dann umgesetzt. ICh wurde seitdem immer weiterrumgereicht und fühlte mich einfach nicht mehr wohl. ICh erledige meine Arbeit und man kann mir ncihts vorwerfen.
Seit ich aber beim BR war, werde ich aus meiner Sicht, dennoch auch von der etwas höheren Führungsebene boykottiert. Das alles werde ich aufführen, insofern auch eine Kündigung bekommen würde.

Viele Grüße
und Danke

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Hallo,

meines Wissens entscheidet in erster Linie die Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Aber ich kenn mich mit sowas leider auch nicht wirklich gut aus, weil es mich nicht betrifft.

Dieser Link kommt mir ganz brauchbar vor:
http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung_sozialauswahl.htm

LG,
delfinchen

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Danke schoen für den Link.

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Bei einem Sozialplan spielen u. a. folgende Aspekte eine Rolle:

Verheiratet, Kinder, Betriebszugehörigkeit, Bestandsschutz aufgrund zu hohen Alters (gibt es in einigen Firmen, da können Leute ab so und so viel Jahren nicht so einfach vor die Türe gesetzt werden, diese Plätze werden dann meistens aber noch von staatl. Seite bezuschusst), Schwerbehinderung (nur ein Schwerbehindertenausweis rechtfertigt einen besonderen Kündigungsschutz, eine leichte Behinderung in dem Sinne gibt es in der Gesetzeslage nicht, entweder man hat einen Ausweis oder man hat ihn nicht, wenn man unter 50 GdB hat, z. B. vom Integrationsamt einen Festellungsbescheid zwischen 10 und 40 GdB hat und man ist von einer Kündigung bedroht, muss man beim Arbeitsamt aufschlagen und einen Antrag auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten stellen, kann man in dem Fall machen, wenn der Job durch Kündigung bedroht ist, dann genießt man den besonderen Kündigungsschutz eines Schwerbehinderten mit Ausweis, ist aber dennoch NICHT unkündbar, es ist lediglich eine Kündigung um eine Ecke, sprich der AG braucht die Zustimmung der Behörde).

Zuerst tritt man an Personal heran, welches alleine, ohne Anhang und mit kürzester Betriebszugehörigkeit ist.

Dann kommen die verheirateten Angestellten.

Dann kommen die mit Kindern, wobei Alleinerziehende da wiederum besser gestellt sind.

Ganz zum Schluss kommen immer die ganz Alten und die Schwerbehinderten oder die mit schwerbehindert Gleichgestellt.

Das man Dich zu gewissen Zeiten in der Firma gemoppt hat und Du Dich nicht mehr ganz wohl fühltest, ist irrelevant.

Solltest Du eine Kündigung erhalten, SOFORT Kündigungsschutzklage einreichen.

Nur vor Gericht kann dann geklärt werden, ob der Sozialplan auch eingehalten wurde (machen wenige Firmen, es gibt zwar häufig einen, aber wenn die jemanden raus haben wollen, findet man da oftmals ganz komische Regelungen)....

In der Regel geht man dann mit einer Abfindung raus oder man muss weiter beschäftigt werden.....

Bei der Abfindungshöhe musst Du auch vorsichtig sein. Für eine winzige Abfindung würde ich auch nicht einfach das Feld räumen.

Arbeitsgerichte pendeln sich da so bei 0,8 - 1 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ein. Wenn sie höher liegen sollte, wunderbar, aber mit weniger würde ich da nicht freiwillig das Feld räumen, dann würde ich lieber die Richter entscheiden lassen.

Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen......

Dir alles Gute, Janette

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Die Aspekte wie Betriebszugehörigkeit, Anzahl der Kinder etc. sind korrekt - allerdings können diese auch ausgehebelt werden, das kommt auf den Betriebsrat an. Da wird manchmal viel gemauschelt.

Gerne werden gerade die alteingesessenen Mitarbeiter mit Kindern gegen "frische" ersetzt, die nicht so viel kosten.

Aber wie gesagt - manchmal.

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Hallo,

also sollte man in jedem Fall erstmal eine Kündigungsschutzklage einreichen?

Mit dem Mobbing dachte ich eben, da ich seitdem immer von hier nach da geschoben worden bin und ich der Meinung bin, das sie mich seit dem Gang zum BR raushaben wollen.

Ich bin mittlerweile 14 jahre in der Firma beschftigt.

Ich danke Dir für die ausführliche Antwort.

Viele Grüße

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