Elterngeld Vorteil = Nicht verheiratet NAchteil = Verheiratet? Steuern???

Hallo
DAs Elterngeld wird ja im Nachhinein versteuert.
Ich bin nicht verheiratet, habe eine Tochter aus 1. Ehe. Das 2. Kind kommt im September. Bin nicht verheiratet.
Verdiene natürlich mit meinem Teilzeit Job jetzt nicht übermäßig viel, erhalte Unterhalt für meine 1. Tochter und Kindergeld, sonst nix.
Habe nen Jahres Brutto Einkommen von ca. 12000€ im Jahr (ohne Kindergeld und Unterhalt)

Wie hoch ist die Warscheinlichkeit, Steuern nachzahlen zu müssen? Wäre es ein Nachteil wenn wir verheiratet wären, weil dann wäre ja alles als ein großes Einkommen angerechnet?
WEr weiß das?
lg

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Dazu müsste man ja erstmal wissen, ob du in dem Jahr, wo es Elterngeld gibt noch "normales" Einkommen hast und wie hoch das ist udn dann natürlich, was abzusetzen ist usw. DAs ist also eingentlich ein Blick in die Glaskugel!

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da ich schon bemerkt habe, dass du dich beim thema auskennst, habe ich eine frage an dich: gilt dieser progressionsvorbehalt auch für bezüge aus einem beschäfigungsverbot vor dem muschu??? ist ja auch ne lohnersatzleistung....

würde mich freuen, wenn du mir antwortest.#danke

lg vanisa

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Nein, das ist keine Lohnersatzleistung, wird ja ganz normal dein Brutto-Gehalt gezahlt und versteuert und Sozialabgaben abgezogen.
Somit unterliegt da auch nichts dem Progressionsvorbehalt.

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Ja ich arbeite ja noch bis ca. August, im August genaues Datum weiß ich jetzt nicht, gehe ich in den Mutterschutz

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Deine Angaben sind dürftig....da etwas zu sagen ist schwer.

Was kannst du absetzen? Was verdient dein Mann? Wann wollt ihr heiraten?

Wir habn im Dez. 2011 geheiratet und bekommen trotz Elterngeld eine Rückerstattung

#winke

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a) Elterngeld wird nicht versteuert - auch nicht nachträglich. Es wird bei gemeinsamer Veranlagung nur auf das versteuerte Einkommen des Partners aufgeschlagen, wodurch der meist in eine höhere Steuerstufe rutscht. Auf der Grundlage der höheren Steuerstufe wird dann die Lohnsteuer für das Einkommen des Partners neuberechnet und das ergibt u.U. eine Nachzahlung.

b) Niemand zwingt Ehepaare, sich gemeinsam zu veranlagen.

Rechnet alle Varianten durch und entscheidet dann. Wenn ihr das Geld für den Steuerberater sparen wollt, kauft Euch ein gutes Steuerprogramm.

Grüsse
BiDi

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wir werden eher nicht heiraten, aber mich hat das einfach nur mal so interessiert ;-)

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"Hallo
DAs Elterngeld wird ja im Nachhinein versteuert."
Nein, das Elterngeld wird NICHT versteuert.
Warum informiert man sich nicht richtig?

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hier habe ich mal versucht das zu erklären

http://www.urbia.de/forum/28-finanzen-beruf/3477013-steuerberechnung-elterngeld-bei-steuerklasse-i/22156131