Vergessen Elternzeit beim Arbeitgeber zu beantragen - was für Konsequenzen?

Hallo,

ich hoffe, ihr könnt etwas Licht in den Dschungel bringen. Es geht nicht direkt um mich, sondern ich habe diesen Fall zufällig aufgeschnappt und nun lässt mir das keine Ruhe.
Eine junge Frau hat Ende Januar ihr Kind zur Welt gebracht und bis jetzt ist beim Chef kein Antrag auf Elternzeit eingegangen. Sie plant aber ein Jahr zuhause zu bleiben. Also kann man davon ausgehen, das sie es vergessen hat oder es einfach nicht weiß.
Nun meine Fragen: Ab wann muss der AG reagieren? Muss er sie auf das Versäumnis hinweisen?
Es ist ja nun davon auszugehen, dass sie nach den 8 Wochen MuSchu nicht auf Arbeit erscheint, ab wann ist sie kündbar? (sie hat meines Wissen schon eine Abmahnung) Bzw. was wären die nächsten Schritte? Denn sie würde ja unentschuldigt der Arbeit fernbleiben...
Mir ist klar, dass sie eigentlich arbeiten gehen müsste, sie noch Elternzeit einreichen kann und sie dann auch nach sieben Wochen antreten darf...

Vielen Dank schon einmal für eure Antworten!

Viele Grüße

Titus Livius

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Hallo Titus Livius,

aufgeschnappt ist schön und gut.

Aber weißt Du ganz sicher, dass die junge Frau sich nicht schon im Vorfeld mit dem Chef abgesprochen hat?

Ich z.B. habe bereits vor der Geburt der Büroleiterin gesagt, dass ich 3 Jahre in Elternzeit gehen würde.

4 Wochen nach der Geburt habe ich dann einen Brief ins Büro geschickt und noch einmal geschrieben, dass ich die vollen 3 Jahre weg bin.

Kein Problem.

Vielleicht läuft es hier ja ähnlich.

GLG

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Gut, das kann sein, aber dennoch interessieren mich die Konsequenzen, wenn es doch "einfach" vergessen wurde.
Dr. Google ist da leider nicht besonders aussagekräftig. Aber wahrscheinlich auch, weils das nicht so oft oder vielleicht gar nicht gibt?

Trotzdem danke für deine Antwort.

LG

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Man MUSS die Elternzeit 1 Woche nach der Geburt bzw. 7 Wochen vor Antritt anzeigen/beantragen.
Da sie das nicht getan hat, muss sie nach 8 Wochen wieder auf der Matte stehen.
Tut sie das nicht, kann sie entlassen werden.
Jetzt hilft nur noch schnell anrufen und auf die Kulanz des Chefs hoffen.

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Danke für deine Antwort. Also ist das ein Grund für eine fristlose Entlassung? Das war mir nämlich so noch nicht ganz klar...

Vielen Dank!

LG

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Wenn Sie nach Ende Mutterschutz nicht arbeiten geht, dann ist das natürlich ein Kündigungsgrund.

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Der Chef muss sie nicht auf das Versäumins hinweisen, denn manche wollen nicht auf 40% Gehalt verzichten oder der Partner bleibt Zuhause,... Man muss die Elternzeit ja nicht in Anspruch nehmen. Als Chef würde ich mich auch hüten, sonst wird einem noch Nötigung unterstellt.
Da sie ohnehin bereits eine Abmahnung erhalten hat, wird der Chef wohl nur froh sein, ihr den Gnadenstoß versetzen zu können.

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Ja, so schaut es auch für mich aus, dass der Chef sie nur noch los werden will...

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Wenn sie in der Situation so blöd ist, die ELternzeit nicht anzumelden, legt sie es doch aber geradezu darauf an!

LG

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Weißt du denn bis wann ihr Mutterschutz geht? Bei Mehrlingen und Frühgeburten hast du ja deutlich mehr als eine Woche Zeit die Elternzeit anzumelden!

DAs mit dem kündbar ist so eine Sache, der Kündigungsschutz wie in der Schwangerschaft gilt bis 4 Moante nach der Entbindung, aber sie kann natürlich mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde gekündigt werden. Wenn sie also einfach nciht erscheint, dann würde das vermutlich gehen!

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Es war eine Einlingsgeburt und der errechnete ET lag auch im Januar, wann genau weiß ich nicht, von daher hätte sie ja, auch wenn Termin der 31.01. gewesen wäre, trotzdem schon Elternzeit einreichen müssen?

Danke für deine Antwort!

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Ja, das stimmt, es sei denn, sie hat einen wichtigen Grund dies nicht zu tun.

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hallo...ohne dir was böses zu unterstellen, aber kann es sein, das DU diese junge frau bist von der du das angeblich aufgeschnappt hast???

du sagst du kennst sie nicht persönlich, weißt aber ziemlich "intime" sachen über sie, wie z.b. ihren ET, das sie vergessen hat die elternzeit beim arbeitgeber einzureichen, das sie arrogant ist...

bzw woher weißt du das beim chef kein antrag auf elternzeit eingegangen ist?? arbeitest du da?? kennst du den chef??

warum interessiert es dich, ob eine fremde frau gekündigt wird aufgrund das sie keine elternzeit eingereicht hat???

sei lieb gegrüßt von der pummelfee#winke

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hatte erst vermutet, dass sie die chefin ist ;-), aber mit 25? gut, alter muß ja nicht stimmen. vllt. ist es aber eine kollegin? da das kind schon da ist kann sie den et ja wissen. aber bissel komisch finde ich die präzisen infos in der fragestellung auch.

lg

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Hallo,
du unterstellst mir nichts böses... Schau mal in meine VK, mein Sohn ist bereits fünf Monate alt und ich bin auch ganz regulär in Elternzeit, die ich fristgerecht beantragt habe. Wenn ich die Dame wäre, hätte ich nach meinem Versäumnis nicht erst hier nachgefragt, sondern mich gleich ans Telefon gehangen und versucht, Schadensbegrenzung zu betreiben. Und ich hätte mich selbst auch nich als arrogant beschrieben ;-)
Um es genau zu sagen: Eine Freundin von mir arbeitet mit besagter Dame zusammen und die beiden können sich nicht leiden. Von ihr weiß ich auch den ungefähren ET und ich weiß auch, dass das Baby da ist. Nun hat der Chef der beiden meiner Freundin erzählt, dass besagte Dame noch keinen Elternzeitantrag eingereicht hat und er jetzt froh ist, sie auflaufen lassen zu können (was ja auch sein gutes Recht zu sein scheint, daher meine Frage hier, ob das so einfach ist wie er sich das vorstellt). Das hat sie mir heute brühwarm weitererzählt.
Und meine Freundin will sie auch nicht darauf hinweisen, dass sie da etwas Entscheidendes übersehen hat. Und ich fühle mich unwohl dabei. Klar, es geht mich nichts an, zumal ich ja das alles auch nur vom Hörensagen kenne, aber ich weiß nicht, ob man so fies sein muss, auch wenn man sich nicht leiden mag.
Daher meine Frage hier, ob es für die besagte Dame jetzt schon prekär ist oder ob sie da noch mal mit einem blauen Auge rauskommen könnte...
Mal abgesehen davon, haben mich auch wirklich die harten rechtlichen Fakten interessiert.

Liebe Grüße

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Hallo,
er MUSS gar nicht reagieren. Er darf auch ruhig kulant sein. Einen Grund für eine Abmahnung gibt es bisher noch gar nicht - zumindest nicht wegen der nicht-beantragten Elternzeit. Denn bisher ist sie noch ganz regulär in Mutterschutz.

Der nächste Schritt für dich wäre eigentlich netterweise sie darauf hinzuweisen, dass sie das beantragen muss. Aber offensichtlich bist du bisher ja noch nie auf den Gedanken gekommen. Sie kann ganz normal die Elternzeit bei ihrem AG beantragen. Allerdings muß nun eben der AG zustimmen. Die Zeit, in der sie nur den AG informieren musste, ist vorüber. Lehnt der AG ab, muss sie ganz normal nach dem Mutterschutz ihren Vertrag erfüllen. Hat sie keinen, der ihr Kind betreut, wird sie kündigen müssen.

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Wie weiter oben schon geschrieben, kenne ich sie nicht persönlich und meine Freundin, die sie kennt, will es ihr nicht sagen.
Ich bin eigentlich nicht so fies und halte solche Infos zurück. Hätte ich eine Nummer von der Dame und würde sie mich kennen, hätte ich ihr schon den kleinen Hinweis gegeben, da es ja nicht nur um ihre, sonder auch um die Zukunft ihres Kindes geht...

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Soweit ich weiß, muss der AG die Dauer der Elternzeit schriftlich bestätigen. Sonst kann kein Elterngeld beantragt werden. War jedenfalls bei mir so. Spätestens dann würde sie merken, dass ihr was entgangen ist. #aha

Wenn das Kind aber beispielsweise 3 Wochen vor Termin kam, hat sie theoretisch noch ne knappe Woche Zeit, die Elternzeit zu beantragen. Dann wird ja der Mutterschutz der bei den 6 Wochen vor der Geburt fehlt, hinten dran gehängt.

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du schreibst gleich mehrere falsche sachen.

1.) ich brauchte da keine bestätigung für die elterngeldkasse.

2.) und wenn das kind 3 wochen vor termin kommt, hat sie 11 wochen muschu nach der geburt und somit nicht eine, sondern 4! wochen zeit, elternzeit ANZUMELDEN.

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Entweder habe ich mich unklar ausgedrückt, oder DU hast gleich mehrere falsche Sachen herausgelesen!

1. schrieb ich es war bei MIR so, dass der Arbeitgeber die Elternzeit bestätigen musste. Die Anlage heißt "Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers/ Dienstherren zur Ermittlung des Elterngeldes". Dort ist unter anderem ein Feld, wo der AG die Dauer der beantragten Elterzeit angeben muss. Aber wahrscheinlich wird das in jedem Bundesland anders gehandhabt. Das weiß ich leider nicht.

2. Die TE schrieb, das Kind kam Ende Januar. Nehmen wir mal an, es war der 24. Januar. Eigentlicher Geburtstermin wäre der 14. Februar. Dann hätte sie jetzt NOCH 1 Woche Zeit Elternzeit zu beantragen. Genau das schrieb ich.....NOCH. Und vom Geburtstag aus gerechnet sind das deine erwähnten 4! Wochen #aha

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