Wohngeld/Kinderzuschlag

Hallo,

ich hab da mal eine Frage.

Es geht um meine Tante. Der Mann hat sich vor einem Jahr das Leben genommen. Nun ist sie mit drei Kindern alleine, davon ist einer geistig behindert. Sie hat eine halbtags-Stelle als Verkäuferin. Sie haben eine eigene Wohnung.

Da jetzt das Jahr rum war hat Sie die ganzen Rechnungen bekommen von Strom Wasser usw.

Jetzt war sie total fertig, weil Sie monatliche Nebenkosten von über 650€ hat. Da bleibt nicht viel von Ihrem Gehalt und soll aber drei Kinder ernähren. Witwenrente bekommt sie auch nur 130€ und Waisengeld 33€ pro Kind.

Meine Frage: Kann man in so einem Fall Wohngeld bzw. Wohngeld als Lastenzuschuss und Kinderzuschlag beantragen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Lg Tessa

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Wie sollen wir das beantworten, ohne ihr Einkommen, Miethöhe, Bundesland etc. zu kennen? Googel doch mal für sich nach Wohngeldrechner.

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Vielen Dank, hab nicht gewusst dass es einen Wohngeldrechner auch gibt.

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Hallo, also wenn sie unter 900€ gehalt hat, dann kann sie einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen.

Wohngeld würde ich ebenfalls beantragen, mehr als ablehnen geht nicht.

Ansonsten würde ich mich noch an das Amt für Familie wenden und ggf. betreuungskosten beantragen, da sie ein behindertes Kind hat und ihr da evtl auch pflegegeld zusteht.
Aber warum hat sich denn niemand schon vorher gekümmert.???

Ich würde es versuchen.

Alles Gute

LG debbie

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Hallo,

also Pflegegeld bekommt sie, aber da das Kind schon über 18 Jahre ist, kann sie an das Geld nicht so leicht ran, sie muss für alles Nachweise vorlegen können.

Wieviel Einkommen sie genau bekommt weiß ich nicht, aber mir ist der Gedanke gekommen dass es da bestimmt eine staatliche Förderung gibt. Aber ich denke als ungelernte Verkäuferin halbtags ins Bayern hat sie nicht mehr 700 oder 800 €.

Zählt dann die Witwenrente zum Einkommen dazu?

Mein Onkel hatte eine Firma die ging pleite und er begann Selbstmord. Es war jetzt ein Kampf dass sie überhaupt Waisengeld und Witwenrente bekommen hat, weil er als Selbständiger von der Rente ausgetreten ist.

Früher ging es ihnen finanziell nicht schlecht, aber jetzt wo sie alleine ist, reichts vorne und hinten nicht.

Vielen Dank für deine Antwort.

Kannst du mir noch sagen wo man Wohngeld und Kinderzuschlag beantragt? Amt für Familie, die das Kindergeld auch zahlen oder im Arbeitsamt?

Vielen Dank nochmal

Lg Tessa

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Also Wohngeld stellt man beim Wohnamt der Stadt. Bei uns war das die Stadt Bonn
Kinderzuschlag stellt man bei der Familienkasse, wo man auch das Kindergeld beantragt. Das ist meisten in der Agentur für Arbeit. So ist es bei uns.

Wir beziehen zwar kein Kinderzuschlag aber meine Kollegin.

ICh denke nicht das dass Witwengeld zum einkommen gezählt wird. Ich würde es auf jedenfall beantragen. Sie wird schon anspruch haben, denke ich.

Versucht es einfach mal. Ansonsten sollte sie sich mal umhören, das sie vllt in eine andere Wohnung zieht in der sie einen WBS beantragen kann, da muss man meistens sehr wenig Miete zahlen.

LG Debbie

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http://www.job4handicap.de/Persoenliches_Budget/index.html

Den Link oben ganz ausführlich studieren. Behinderte haben heute die Möglichkeit ein persönliches Budget vom Staat abzufordern. Auch Kinder unter bestimmten Voraussetzungen, wenn Eltern es für Ihre Kinder beantragen.

Wenn das Geld trotz Erwerbstätigkeit nicht zum Leben reicht, hat man immer noch mehrere Möglichkeiten. Was nun genau greifen würde, kann Dir hier aber niemand ohne konkrete Zahlen sagen.

Sie soll aber nebst Anspruch auf Wohngeld/Kinderzuschlag auch mal prüfen, ob sie ggf. Anspruch auf ergänzendes ALG II hätte. Ich kann mir gut vorstellen, dass sie wegen dem behinderten Kind so wie so höhere Beträge bekommen würde.

Wenn die Kinder noch in Betreuungseinrichtungen gehen, die bezahlt werden müssen, z. B. Kindergarten oder auch Hort nach der Schule, sollte sie bei der Stadt, bzw. Kreis bzw. Jugendamt prüfen lassen, ob da nicht eine Kostenübernahme bzw. teilweise Kostenübernahme in Frage käme.

Sie kann den Antrag formlos stellen. Sie kann es auch gleich zum JA schicken, da die verpflichtet sind zu prüfen, ob sie die zuständige Stelle sind, wenn nicht, müssen sie es weiterleiten.

Sie sollte auch auf alle Fälle in der Tat prüfen lassen, ob für das behinderte Kind nicht ein Anspruch auf Pflegestufe bestehen würde. Sie kann dann wahlweise das Pflegegeld nehmen oder Sachleistungen.

Das persönliche Budget, was ich oben benannt habe, wäre aber mit hoher Wahrscheinlichkeit von Leistungshöhe her mehr.

Das Budget kann man aber nur beantragen, wenn das Geld dann auch im Großen und Ganzen in den Betroffenen fließt. Bedeutet, dass das Geld dann auch für den Betroffenen verwendet werden muss. Also man darf bei der Beantragung nicht begründen, wir brauchen Geld für Strom, Wasser etc.....

Ggf. klappt auch beides. Wohngeld, KiZuSchl + Budgetantrag.

Es sollte auf alle Fälle vorher geschaut werden, wo das meiste Geld bei rauspringen würde.

Euch alles Gute!!!!!

Janette

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Vielen Vielen lieben Dank.

Da kann ich ihr dann sicher weiter helfen. Gibt es eigentlich Stellen die über so etwas aufklären, was alles möglich ist zu beantragen? Da muss man immer selber nachforschen um weiter zu kommen.

Hat Caritas so Aufklärungsstellen?

Lg Tessa

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Das wäre schön, wenn es solche umfassenden Aufklärungsstellen geben würde... Gibt es leider so im Großen und Ganzen nicht. Der eine kennt sich wieder mit dem nicht aus, der nächste mit dem nicht.

Das Problem ist, dass Komunen, Gemeinden, Bundesländer auch gerade in Schwerbehindertenangelegenheiten eigene Vergünstigungstabellen haben. Was in Hamburg gilt, kann in Hessen schon wieder ganz anders sein.

Wenn man Probleme bei Anträgen hat, kann man sich an den VdK wenden. Das kostet aber Geld, allerdings einen Bruchteil eines Anwalts. Die kennen sich recht umfassend aus. Man muss da dann aber Mitglied werden.

http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de2&SID=v82y1QVw1Vr3rRzr8RmXeT1PmZaERa

Deine Tante arbeitet nur Teilzeit, wie Du geschrieben hast. Wichtig wäre, dass sie auch an ihre eigene Rente später denkt.

Vielleicht gäbe es für sie die Option, Betreuung mit den Hilfsmitteln besonders aus dem persönlichen Budget für das behinderte Kind anders zu regeln und damit sich mehr finanzielle Freiheiten zu verschaffen.

Sie muss sämtliche Stellen abklopfen, Anträge stellen, hinterher telefonieren, Gespräche führen, was geht, was nicht geht, was ist möglich was nicht.....

Vor allem aber selber informieren.

Mein erster Weg wäre der Gang zum Rathaus/Kreisamt und zum Jobcenter. Wohngeld beantragt man meistens beim Kreisamt/Rathaus. Kinderzuschlag bei der Familienkasse. ALG II meine ich beim Jobcenter.

Wenn das alles in Sack und Tüten ist, würde ich mich darum kümmern, wer Ansprechpartner für Deine Tante das persönliche Budget ist. Vorher genau überlegen, eine Liste machen, wofür was beantragt werden könnte und was für Kosten auflaufen könnten.

Das Ziel Deiner Tante sollte es in der Tat längerfristig sein, wieder in VZ arbeiten zu gehen. Das kann man dann mit der Betreuung, die man durch das persönliche Budget finanzieren könnte, gut bewältigen. Zumindest, was das behinderte Kind angeht.

Sollten dann noch finanzielle Mittel benötigt werden, um die anderen Kinder nach Schule/KiGa oder so zu betreuen, ist dort auch dann ggf. das Rathaus oder das Jugendamt erster Ansprechpartner.

Jugendämter wimmeln ganz gern mal ab, wenn man dort anruft und nachfragt. Meistens sind sie dann doch zuständig. Einfach gleich den Antrag mit Nachweis schrifltich stellen, die besprechen dass dann in einer Konferenz. Ich würde nach ca. 4 Wochen mal telefonisch nachhaken.

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Hallo,

deine Tante braucht eine professionelle Beratung. Statt nach Rechnern (die sehr ungenau sind) google lieber nach Beratungsangeboten.

Auf jeden Fall wird es nicht schaden Anträge auf Wohngeld und Kinderzuschlag zu stellen. Geld gibts ab dem Tag der Antragstellung. Deswegen sollte sie einen formlosen Antrag schon am Montag abgeben und die richtigen Formulare nachreichen.

Gruß