Was wird beim Unterhalt alles berücksichtigt?

Was muss alles beim Unterhalt berücksichtigt werden?

Also....was gehört wirklich zum Selbstbehalt?

Miete(gibt es da eigentlich eine Art Obergrenze?) usw, Kosten für Kindergarten,Versicherungen usw.

Der KV lebt mit neuer Freundin und neuem Kind zusammen (Kigakind).

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Hallo,

wahr neulich beim Amtsgericht-mir wurde erklärt-das der Selbstbehalt bei 800,-Euro bis 810,-Euro liegt-

Also wenn der KV nicht verheiratet ist-bleiben ihm 810,-Euro -hat er ein Kind mit seiner neuen Lebensgefährtin und eins mit dir-wird das alles-was über die 810,-Euro ist auf zwei Kinder aufgeteilt.

Ist er Arbeitslos-wird es anders gerechnet-da weiß ich aber nicht wie

Lg

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Vielen Dank für deine Antwort....aber weißt du woraus genau sich dieser Selbstbehalt zusammensetzt?

Ich weiß, dass die beiden eine recht hohe Miete zahlen und er hat auch einen weiten Weg zur Arbeit.
Hab mich schon halb tot gegooglet...aber man findet überall immer nur ein paar Häppchen. :-(

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Also-Miete wird mit ca.300,-Euro berechnet...wenn man nicht verheiratet ist-kommt aber auf die Wohngegend an-kann auch etwas mehr oder weniger sein...dann wird noch berücktsichtigt-wie weit man zur Arbeit fahren muß...das andere interessiert nicht...ob man Schulden hat etc.

So wurde es mir beim Amtsgericht erklärt-komme übrigends aus NRW

Viele gehen ja immer nach der Düsseldorfer Tabelle-dachte auch, daß ich mich so in etwa danach richten kann, ist aber leider nicht so-wurde mir erklärt...das sind nur Beispiele.

Lg

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Und in diesem Selbstbehalt ist die Miete usw mit eingeschlossen?
Tut mir sehr leid, dass ich so dumm frage, aber bevor ich an das Offizielle gehe, wollte ich mich wenigstens mal ein wenig schlau machen.#hicks

Ich meine, ich möchte ja Unterhalt für mein Kind, aber ich möchte auch nicht, dass ich am Ende als Böse dastehe, weil die ihre Wohnung nicht mehr bezahlen können oder so.

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Meines Wissens nach ist das nicht relevant, was da an Mietkosten oder sonstigen Nebenkosten beim KV aufläuft.

Wir hatten den Fall in der angeheirateten Familie. Der Mann konnte sich nur noch ne winzige Einraumwohnung leisten. Der Rest ging gnadenlos für 2 unterhaltspflichtige Kinder weg.

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Hallo

Dann liegt ein Mangelfall vor

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Schau mal in die Düsseldorfer Tabelle!

Selbstbehalt liegt bei Erwerbstätigkeit bei EUR 950, Erwerbslosigkeit EUR 770.
Im Selbstbehalt ist alles inbegriffen! Wohnen, Essen etc

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Der Selbstbehalt wird genauso, wie der Unterhalt, nur pauschal festgelegt. Es gibt dort keine Zweckbindung.

Wenn der UP also wenig Miete hat, kann er sich teures Essen leisten und umgekehrt. Das geht dich nichts an!

Unterhalt ist nur von dem, den Selbstbehalt überschreitenden Betrag zu zahlen, und zwar an minderjährige und priviligierte Kinder anteilig. Sollte dann noch etwas übrig bleiben, auch noch an die Mutter eines Kindes unter 3 Jahren ("Kigakind"?).

Die Höhe des Selbstbeahltes ist von der Lebenssituation abhängig. Berufstätige haben regelmäßig einen höheren Aufwand. Einschlägige Tabellen weisen aktuelle Werte aus (Düsseldorfer Tabelle).

LG,
H.H.