Kündigung im Kleinbetrieb nach Elternzeit

Hallo,

ich bin neu hier und hab mich bereits in "mein" Thema ein bischen eingelesen. Hab hier auch interessantes dazu gefunden, aber das ein oder andere müsste ich nun doch noch erfragen:

Am Montag nächster Woche geht meine Elternzeit zu Ende, mein Kind wird 3 Jahre alt.

Bereits vor ca. 1/2 Jahr wurde mir mündlich von meinem Arbeitgeber mitgeteilt, daß ich nicht weiter beschäftigt werden kann (Kleinbetrieb, 7 Mitarbeiter), daraufhin hab ich mich im Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet. Ergo, ich war und bin mit der Entlassung einverstanden, da der Betrieb fast 20 km weg ist und ich mich eh verändern wollte.

Jetzt wollte ich mich arbeitslos melden, da ich leider bisher erfolglos war in Sachen Arbeitssuche.

Das Arbeitsamt verlangt nun (neben sehr viele anderen Forumularen, die es auszufüllen gilt) eine Kündigung vom Arbeitgeber, denn ein Aufhebungsvertrag würde eine Sperre für mich bedeuten, was ich mir nicht leisten kann.

Mein Chef ist durchaus gewillt, mir eine solche Kündigung zu unterschreiben, aber er will (wie immer) keine Arbeit damit haben, ich soll sie also selber schreiben und er unterschreibt sie mir.

Ich möchte nun nicht, daß er oder ich hinterher Probleme welcher Art auch immer bekommen. Deswegen: Wie ist das in dem Fall mit den Kündigungsfristen? Ich war 10 Jahre beschäftigt und hätte eine Kündigungsfrist von 4 Monaten. Soll ich das Kündigungsschreiben zurück datieren? Oder trifft diese Kündigungsfrist nicht zu in diesem Fall?

Kündigungsgrund: betriebsbedingt (er hat mich ersetzt und kann es sich nicht leisten, mich wieder einzustellen)

Das Kündigungsschreiben würde nun so aussehen:

fristlose Kündigung

Ich, Jxxxxxxx Rxxxxxxxxxxx, kündige meiner Angestellten Txxxxxxx Axxxxxxxxx fristlos zum 30.01.2012 aus betriebsbedingten Gründen.

Ort, 24.01.2012

Würde das ausreichen? Oder würde das Arbeitsgericht hier aktiv werden?

Danke schonmal für Eure Antworten.

Gruß, Laemmchen

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Warum willst du dich auf so einen"Kuhhandel", der dir nur Nachteile bringt, einlassen?

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Hi,

warum Kuhhandel? warum Nachteile?

Fakt ist doch, daß mein Chef mich entlassen kann. Den üblichen Kündiungsschutz hat man in einem Kleinbetrieb ja nicht.

Welche Alternativen hätte ich denn?

LG

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Du hast doch oben selbst gemerkt, dass Du 4 Monate Kündigungsfrist hast.

Was soll da eine fristlose Kündigung?

Die 4 Monate muss er Dich beschäftigen, denn eine Kündigung ist erst am 1. Tag nach Beendigung der Elternzeit möglich!

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Uhi, also Du mußt ja dicke Geld zu Hause haben, wenn Du das alles so leicht mit Dir machen läßt. Fakt ist, dass Du sehr wahrscheinlich auch bei einer fristlosen Kündigung eine 3-monatige Sperre beim Arbeitsamt bekommen. Eine fristlose Kündigung erfolgt fast immer verhaltensbedingt und somit hat derjenige sich die Kündigung selbst zuzuschreiben, weshalb dann auch die Sperre vom AA kommt.
Das Mitleid, welches Du für Deinen offensichtlich nicht zahlungskräftigen AG zeigst, ist ja ganz rührend, aber auch er hat sich an die gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfristen zu halten. Das nennt man Unternehmerrisiko.
Von daher würde ich empfehlen, auf eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zu achten.

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Hi, danke für den Kommentar

naja, so Dicke hab ich es nicht. die 3 Monate Sperre akzeptiere ich aber.

Hm, das Kündigungsschreiben, wie ich es jetzt aufgesetzt habe, ist somit nichtig. Fristlos geht ja nicht, wie es scheint.

Dann käme eben ein Auflösungsvertrag in Frage, da müssen wohl keine Fristen eingehalten werden. ?

LG

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Mach es nicht!

Wenn Du dem AG hier helfen willst, dann hol die Arbeitsagentur mit ins Boot.

Vielleicht kann hier was vermittelt werden bzw. beiden Parteien geholfen werden.

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Du kannst nicht zurückdatieren, er darf dir erst am 1. Arbeitstag kündigen, also musst du 4 Monate dort arbeiten!