Vermögensfeststellung bei der Scheidung?

Moin,

ich stelle die Frage mal stellvertretend für den Vater;-)

Ein Freund von mir will sich von seiner Frau scheiden lassen. Nun sind die beiden an dem Punkt angekommen, an dem sie ihr Vermögen darlegen müssen, damit berechnet werden kann, wer was von wem bekommt. Rente ist klar, es wird eine Kontenklärung durchgeführt und dann wird es berechnet.
Wie aber sieht es z.B. aus mit Lebensversicherungen?

Mein Freund ist sich nicht sicher, ob seine Frau eventuell Rücklagen, Altersvorsorge etc. hat, wovon er nichts weiß, was sich aber auf den Versorgungsausgleich auswirken kann. Wie wird so etwas festgestellt? Gibt es (wie bei der Rente) eine Art zentrale Stelle, an der Gerichte solche Auskünfte bekommen? Oder kann die Frau z.B. 2 Lebensversicherungen haben, nur eine angeben und die zweite... ja, davon weiß dann keiner was?

Nur kurz vorweg: Hier gehts nicht ums Beschei**en, auch wenn es vielleicht so klingen mag. Wir wissen, daß die Eltern seiner Frau immer wieder, auch während der Ehe, für sie - an ihm vorbei - Sparkonten eingerichtet haben, Versicherungen abgeschlossen haben etc. damit "sie mal was für sich hat". Deshalb die Frage.

Und schon mal vielen Dank für Antworten:-D

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"ich stelle die Frage mal stellvertretend für den Vater"

Ist das eine neue Masche?
Für Finanzen gibt es ein eigenes Forum!

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Das ist keine neue Masche, was bitte soll die Frage?

Der Mensch, für den ich hier angefragt habe, ist kein Internet-Foren-Nutzer, aus welchen Gründen auch immer. Er hatte mich nur gefragt, ob ich was zu seiner Situation sagen kann, und ich wiederum habe ihm versprochen, hier diese Frage mal einem größeren Personenkreis zu stellen.

Schade, daß Du keine konstruktive Antwort geben konntest.

Und falls ich hier im falschen Unterforum gepostet habe (was ja mal passieren kann und auch nicht verwerflich ist), bitte ich hiermit das Team, den Beitrag entsprechend zu verschieben.

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Hey#winke
mach dir nichts draus du hast in sein Revier gepinkelt:-pdas sehen sie hier gar nicht gerne

Sternenschnee

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Ich bin nicht sicher, wie es rechtlich ist: Aber wenn die Eltern der Frau für diese Geld anlegen, warum sollte dann der Ehemann davon was abhaben wollen?

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Es geht nicht ums Wollen, sondern ums Zustehen. Umgekehrt ist es genauso. Alles, was gemeinsam in der Ehe erwirtschaftet, angelegt etc. wurde, wird aufgeteilt bzw. angerechnet, da die Ehe rechtlich gesehen eine Zugewinngemeinschaft ist.

Umgekehrte Beispiele: Seine Mutter ist gestorben, er hat 10.000 Euro geerbt - da hat seine Noch-Frau einen Anspruch auf einen Anteil. Er hatte Dienstjubiläum, hat eine Sonderzulage bekommen - auch darauf hat sie anteilig Anspruch. Er hat eine Lebensversicherung abgeschlossen - ja, auch darauf hat sie Anspruch, weil die Lebensversicherung als Altersvorsorge gilt.

Warum sollte er also keinen Anspruch auf das haben, was SIE finanziell mit in die Ehe gebracht oder während der Ehe bekommen hat?

Rechtlich hat er der Mann einen Anspruch darauf, daß das Vermögen der Frau gegengerechnet wird (es besteht keine Gütertrennung).
Frage war halt, ob und wie das festzustellen ist und ob es für sie die Möglichkeit gibt, etwas zu verheimlichen.

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Hallo

Soviel ich weiß :

1. Erbschaften fallen nicht in den Zugewinn, sondern gehören nur dem Erben.
2. Wenn die Eltern was geschenkt haben in der Ehe und das nachweisen können (können sie ja mit dem Vertrag), dann gehört das glabue ich auch nur deiner Ex.

3. Alles was vor der Ehe erwirtschaftet wurde und mit in die Ehe gebracht wurde gehört auch jedem allein. Also auch nicht in den Zugewinn

Freno

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Was sich mir nicht erschließt. Du sagst, es geht nicht ums Be... Schön und gut, ich formulier das jetzt mal in meine Sprache um. Meine Ex-SE haben tierisch Kohle. Meine Ex bekam z. B. zur Trennung ein Auto, weil ja keiner wusste, wie lange unsere zwei noch halten (zumindest eins fährt immer noch). Das alles haben sie tierisch abgesichert, was mich ziemlich verletzt hat. Denn, meine Ehre sagt mir, keine Kohle von Menschen zu beanspruchen, mit denen ich nichts mehr zu tun habe.

Wenn seine Ex-SE für ihre Tochter Knete angelegt haben, dann ist das die Knete der Ex, nicht seine. So einfach ist die Kiste.

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..ich wurde gerade geschieden.

Beim Versorgungsausgleich muss ein Formular, was vom Amtsgericht zugeschick wird, ausgefüllt werden.

Kapital-Lebensversicherungen müssen nicht angegeben werden. Sie werden beim Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt.

Das muss anderweitig geklärt werden, aber nicht bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs, da geht es nur um den "Rentenausgleich" während der Ehezeit.

Beim Versorgungsausgleich müssen z.B. Betriebsrenten, Einzahlungen für Rentenversicherungen und die gesetzliche Rentenkasse usw. angegeben werden. Aber NICHT die privaten Vermögensverhältnisse. Da haben Sparbücher, Aktien, Fonds usw. nichts zu suchen.

Gruß
Zwetschge