Elterngeld – Höchstsatz & wenn die Frau mehr verdient

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe mich leider noch nicht richtig damit auseinandergesetzt.

Ich verdiene mehr als mein Mann, wir hatten durch die Heirat keine steuerlichen Vorteile, so dass wir beide Steuerklasse IV haben. Bin jetzt im 6. Monat schwanger und wir haben die Steuerklasse nicht geändert.

Ich werde den Höchstsatz Elterngeld bekommen. Ist es dann sinnvoll nach der Geburt die Steuerklasse zu ändern, so dass mein Mann weniger Abzüge hat?

Wie sieht es eigentlich aus mit der Krankenversicherung, wird die noch vom Elterngeld abgezogen? Oder bin ich dann automatisch bei meinem Mann mit versichert? Und bei wem ist das Kind versichert???

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Viele Grüße,
cocoony

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Hi,

was die Steuerklassen angeht so müsst ihr das gut durchrechnen. Du musst das Elterngeld nachträglich mit in der Einkommensteuer angeben und wenn euer Einkommen dadurch sehr hoch ist, kann es zu empfindlichen Steuernachzahlungen kommen sofern ihr nicht dementsprechend viel absetzen könnt. Deshalb würde ich einen Klassenwechsel gut überdenken.

Vom Elterngeld bekommst du keine KV mehr abgezogen und bei wem das Kind nun mitversichert wird, müsst ihr entscheiden. Wenn du länger als ein Jahr zuhause bleiben willst, wäre es sinnvoll die Kinder bei deinem Mann mitzuversichern.

LG

Judith

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"Wenn du länger als ein Jahr zuhause bleiben willst, wäre es sinnvoll die Kinder bei deinem Mann mitzuversichern."

Wieso das denn? Was ist der Unterschied, ob sie ein oder 3 Jahre zu Hause blebt? Keiner bei der KV, also nein, es ist egal, wo versichern, solange keiner in der PKV ist.

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Weil die Kinder nach einem Jahr dann eh zum Mann wechseln müssen, genau wie die Mutter dann in die FV wechseln muss.

Wer natürlich gern Papierkram erledigt kann jährlich die FV der Kinder wechseln...
Mir wärs schlicht zu blöd.

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Hallo Cocoony,

wenn du privat krankenversichert bist, dann musst du ab Beginn der Mutterschutzzeit den kompletten KV-Beitrag selbst bezahlen, also auch vom Elterngeld.

VG
B

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ich habe mich nicht privat versichert, da ich mal gehört habe, dass das für frauen mit kinderwunsch nicht ratsam sei, weil man danach nicht mehr so leicht in die gesetzliche kommt ... daher bin ich freiwillig versichert. wovon wird dann die krankenversicherung gezahlt?

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Ja, du bist weiterhin beitragspflichtig, allerdings nicht in voller Höher.

Nach einem Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg müssen Freiwillig Versicherte, auch in der Elternzeit weiterhin Ihre Beiträge zur Versicherung bezahlen. Allerdings beschränkt sich die Beitragszahlung auf den Mindestbeitrag für Freiwillig Versicherte.

Freiwillig Versicherte die sich in einer Festanstellung befinden (und folglich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen), können vor der Elternzeit Ihre Arbeitszeit verringern. Dadurch sinken auch die Einnahmen, wodurch eine Pflichtversicherung eintritt. Auf Grund der Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung müssen keine Beiträge während der Elternzeit bezahlt werden.

VG
B

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sodele, zumindest was die krankenversicherung angeht, habe ich jetzt den "durchblick", ich habe gerade mit der AOK telefoniert.

da ich freiwillig versichert bin, mein mann jedoch gesetztlich versichert ist, wäre ich theoretisch berechtigt, mich über meinen mann familienversichern zu lassen.

ich muss jetzt eine mitgliedsbescheinigung meines mannes an meine versicherung schicken, dann kann ich beitragsfrei versichert bleiben!

mein kind kann ich dann auch über mich mit familienversichern.

so, das thema habe ich dann nun verstanden, aber mit der steuerklasse muss ich mich dann nochmal beschäftigen!

vielen dank für eure antworten!

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Ich würde die Steuerklasse in eurem Falle nicht wechseln, denn solltest ihr zuviel Abzüge haben, dann bekommt ihr die mit der Einkommenssteuererklärung wieder. Bisher scheint ihr ja mit 4/4 gut gefahren zu sein, dann würde ich das auch trotz Elterngeld so lassen, nicht dass ihr nachher soviel nachzahlen müsst. Kann euch nämlich auch so immer noch passieren!