Elterngeld Niederlande

Hallo liebe Urbianer,

nach zweimonatigem Warten auf meinen Elterngeldbescheid bin ich etwas ratlos, denn mir werden meine 3 Monate Arbeit in den Niederlanden nicht angerechnet. Da ich dort eine SOFI-Nummer habe, gehe ich davon aus, dass ich dort Steuern gezahlt habe. (meine Steuererklärung habe ich letztes Jahr leider nicht gemacht)
Muss ich Elterngeld nun auch in den Niederlanden beantragen und wenn ja wo?

vielene lieben Dank für alle Antworten schon mal im Vorraus
Fairy

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1, meines Wissens gibt es in NL kein Elterngeld
2. zählen nur die letzten 12 Monate vor der Geburt und zwar die Monate die du in D versteuert hast. Einkommen und Steuern aus NL interessieren hier nicht.

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Guten Morgen!

So wie ich das verstanden habe bekommen nur Ehepartener von Angestellten die in D arbeiten oder Angestellte die im Ausland wohnen aber in D arbeiten Elterngeld. Und zwar nur anteilig 300EUR oder normal berechnet aber NUR für die Zeit der letzen 12 Monate die auch in D sozialversichert gearbeitet wurde.

Die Monate die du also bei einer NL-Firma angestellt warst zählen NICHT mit dazu.
Falls du allerdings bei einer deutschen Fa. angestellt bist und für selbige gearbeitet hast, also deutsche Lohnbescheinigungen für diese Zeit, dann haben sie sich verrechnet.

http://www.elterngeld.net/elterngeld-anspruch.html
SQ

Ich arbeite in Deutschland, komme aus Belgien und wohne auch da.
Durch das Doppelversteuerungsabkommen zahle ich in D meine Einkommenssteuer (sowie sämtliche soziale Abgaben wie Soli usw.).

Und ich bekomme (habe bekommen) ganz normal Elterngeld.

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Hi,

das mit den Europarechtlichen Kollisionsvorschriften im BEEG ist nicht ganz einfach. Siehe die Richtlinien zum BEEG unter http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMFSFJ_Richtlinie_BEEG.pdf

Für Dich dürften in Abschnitt I die Punkte 2.7.2 und 3.1, sowie in Abschnitt II (Europarechtliche Kollisionsvorschriften ab Seite 181) die Abschnitte 3, 3.1 und 3.2 von Bedeutung sein.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du in Deutschland wohnst und für drei Monate Grenzpendler nach NL bist/warst. Dann sollten diese Monate ganz normal mit dem Nettoeinkommen in Deine Elterngeldberechnung einfließen. Ob noch anteilig Werbungskosten abgezogen werden, weiss ich im Falle der NL nicht genau (Punkt 2.7.2).

Eine Kollision mit einem eventuellen Elterngeldbezug in den NL kann es nicht geben, da es das dort nicht gibt. (Die EU veröffentlicht unter http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=815&langId=de Tabellen, welche Sozialleistungen in welchem EU Land miteinander vergleichbar sind.) (siehe Richtlinien, Abschnitt I 3.1).

Gibt es in Deinem Bescheid eine Angabe dazu, warum die Beschäftigung in den NL nicht berücksichtigt wurde? Vielleicht hielt das Amt lediglich die Belege für nicht aussagekräftig. Das kann man vielleicht sogar telefonisch klären. Will das Amt nicht mit Dir reden oder den Bescheid entsprechend abändern, solltest Du fristgerecht (siehe Bescheid zur Frist dafür) schriftlich Widerspruch einlegen und eine Neuberechnung anfordern.

LG