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"Der Feuerwehr mann stieg übers Schlafzimmer ins Haus ein, was zum Glück geöffnet war."

Und das hätte deine Mutter nicht selber gekonnt? Oder liegt das Schlafzimmer nicht im Erdgeschoss?

BTW: Wer den Einsatz bezahlen muss, weiß ich nicht...da könnt ihr euch höchstens bei einem Anwalt o.Ä. erkundigen, falls tatsächlich eine Rechnung kommt.

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glaub mir wäre das schlafzimmer im Erdgeschoss gewesen, so wäre meine mama nie auf die Idee gekommen, die Feuerwehr zu rufen. Das Schlafzimmerfenster liegt im 1 OG

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Und zukünftig sollte Deine Mutter irgendwo einen Ersatzschlüssel deponieren.... kann ihr selber ja auch mal passieren, dass sie sich aussperrt, in dem Fall sollte doch gesichert sein, dass sie irgendwie wieder ins Haus kommt.

Lichtchen

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pertue

da ist jede Sprachkenntnis perdu....

vermutlich meinst Du partout

Mein Rat: entweder bei Fremdwort.de nachsehen oder einfach bei deutschen Wörtern bleiben.

Zur Frage: selbstverschuldete Einsätze müssen selbstverständlich bezahlt werden.

Gruß

Manavgat

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Kommt bestimmt auch darauf an ob BF oder FFW??
Die Berufsfeuerwehr freut sich zwar über nen Katsen Bier, aber bringen wird der nicht viel, im Dienst...

Bei der Freiwilligen sieht das ganze wieder anders aus...:-p

Sicher sagen kann ich es auch nicht, aber würde sagrn, BF ja, FFW nein!

lg bea

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Hi,
ich weiß schon, warum ich im Garten immer noch den Hausschlüssel in der Hosentasche habe...

Ich kapier nicht ganz, warum die einen nicht aufpassen dürfen, und die anderen dafür zahlen müssen (nicht Stadt oder Gemeinde zahlt das ansonsten, sondern der Bürger, der übrigens überhaupt nichts dafür kann!). Und warum das als so selbstverständlich angesehen wird, dass derartige Einsätze einfach mal so von der Allgemeinheit übernommen werden.

Das einzige Problem kann hier sein, dass das Kind nicht haftet - könnte allerdings sein, dass deine Oma als Auftraggeberin haftet.

Abwarten, und wenn du gesalzene Briefe angesichts einer angemessenen (nicht übertriebenen) Rechnung schreibst sollte man vielleicht auch mal ein paar Briefe schreiben - warum denn bitte ICH als Steuerzahler die Kosten für solche (einfach vermeidbaren) Aktionen übernehmen soll...

Wir haben übrigens noch zusätzlich einen Schlüssel bei Nachbarn, einen zweiten bei der Person, die unsere zwei gelegentlich betreut und deren Handynummer ich im Handy habe...unsere zwei haben auch schon die Terassentür zugemacht. Und? Sind wir halt zur Haustür reingegangen...so lange man nicht mitten in einer Reihenhaussiedlung ohne anderen Zugang zum Garten wohnt sollte das kein Problem sein.

Hier steht "Türöffnen" pauschal mit 50 Euro in der Gebührenordnung der Feuerwehr. Ein vollkommen angemessenes Lehrgeld, finde ich. 300 für eine Sache von 2 Minuten fände ich allerdings auch etwas übertrieben.

Viele Grüße
Miau2

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Sind wir halt zur Haustür reingegangen...so lange man nicht mitten in einer Reihenhaussiedlung ohne anderen Zugang zum Garten wohnt sollte das kein Problem sein.

meine mama wohnt im mittelhaus einer Reihenhaussiedlung...

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Und einen anderen Zugang zum Garten gibt es nicht? Und keinen Nachbarn, den man hätte anrufen können (Telefon hatte ja wohl irgendjemand) zum aufschließen?

Ich sag ja nicht, dass Eure Reaktion in der Situation falsch war, kein Thema - nur muss man dann halt auch für die Kosten geradestehen und die Reaktion, dass das alles total unverschämt wäre finde ich persönlich halt ziemlich daneben.

Außer deiner Mutter kann halt schlichtweg niemand etwas dafür. Pech, Fehler macht jeder. Die Frage ist halt eher wen man dafür zahlen lässt. Und was mich ärgert ist diese Selbstverständlichkeit, mit der ich als Steuerzahler dafür zahlen soll.

Viele Grüße
miau2

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Hallo,

ich meine, das müsste Deine Mutter bezahlen, weil keine Gefahr im Verzug war. Das ist aber nur meine persönliche Meinung.

Kleiner Tipp am Rande: Einen Zweitschlüssel beim Nachbarn deponieren. Der kann dann reinkommen und die Situation schnell klären. Und das auch noch kostenlos.

GLG

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Hallo Clementi,

genau das wars ebend schon, ich weiß ja nicht ob du auch noch so denken würdest, wenn dein 2 Jähriges Kind alleine im Haus eingesperrt wäre, habe mich in der Gemeinde wo es passiert war erkundigt.

Ein 2 Jähriges Kind alleine im Haus ist immer ein Notfall und ist auch kostenlos, wenn man die Tür öffnen lässt. Außer aber ich gehe Feiern, und lasse mein Kind daheim mutwillig alleine daheim und die Feuerwehr muss es befreien, dann ist es Verletzung der Auffsichtspflicht und muss von Erziehungsberechtigten getragen werden.

Selbst ein Schlüssel bei den Nachbarn hätte nix gebracht, denn diese gehen einer Volltagsbeschäftigung nach und waren somit nicht daheim.

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Hallo sissi1986,

das mit den Nachbarn ist ja dumm :-(

Aber, wenn die selbst zugeben, dass es ein Notfall war, seid Ihr doch auf der sicheren Seite, spich es kostet nichts. Oder bestehen die immer noch auf einer Bezahlung?

GLG