20 Std arbeiten in elternzeit oder elternzeit aufheben?

Hallo an alle,

Ich bin normalerweise bis Juli 2012 in elternzeit. Nun fange ich wieder ab 2. November 2011 20 Std zum arbeiten an.

Mein Meister rief mich jetzt an ob ich in elternzeit die 20 Std arbeiten möchte oder ob die elternzeit aufgehoben werden soll?

Wer kennt sich damit aus? Und kennt jemand die Unterschiede zwischen in elternzeit arbeiten oder elternzeit aufheben?

Beziehe nur Kindergeld!

Wäre sehr dankbar über antworten.

Lg melli

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Ehrlich gesagt, ich verstehe kein Wort. Du bist in Elternzeit bis 2012. Jetzt arbeitest Du 20 Stunden (ich nehme an, weil Du es wolltest). Du bist also in ElternTEILzeit. Wieso Elternzeit aufheben?? Hast du vorher auch nur einen 20 h Vertrag gehabt? Oder Vollzeit?

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Ne ich habe vor der Schwangerschaft ne 40 Std Woche gehabt.

Normalerweise geht meine elternzeit bis Juli 2012. Aus finanziellen gründen fange ich früher an zu arbeiten, nächste Woche und nur auf 20 Std in der Woche...

Nun will die Firma wissen ob ich die elternzeit komplett auflösen will oder ich in der elternzeit bis Juli 2012 die 20 Std arbeiten will?

Hoffe es ist besser formuliert :-))

Lg melli

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Ach so...auf gar keinen Fall aufheben! Eventuell willst Du ja sogar noch verlängern! Denn, wenn die Elternzeit endet, hast Du wieder Anrecht auf Deinen 40 Stunden Vertrag! Wenn Du jetzt mit Deiner Elternzeit aufhörst und 20 h arbeitest, dann wird sicher Dein Vertrag geändert, das würde ich nicht machen. So würde ich arbeiten, eventuell EZ verlängern, weiterhin 20 Stunden arbeiten und wenn das Kind 3 und in der Kita ist, hast Du zumindest die Option wieder VZ zu arbeiten....

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Hallo,

Du darfst in Elternzeit bis zu 30 Std/Woche arbeiten.Elternzeit auf gar keinen Fall aufgeben. Du hast in der Elternzeit einen anderen rechtlichen Rahmen. Im Juli 2012 tritt dann dein Alter Vertrag wieder in Kraft (falls Du vorher nix anderes verhandelt hast).

LG
mille78

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Aha ok...

Und wie ist es dann wenn ich eben die 20 h arbeite in der elternzeit und die aber dann abläuft?

Muss ich dann die 40 h wieder arbeiten wie vor der elternzeit?

Ich möchte grundsätzlich nur nOch 20 h arbeiten?

Lg Melli und Dankeschön:-))

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Dann mußt Du Deinen Vertrag ändern lassen. Eigentlich stehst Du nach der Elternzeit wieder zu den "alten" Vertragsbedingungen in der Pflicht und im Recht.

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Hallo Melli,

bleibst du weiter in Elternzeit (geht mit bis zu 30 h pro Woche), hast du den Vorteil "Kündigungsschutz". Nach Ablauf der Elternzeit wird dein Vertrag mit der alten Arbeitszeit fortgesetzt (vermutlich Vollzeit) - außer es wird etwas anderes vereinbart.
Es ist dann nicht sicher, dass du danach auch in Teilzeit weiter arbeiten kannst (wenn du das möchtest).

Beendest du jetzt die Elternzeit und bekommst eine dauerhafte Teilzeitvereinbarung, kann das auch Vorteile haben, wenn du längerfristig bei den 20 h bleiben möchtest. Du könntest dir so die Teilzeit jetzt schon unbefristet sichern.

Falls du vor hast ab Juli 2012 Vollzeit zu arbeiten, solltest du auf jeden Fall in Elternzeit bleiben.

Liebe Grüße

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Dankeschön rosalinde!!!!

Jetzt versteh ich es und du mich :-))

Vielen dank für deine Antwort!!!!

Werde morgen das mal abklären mit der Personalabteilung weil ich länger nur 20 h arbeiten möchte....

Danke nochmal

Lgmelli

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Nicht aufheben, denn dann fehlt dir der Kündigungsschutz und du hast hinterher keinen Anspruch mehr auf deine alte Stelle (von der Stundenzahl her).