wer stellt das Beschäftigungsverbot aus??

Vielleicht kann mir von euch jemand helfen, ich arbeite als 400 € Kraft in einer Kinderbetreuung, mit Kindern von 0-13 Jahren. Nach dem meine Schwangerschaft bekannt wurde, wurde mir Blutabgenommen wegen Ringelröteln und Zytomegalie, ich habe gegen beides keine Abwehrstoffe. Nach einigem hin und her war ich jetzt vor 14 Tagen bei der Betriebsärztin, die teilte mir mit das ich wegen der Ringelröteln bis zur 20. Woche gar nicht und wegen dem anderen nicht mit Kindern unter 3 Jahren arbeiten darf. Allerdings weigert sie sich mir ein Beschäftigungsverbot zu erteilen, die würde nur ein Attest ausstellen, den Rest übernimmt der FA, der wiederrum meint er kann das nicht ausstellen weil diese Krankheiten berufsbedingt sind und die BÄ hier zuständig ist. Jetzt sitze ich hier und dreh Däumchen und warte was da kommt, nur geht mir dadurch ja auch mein Geld verloren, weil solange ich nichts schriftliches habe ist mein Chef nicht verpflichtet mein Geld weiter zu zahlen. Ich bekomme auch keinerlei Info hab gerade wieder beim Arbeitgeber angerufen, da heißt es abwarten, weil die BÄ das Attest noch nicht geschickt hat, also kann ich auch nicht zum FA und dort nochmal nachfragen ob er es vielleicht doch ausstellt. Ich bin langsam am verzweifeln und wäre für jeden Rat dankbar.

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Geh zu einem anderen Frauenarzt oder Rede mit deinem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf ein BV ausstellen und der FA...je nachdem wer es für nötiger hält.

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Huhu :-)

Also, ich bin Erzieherin und durfte wg. meines Immunstatus auch nicht arbeiten. Es ist richtig, dass du wg. der fehlenden Immunität gegen Ringelröteln bis zur 20.SSW gar nicht arbeiten darfst und wg. der fehlenden Immunität gegen Zytomegalie nicht mehr mit Kindern unter 3. Das alles steht im Mutterschutzgesetz, daher braucht ansich niemand nochmal extra ein BV ausszustellen - da es eindeutig im Mutterschutzgestz steht. Du darfst also seit Bekanntgabe des Immunstatus gar nicht mehr arbeiten.
Bei mir hat damals der AG bei meiner zweiten Schwangerschaft daz BV trotzdem nochmal "ausgestellt" - also den Fall bei meiner Krankenkasse gemeldet und gut war.

LG, Reamaus

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Das ist interessant Danke, da werde ich morgen früh gleich nochmal meine direkte Vorgesetzte anrufen bzw. die Personalverwaltung und denen das so sagen. Langsam weis ich nämlich echt nicht mehr was ich noch machen soll, die schieben die Verantwortung auf die Betriebsärztin und die wiederum lehnt sie völlig ab. Ich hoffe sehr dein Tip bringt mich weiter, ein Licht am Horizont sozusagen.

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Ja, das mach mal. Denn der Arzt kann nur ein individuelles Bv erstellen, soweit ich weiß. Also wenn es um gesundheitliche Sachen geht, die dich speziell betreffen. Da es aber bei dir so ist, dass es tatsächlich im Mutterschutzgestzt steht, ist das nicht nötig. Googel mal nach dem Mutteerschutz Gesetzt für in Tageseinrichtung für Kinder tätiges Personal ;-)

Lg und viel Erfolg!!!!

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Zählt dich nicht auch zu den Aufgaben des AG? Zählt da nicht Fürsorgepflicht mit rein?

Muss mich arg wundern, normalerweise könnten Beide das BV bescheinigen, aussprechen, wie auch immer und der AG muss trotzdem dein Gehalt im BV bezahlen, egal, ob es der FA aussstellt.

Sonst Betriebsrat fragen.

LG

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Hallo,
ich bin umgehend vom Arbeitgeber zum Betriebsarzt geschickt worden. Es sollten auch nicht nur Ringelröteln und Zytomealgie getestet werden - bei mir sind außerdem noch Masern, Mumps, Windpocken, Keuchhusten und Hepatitis A und B getestet worden. Der normale röteln Titer steht ja schon im MUPA. Solange keine Blutergebnisse da waren habe ich ein handgeschriebenes Attest bekommen auf dem stand Beschäftigungsverbot bis die ergebnisse vorliegen. Ca eine Woche später kam dann der schriftl Befund vom Betriebsarzt, in dem stand dass ich nicht mit Kindern bis 6 jahren arbeiten darf (so war es jedenfalls gemeint, formuliert war es anders - sie darf nicht mit Vorschulkindern arbeiten) Hätte im Hort weiterhin eingesetzt werden können. Das wiederum war unserem Pfarrer als obersten Dienstherr zu riskant so dass er ein endgültiges BV ausgesprochen hat. (allerdings hab ich das nicht schriftl.) Mein Gehalt kommt pünktlich weiterhin vom AG.

Letzlich kann dein Chef auf Grund der Situation das BV verhängen, das geld bekommen sie ja von der Krankenkasse wieder - um so schneller können sie jemanden für dich einstellen.

LG jette (22. Woche)