Abteilung wird an Standort geschlossen - nach Elternzeit was dann??

Hallo Zusammen - folgende Situation:

Befinde mich momentan wieder in Elternzeit (war zuvor nach der Geburt meines ersten Kindes Teilzeit wieder in den alten Job eingestiegen). Diesmal habe ich zwei Jahre beantragt, momentan ist ein knappes halbes Jahr davon vorbei.
Nur sieht es im Betrieb so aus, dass meine alte Abteilung im Standort Bayern wohl aufgelöst wird und von der Zentrale in NRW aus verwaltet werden werden soll.

Habe ich denn nun ein Recht, irgendwo anders in der Firma eingesetzt werden zu können, oder ist mit dem Ende meiner Abteilung hier auch mein Anspruch auf eine Stelle nach der Elternzeit verloren gegangen?

Und zweite Frage:
Ich wollte auch aus dem Grund danach dann wieder arbeiten, weil mein Mann privat krankenversichert ist, ich gesetzlich und die beiden Kinder bei mir mitversichert sind. Solange ich in Elternzeit bin, läuft diese Regelung auch problemlos, aber danach müßte ich uns dann wohl freiwillig gesetzlich versichern um nicht komplett in die private Familienversicherung mit wechseln zu müssen.
Kann ich meine Elternzeit theoretisch dann auch auf drei Jahre ausweiten, um zumindest das dritte Jahr noch nicht das Krankenkassenproblem zu haben? Und wenn ja, wo beantrage ich das dann, wenn mein Arbeitgeber nicht mehr mein Arbeitgeber ist???

Öhm, kann mir jemand folgen? Tut mir leid, ich bin grad selbst etwas durch den Wind und ziemlich verwirrt... #gruebel

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Dein Ag ist ja nicht die Abteilung sondern die Firma und die besteht ja noch und solagne du nicht gekündigt bist belibt für dich alles beim Alten!

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Ist das wirklich so? Muss der AG nicht lediglich einen Platz anbieten können, der ihrer Tätigkeit vor der Elternzeit entsprach? Sprich mit vergleichbarem Aufgabengebiet und entsprechend ihrer Qualifikation?

Nehmen wir mal an, sie hat als Werbekauffrau in der Marketingabteilung gearbeitet. Jetzt wird die Abteilung geschlossen und alle anderen Abteilungen, die vielleicht noch in Frage kämen, sind voll besetzt. Sie kann ja nun schlecht in der EDV eingesetzt werden, nur weil da gerade noch was frei ist...

Ich könnte mir vorstellen, dass man ihr anbietet, nach NRW zu ziehen. Aber wahrscheinlich ist das nicht zumutbar... oder?

LG, Tina

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Wo sie dann wie eingessetzt wrd, ist nachher ja Verhandlungssache, es muss etwas vergleichbares sein, aber wenn sie den Platz momentan nicht haben, dann müssen sie ihn entweder schaffen, wenn sie wiederkommt oder mit Zustimmung der Aufsichtsbehjörde kündigen.

Ob die Abteilung geschlossen wird oder nicht, ist für sie vollkommen uninteressant!

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Der AG muss dir nach der Elternzeit einen vergleichbare tätigkeit anbieten, da ja auch für dich in der Elternzeit Jemand befistet eingestellt werden kann, ersetzt er dich natürlich super, kann der AG entscheiden, dass derjenige bleibt und die auf eine andere gleichwertige Position gesetzt wirst.

Eventuell kommt es zur betriebsbedingten Kündigung oder du musst in einen andeen Standort, wei lnormalerweise darf der aG dich die 4 Monate nach eZ nicht kündigen, danach schon. Selbst ein Aufhebungsvetrag nützt dir solange nichts, bis du keine neue Tätigkeit gefunden hast, gibt Sperre vom Amt.

Ob das in diesem fall ebenso greift, müsstest du erfragen. Du kommst nicht drum herum mit deinem Chef über die Situation zu sprechen und eine für dich gute Lösung zu finden.

LG

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Boah...so viele inhaltliche Fehler in einer Antwort. Du solltest wirklich deine Aussagen besser nochmal durchlesen und auf deren Wahrheitsgehalt überprüfen. Es wurde dir schon in der Vergangenheit gesagt, dass:

1. die 4 Monate Kündigungsfrist nach Elternzeitende Blödsinn sind. Die gibt es nicht. Man ist sofort am 1. Tag kündbar - jedoch nicht zum ersten Tag.

2. ein Aufhebungsvertrag nutzt sehr wohl was. Was soll denn das nun wieder? Ein Aufhebungsvertrag oder eine eigene Kündigung nach der Elternzeit ist einer der häufigsten Gründe ohne Sperre ALG1 zu bekommen

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Hallo?

Muss das sein?

Es gibt einen geregelten Kündigungsschutz nach Wiederkehr aus der Elterzeit und ja in der Regel hat man eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Hier ist es anders, lesen kann ich und lies auch den Rest...es wird auf eine betriebsbedingte Kündigung hinauslaufen oder sie nimmt den Job im Unternehmen woanders an oder Aufhebungsvetrag.

Wieso kommt man in diesem Fall um eine Sperre herum, gib mir bitte eine Erklärung.

Danke!

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