Kündigung ohne Grund!

Hallo,

wow nun spinnt mein Chef komplett hatte ja die ganze zeit bzw seit dem er weiß das ich schwanger bin was er im Dezember erfahren hatte (ich auch erst) schon probs mit ihm da er mich nicht zum Arzt gehen lassen wollte....

Ich hate im 27.12 - 02.01 ne Fette Erkältung und war Krankgeschrieben als ich nach einer Woche wieder arbeiten ging fragte er nach der Krankmeldung, da sie angeblich nicht angekommen ist, also hab ich mir vom Arzt ne Kopie ausstellen lassen und hab ihm die in der ersten Januar Woche gegeben.

Dafür hab ich nun am 24.01 eine abmahnung bekommen eingeschmissen wurde sie mit unterschrift von meinem Arbeitskollegen 27.01

Desweiteren habe ich am 27.01 ein schreiben bekommen da ich immer noch nicht auf mehrfache nachfrage meine Schwangerschaft bescheinigen hab lassen. Als ich Ihnen den Mutterpaß zeigte reischte es angeblich bis zum 27. war dies kein Thema mehr.

Nun wurde ich vorrige Woche krankgeschrieben wegen zwichenblutungen und da mein Opa gestorben ist nun bekamm ich ebenfalls am 27.01 die nöchste abmahnung da keine Krankmeldung vorliegen würde.

Heute wurde ich um eine weitere Woche krankgeschrieben diese Krankmeldung habe ich gleich zugefaxt und mit der Bescheinigung meiner Schwangerschaft per einschreiben losgeschickt!

So und nun wurde mir eben die Kündigung eingeschmissen Fristgerecht innerhalb 14 Tagen da ich seit dem 04.10 beschäftigt bin eine Probezeit von 6 Monaten habe und einen befristeten Vertrag von einem Jahr!

Ist dies denn Rechtlich in Ordnung???

Komme mir komplet verars....vor da ich ja nichts unrechtes getan habe!
Und vorher war ich auch nicht krank und die Zwichenblutungen und den Verlust von meinem Opi hab ich bestimmt nicht gewollte!

Gruß Nina 22ssw


Übrigens es steht kein Grund in der Kündigung und die wollen auch neue Leute einstellen! Aber wurde ja nun am gleichen tag 2 mal abgemahnt!?

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hey,

mal aus rein rechtlicher sicht:

zum thema bescheinigung der schwangerschaft. es ist richtig, dass ein mutterpass alleine nicht ausreicht, der arbeitgeber kann eine bescheinigung verlangen, die kosten dafür muss der arbeitgeber tragen.

ob probezeit, befristeter vertrag oder unbefristeter vertrag, egal! du bist schwanger, er hat kenntnis davon und daher darf er dich nicht kündigen!

wenn er immer noch keine bescheinigung über die schwangerschaft hat, musst du UNBEDINGT eine nachreichen! per einschreiben oder persönlich übergeben!

rein rechtlich ist eine kündigung unwirksam, wenn der arbeitnehmer binnen 2 wochen nach kündigungserhalt das bestehen der schwangerschaft nachweist. hat er die kenntnis von der schwangerschaft mal zugegeben mündlich oder schriftlich?

es sieht ganz so aus, als wären die abmahnungen nur der vorwand für eine kündigung, damit er dich - weil du ja nun schwanger bist und für ihn nicht mehr "zu gebrauchen", loswerden möchte.

ich weiß nicht, wie es finanziell bei dir aussieht, es gibt die möglichkeit, für eine beratung sich auf dem amtsgericht einen beratungshilfeschein ausstellen zu lassen, wenn man nicht so arg viel verdient. dann kostet die anwaltliche beratung nur 10,00 euro, den rest zahlt der staat. wenn es dann gerichtlich wird, der anwalt also gegen die kündigung vorgeht, kann man prozesskostenhilfe beantragen. dann zahlt der staat deine anwaltsgebühren und die gerichtskosten, oder aber es werden raten festgelegt, die du dann zahlen musst, je nachdem, wieviel du verdienst.

gegen die kündigung musst du - wenn du dich wehren magst - UNBEDINGT binnen 3 wochen ab erhalt der kündigung kündigungsschutzklage beim zuständigen arbeitsgericht einlegen.

aber achtung, wenn du nen anwalt nimmst und keine prozesskostenhilfe bekommst, weil du zuviel verdienst, musst du die anwaltskosten deines anwaltes auch dann tragen, wenn du den prozess gewinnst, das ist anders als im zivilrecht, wo der verlierer alle kosten trägt.

alles klar?

falls nicht, melde dich

claudia

2

Hallo,

mal Allgemein vorneweg;

Jedem Verhältnis, egal ob Ausbildungs- Arbeits-Anstellungs- Mietverhältnis liegt in aller Regel eine Vertragliche Vereinbarung zugrunde.

An diese Vereinbarung haben sich alle Vertragspartner zu halten. Wer gegen diese Vereinbarungen verstößt, muß mit Konsequenzen rechnen.

" Ich hate im 27.12 - 02.01 ne Fette Erkältung und war Krankgeschrieben als ich nach einer Woche wieder arbeiten ging fragte er nach der Krankmeldung, da sie angeblich nicht angekommen ist, also hab ich mir vom Arzt ne Kopie ausstellen lassen und hab ihm die in der ersten Januar Woche gegeben. "

Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit sofort, spätestens jedoch bis zum 3.Werktag mitzuteilen. Für diese Mitteilung an den Arbeitgeber ist grundsätzlich der Arbeitnehmer verantwortlich.

Die Arbeitsunfähigkeit ist beim Arbeitgeber verspätet eingegangen bzw. ihm zugegangen.

Dies ist ein Abmahnungsgrund. Allerdings darf der Grund der Abmahnung nicht länger als 2 Wochen zurück liegen. Für den Zugang der Abmahnung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber verantwortlich.D.h. in der Beweispflicht.

Ist eine Abmahnung nach Meinung des Arbeitnehmers unberechtigt bzw. unbegründet, so hat der Arbeitnehmer das Recht dieser Abmahnung zu widersprechen. Tut er dies binnen 2 Wochen nicht, gilt die Abmahnung als zutreffend akzeptiert.

Grundsätzlich :

Jeder Abmahnung sollte ( Schriftlich ) widersprochen werden. Sollte aus dem gleichen Grund eine zweite Abmahnung erfolgen, so hat dies in aller Regel eine Kündigung zur Folge.

Der mehrfachen Aufforderung des Arbeitgebers eine Ärtzliche Bestätigung deiner Schwangerschaft vorzulegen bis du nicht nachgekommen.

Offensichtlich hast du mehrfach gegen die Vereinbarungen deines Arbeitsvertrages verstoßen. Wer dies bereits in der Probezeit tut, von dem wird der Arbeitgeber kaum Zuverlässigkeit der Einhaltung des Arbeitsvertrages erwarten können. Die Folge ist in solchen Fällen immer eine Kündigung.

In deinem Fall hier hättest du dich über eine Fristlose Kündigung nicht wundern müssen. Er wollte einem möglichen Arbeitsrechtsstreit aus dem Weg gehen und hat dir fristgerecht gekündigt. Diese braucht nicht wie bei einer fristlosen Kündigung begründet werden.Jeder darf fristgerecht kündigen. Dies gilt für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber.

Dir bleibt die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage. Diese muß spätestens 2 Wochen nach Zugang der
Kündigung beim Arbeitsgericht zugehen. Die Kündigungsschutzklage muß in allen Einzelheiten genau beschrieben sein und muß alle Forderungen enthalten die der Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber glaubt zu haben.

Zunächst wird dann beim Arbeitsgericht ein Gütetermin vereinbart. Hier besteht noch keine Anwaltspflicht und du kannst dich selbst vertreten.Nimmst du dir einen Anwalt so mußt du diesen für die Güteverhandlung selbst bezahlen. Bleibt die Güteverhandlung ergebnislos so besteht für die nächste Instanz Anwaltspflicht und du kannst hier Prozesskostenhilfe beantragen.

Der Nachweis einer eingereichten Kündigungsschutzklage kann bis zu einer Entscheidung beim Arbeitsgericht als Grund beim Arbeitsamt angesehen werden, eine mögliche Sperre von Leistungen bis dahin auszusetzen.

LG
Nobility

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Hallo,


erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft!

Wenn Du noch in der Probezeit bist, darf Dir Dein AG auch ohne Grund mit einer 14 tägigen Frist kündigen.

Ob schwanger oder nicht, das spielt keine Rolle.

Wieviele Arbeitnehmer hat denn Dein Chef?
Da gibts nämlich auch noch Außnahmen zum Schutz der Kleinbetriebe...


Gruss

Susanne

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In der Probezeit ist kein Grund nötig, um jemanden zu kündigen!

Sorry, aber hätte Dir gerne eine bessere Antwort gegeben, aber es ist nun mal so!

Rechtlich keine Chance, egal ob Neue eingestellt werden oder nicht!

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Hi,

selten so widersprüchliche Aussagen gelesen, dies bewegt mich noch eine dazu zu setzen.

Die Fragestellerin ist in der Probezeit und ist hier in einer Schwangerschaft nicht kündbar, und entgegen der Meinung einiger gibt es Ausnahmen - die allerdings nur über das (Versorgungs? oder Gewerbe? )Amt laufen können.

Allerdings kommt es auf den Arbeitsvertrag an. Sollte hier die Probezeit von 6 Monaten automatisch in einen befristeten Vertrag von 1 Jahr münden hat der Arbeitgeber wenig Möglichkeiten sie zu entlassen oder nicht weiterzubeschäftigen - zumindest im Augenblick. Wahrscheinlich ist es so, sonst würde es es nicht auf diese Tour versuchen.

Ist der Arbeitsvertrag für die Probezeit allerdings endfällig und mündet nach der Probezeit in einen neuen Arbeitsvertrag kann die Sachlage eine andere sein und das Arbeitsverhältnis endet dann wahrscheinlich automatisch nach der Probezeit. Hier heißt es evtl den Vertrag mal prüfen zu lassen. (Formulierung z.B. "der Probearbeitsvertag endet am 30.04.2006 ohne das es einer Kündigung bedarf. Bei entsprechender Eignung wir ein weiterer Arbeitsvertrag von einer Dauer etc pp geschlossen.) Und über die Eignung kann es ja unterschiedliche Meinungen geben.



grüßle

peter








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http://www.ra-kotz.de/mutterschutz2.htm