Forscht das Arbeitsamt nach?

Wer kennt sich aus?

Würde gerne meinen Job beenden, aber dem Arbeitsamt mitteilen,das ich mich in beider seiten einverständins vom arbeitgeber getrennt habe.
Damit ich zumindest noch meinen restanspruch an ALG bekomme.

Nun meine frage,ruft das AA an bei arbeitgeber wer gekündigt hat?

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Wie stellst du dir das denn vor? Kündigung im beidseitigen Einvernehmen ohne nahtlosen Job kann dir eine Sperre (ALG) von 3 Monaten einbringen.

Was hast du davon und außerdem muss du ein Dokument vom AG ausfüllen lassen bzgl. Über-/ Mehrstunden, Lohn/ Gehalt der letzten 12 Monate, Ansprüche, etc.

Du wird um diese Informationspflicht nicht herum kommen.

Es gibt Fälle, da geht das z.B. bei Unzumutbarkeit (z. B. Mobbing, Langzeiterkrankung, etc.)

lg

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Auch bei einem Aufhebungsvertrag wird geprüft, ob eine Sperrzeit eintritt, weil du ja der Kündigung zustimmst!
Außerdem muss der AG eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen, aus dem das hervorgeht (es handelt sich bei der Arbeitsbescheinigung übrigens um eine Urkunde ...)
Such dir einfach einen neuen Job und kündige dann ...

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Gute Idee, aber das Amt braucht eine schriftliche Kündigung o man nenne es auch Nachweis, wie lange wo gearbeitet wurde, sonst kann nichts berechnet werden.

leider steht dir bei selbst kündigen kein Geld irgendwo zu. Versuche es wie ich mal bei einem Call Center Job, der mich fertig gemacht (Sage nur Mobilfunk), ich kündigen zu lassen, den Grund erfährt das Amt nicht. Bei mir habe man sich in der Firma intern geeinigt das es Abmahnungen der Kündigungsgrund war.

Anders kommst nicht raus, auch bei Aufhebungsvertrag klappts nicht, da gibts auch 3 Monate sperre.

LG#winke

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Nein, die Fragen nciht nach, sondern der AG hat ja einen Bogen auszufülen und da muss er auch darüber Auskunft geben.
Also ja, der AG wird dezu befragt!

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Ich bin immer wieder erstaunt wie naiv manche Menschen sind.

Oder vergesslich. Da du von Rechtsanspruch schreibst: Schon vergessen, dass man beim ALG I eine Arbeitgeberbescheinigung braucht, auf der der Kündigungsgrund steht?!

Im Übrigen fragst du hier KACKDREIST!, wie du die Solidargemeinschaft (also UNS!) bescheißen kannst!

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Warum willst du deinen Job kündigen und ALG bekommen?

Wie wäre es wenn man sich erst neue Arbeit sucht und dann kündigt?!
Ich denke die beim Arbeitsamt sind nicht blöd und du bekommst eine Sperre.
Und das meiner Meinung nach dann auch zurecht!

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Also eine Luegengeschichte bringt gar nichts. Die fliegt sofort auf. Es muss doch einen (Oder mehrere) Gruende geben. Den nennst du einfach. Also einfache "Unlust" zieht natuerlich eine Sperre nach sich. Aber wenn du z.B. Keine Betreuung mehr fuer deine Kinder hast, dann waere das ein Kuendigungsgrund. Muss natuerlich irgendwie plausibel rueberkommen und nachgewiesen werden. Und dann gibt es auch keine Sperre. Aber dem Amt dann nachzuweisen, dass du 40h vermittelbar bist, ist extrem schwer.