Vätermonat - Nettogehalt wird wie berechnet?

Mein Mann möchte zwei Monate in Elternzeit gehen, was ich sehr toll finde.

Er arbeitet im Schichtdienst und bekommt mehrmals im Jahr vom Arbeitgeber Zulagen und monatlich eben siene Schichtdienstzulage und Vergütungen für die Nachtschicht. Dadurch hat er ein hohes Nettogehalt im Jahr, so dass wir, wenn dieses Gehalt zu Grunde gelegt wird, die 1800 Euro bekommen würden.

Nun habe ich irgendwo gelesen, dass Schichtzulagen etc. nicht miteinberechnet werden?! Wie soll dann das Nettoeinkommen berechnet werden?

Könnt ihr mir da helfen?

LG und danke,

Ana

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Richtig, leider musste ich auch die Erfahrung machen, das meine Schichtzulagen nicht rein gerechnet werden.

Netto deines Mannes zur Grundlage beim Elterngeld =

Brutto - Steuern und Sozialbeiträge - Werbungskosten.

Davon dann 65%

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Mh, das ist Mist, dann wird das so nichts :(

Besteht denn die Möglichkeit, dass er die zwei Monate Väterurlaub nimmt und dann bei seinem Betrieb für die Zeit in Teilzeit arbeiten geht??

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Ja, natürlich. Bis zu 30h/Woche darf er Teilzeit arbeiten, dann wird allerdings das Elterngeld wie folgt berechnet.
Brutto-(Sozialabgaben+Steuern)-(Teilzeitgehalt-(Sozialabgaben+Steuern)).
DAraus wird dann das Elterngeld berechnet.

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Nein, die Schichtzulagen und Vergütungen für die Nachtschicht wurden bei uns auch nicht mit dazu gerechnet. Auch nicht meine Pämienzahlungen.

Man gibt ja nicht nur einfach sein Nettoeinkommen an, sondern reicht Lohnbescheinigungen ein bzw. den Einkommensbescheid des letzten Jahres. Daraus können sie dann das Nettogehalt berechnen, was dein Mann hätte ohne seine Zulagen.

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Hallo,
es kommt wie immer darauf an.

Wird die Schichtzulage Brutto oder Netto gezahlt?

Wird sie Brutto gezahlt zählt sie ganz normal mit in die Berechnung für das Elterngeld mit hinein, da auf die Schichtzulage dann ja alle Abzüge fällig werden.
Nur Einmalzahlungen (Urlaubsgeld,Weihnachtsgeld,Gratifikationen etc.) werden auch wenn sie Brutto gezahlt werden beim Elterngeld nicht berücksichtigt.

Wird die Schichtzulage Netto gezahlt dann zählt es nicht beim Elterngeld.
Kein Geld was man Netto erhält findet bei der Elterngeldberechnung Berücksichtigung

Gruß
Demy