harz iv -Umzug abgelehnt.

Meine Freundin wohnt mit ihrer kleinen 2Jährigen Tochter im ROtlicht virtel der Stadt. Es ist laut, ihre Post wird geklaut, Kinderagen werden bepisst, ins Planschbecken wurde gepisst (Hof) Knaller werden auf den Bakon geworfen, wird ständig angepöbbet noch vieles mehr.

Sie ist dann zur Arge und hat dennen alles erzählt und wollte eine genehmigung zum Umziehen.. ABGELEHNT solange der Wohnraum gegebn ist, machen die das nicht..!

SIe ist total am Ende, und das Kind traut sich nicht mal im Treppenhaus runter zu laufen.

Was kann sie jetzt machen? Alleine ohne deren Hilfe kann sie nicht umziehen, da sie keine Rücklagen hat. Sie könnte keine Mietsicherheit bezahlen geschweige denn Bodenbeläge, Transporter etc...

Habt ihr nen Rat? nen Tipp? Kann sie sich irgendwo Hilfe holen?

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Hallo

Warum ist sie erst dahin gezogen? Man weiss doch vorher um die Nachbarschaft?

Umziehen darf die Arge nicht ablehnen, sie darf umziehen.Nur muss sie die Kosten selber tragen.

Sie wird doch FReunde haben, die ihr helfen könne, oder?

Oder sie muss durchhalteb is sie wieder arbeitet und dann von ihrem Geld umziehen.

Bianca

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Keiner kann ihr verbieten, dass sie umzieht, es geht nur um die Umzugskosten, die kann die ARGE wohl ablehnen.

Also einfach umziehen, der ARGE den neuen Mietvertrag vorlegen und gut ist.

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#pro

So lange die Wohnung Paltz und Geldmäßig dem Rahmen entspricht.

Außerdme kann es echt nicht so schwer sien mal ein paar Freund ezusammen zu trommeln und den Umzug zu machen.

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so ist das nicht...

ich wollte in eine andere wohnung ziehen, im selben haus, umzugskosten gleich null und die miete war auch noch weniger als in der alten von der größe her auch bissel kleiner...

und abgelehnt...!

also nicht immer alles so weinfach wie man es sich denkt...

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Hallo,


also umziehen kann sie ja auf jeden fall. und das sollte sie auch, denn das ist ja kein umfeld, wo man mit kind wohnen kann.


also ihr wird schon mal die kaution nicht als darlehen gewährt. vielleicht findet sie ja einen netten vermieter, der ihr raten bewilligt, jedenfalls solange, bis sie die alte kaution wieder bekommt? wir hatten mal so ein glück. und dann wird sie sicher nicht von heut auf morgen umziehen, und da kann sie sich doch etwas geld zurücklegen regelmäßig für die renovierungskosten und umzugskosten.

und sie sollte vielleicht ein wiederspruch gegen die ablehnung einlegen. einen versuch ist es wert. :-)

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Hallo,

Ich durfte damals auch nicht einfach umziehen. Hätte ich es doch getan hätte es sein können das sie mir die Miete nicht bezahlen. Da ich ja in einer Wohnung wohnte die angemessen war, von Preis und Größe

Gruß

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Das war nicht zulässig und missachtung des Grundgesetzes

lg

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Es ist doch nur ihre Deutung der Ablehnung.

Gruß,

W

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Sie kann auch ohne Genehmigung umziehen, davon ab gibt es sowas wie "zumutbarkeit". Das ist ein Wort, das besonders die Arge unglaublich gerne benutzt. Das kann der ALG2 Kunde aber auch tun.

Sie soll sich einen Beratungsschein holen und der Anwaltkann dann die Unzumutbarkeit der Arge mal ganz klar auf den Tisch bringen.

Davon ab kann sie auch ohne Genehmigung umziehen, die Kosten der neuen Wohnung müssen mindestens in der Höhe getragen werden, in der sie auch für die alte Wohnung übernommen wurden.

Den nächsten vollgepissten Kiwa würde ich der Arge in Rechnung stellen

lg

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Wenn sie aber ohne genehmigung umzieht, wird auch nur die Mietkosten der alten Wohnung übernohmen und den rest müste sie selber tragen.

Am besten zum Anwalt gehen (gerichtskostenbeihilfe beantragen) und der wird das dann schon hinkriegen, sofern sie sich einen guten nimmt.

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Hallo,
warum zieht man denn erst dahin?

Mir haben sich die Haare im Nacken gesträubt, als ich deinen Text gelesen hab. Bedient schon einige Klischees.

Tipps hast du ja bekommen, denen mit dem Anwalt und der Gerichtskostenbeihilfe schliesse ich mich an.

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hi

erstmal widerspruch gegen die ablehnung und zwar nicht selbst schreiben, sondern die sache einen anwalt für sozialrecht regeln lassen. die erreichen nämlich oft viiieeel mehr, als der normalbürger. hier geht es klar um zumutbarkeit für ein kind und das ist es nicht.
für den anwalt bekommt die einen beratungsschein vom amtsgericht. es entstehen keine weiteren kosten für sie.

sie soll sich eine neue wohnung suchen, nach möglichkeit ohne kaution.
beim umzug sllten ihr freunde helfen. man kann preiswert transporter mieten (für größere möbel). die wohnung sollte undgefähr so groß sein, wie die alte, soe sollte ungefähr genausoviel kosten.

die arge kann den umzug ablehnen, aber wenn sie ohne deren genehmigung trotzdem umzieht, bezahlt die arge die miete trotzdem (maximal) in alter höhe weiter (ist die neue wohnung teurer, muss sie nur die differenz tragen, nicht die gesamte miete, ist die neue wohnung billiger oder genauso teuer, ist alles geritzt).

lg