Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin ? Autounfall***

Guten Abend zusammen,

es geht darum das wir (mein Mann und ich) Anfang Juni (glaube der 3.06) auf die Autobahn drauf sind um ins Kino zu fahren. Es war ungefähr 22:45 Uhr. Wir sind ca. 120 gefahren mehr nicht und haben weiter hinten auf der Autobahn ganz rechts einen Warnblinker gesehen allerdings wussten wir nicht ob das ein langsam fahrendes Fahrzeug ist oder ein Unfall..also sind wir langsamer und ganz auf die linke Spur. Vor uns fuhr noch ein Auto etwas schneller aber. Es war schon relativ dunkel und wir bemerkten erst spät das auf der ganzen breite der Autobahn Glas und Autoteile zerstreut lagen. Wir bremsten dann noch etwas ab auf gefühlte 90km/h bis wir dann eine Art Stoßstange gesehen haben. Ausweichen ging nicht, weil überall Glasscherben lagen also versuchte es mein Mann mit starkem Bremsen trotzdem sind wir voll rein in das Teil. Ich hab nur hinter unserem Auto ein Funken gesehen war alles hell hinter uns außerdem total laut und es fing an extrem zu stinken im Auto. Wir sind dann zum Glück noch auf dem Seitenstreifen zum Stehen gekommen. Das Auto vor uns hat auch etwas mitgenommen und stand ebenfalls vor uns auf dem Seitenstreifen. Zusammen sind wir dann zu dem Fahrzeug mit dem Warnblinker, das sich als LKW erwies. Es war so das ein Audi voll in die Seite des LKWs gekommen ist dort hing eine Tür und was weiß ich ganz schlimm sah das Auto aus. Man hat nur den Motor gesehen. Der tolle Audifahrer hatte 1,2 Promille ...soviel dazu..wir danach die Polizei gerufen und das ganze drum und dran. Direkt am nächsten Tag wurde ein Gutachten von unserem Schaden gemacht. Gesamtschaden läuft auf knapp 3.000€ hin. Wir haben auch einen super Anwalt über den wir auch alles laufen gelassen haben. Heute halte ich einen Brief in den Händen, von der Gegnerversicherung das deren versicherungsnehmer nicht alleine am Unfallgeschehen beteiligt war. Mein Mann wäre nicht in Sichtweite gefahren... #schock

ich Zitiere:

"....nach den uns vorliegenden Unterlagen ist die hier Versicherte Person (Gegner) für das Unfallgeschehen nicht allein verantwortlich. Es besteht eine Mitverantwortlichkeit, da Herr XY (Mein Mann) nicht auf Sicht fuhr.
Wir berücksichtigen eine Haftungsquote von 66,67%"


Im Endeffekt haben wir ca. 1000€ überwiesen bekommen. Den nächsten Termin haben wir erst am 23.08 kann mir denn jetzt jemand sagen was das heißt auf Sicht fahren? Können wir denn eine Mitverantwortlichkeit haben? Wie sollten wir denn auch ausweichen können die ganze Autobahn auf ca. 200m war voller Autoteile und Glasscherben...???

Vielen Dank schonmal #winke

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Die Versicherung will Euch linken.

Lass das Deinen Anwalt mal machen.

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Warum?
Man fährt doch nicht blind mit unverminderter Geschwindigkeit auf der linken Spur weiter, wenn auf der rechten Fahrbahn jemand mit Warnblinklicht steht!

Gruß,

W

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Nein das tut man nicht! Deshalb sind wir auch langsamer gefahren. Unser Anwalt sagt ab 130 km/h hat man eine Mitschuld. Wir waren deutlich darunter!

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Das Sichtfahrgebot besagt, dass man innerhalb des einsehbaren Bereichs gefahrlos anhalten kann.

Ihr seid so schnell gefahren, dass ihr nicht mehr anhalten konntet. Damit trifft euch (den Fahrer?) zumindest eine Teilschuld an dem Schaden.

Stell dir vor dort hätte statt der Stoßstange ein verletzter Motorradfahrer gelegen?

Ihr solltet die Sache in jedem Fall über euren Anwalt laufen lassen. Alleine kriegt man das nicht hin!

LG, H.H.

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Ja, das war bei uns damals auch so! Bei uns kam eine über die Busspur gespeffert, die wir dann auberäumt haben, weil die durch wartende Fahrzeuge verdeckt war. Dazu hatten wir noch grün und trotzdem haben wir ne Teilschuld von 50% bekommen!

Dieses rechtssystem in Sachen Verkehrsrecht ist total fürn Arsch!

Euer Anwalt wird euch sicherlich raten vors Gericht zu gehen! Aber Hoffnung machen würd sich mir keine!

Leut gericht musst du einfach immer und überall mit irgendwas rechnen! Ob das nu in der Praxis möglich ist, interessiert kein Schwein!

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Sorry, aber wenn auf der dunklen Autobahn jemand mit Warnblinklicht steht und der Fahrer nicht mal erkennen kann, ob es ein LKW oder ein PKW ist, fährt man doch nicht mit hoher Geschwindigkeit links vorbei!

Da hätte auch eine Person liegen können.

Gruß,

W

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Typisch Windsbraut69....wer sagt denn das wir am Unfall vorbei gerast sind?? Immer redest du mich total schlecht und drehst meine Beiträge um 180° Hauptsache ich bin am Ende die böse.

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Hallo,

das Schreiben schnellstmöglich an Euren Anwalt weiterleiten!
Ich kenne mich in der StVo nicht so genau aus. Auf Landstrassen muss man innerhalb der Sichtweite anhalten können - ob das auch nachts auf Autobahnen gültig ist, weiss ich nicht. Auf einer Landstrasse hättet Ihr sicher eine große Mitschuld.

LG, Andrea

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Warum zum Kuckuck nehmen Leute wie ihr keinen Anwalt!?

Es ist doch bekannt, dass die Versicherungen die Leute über den Tisch ziehen.

Was sollen wir hier machen? Kaffeesatz lesen?


Ihr braucht umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Gruß

Manavgat

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Sie haben doch schon einen Anwalt über den das alles läuft. Anscheinend will die Versicherung aber eben diesen umgehen und hofft auf einen eingeschüchterten Geschädigten, der direkt klein bei gibt. So wie ich das jedenfalls gelesen habe liegt schon alles beim Anwalt.

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Hallo langsam bitte!! Zum kuckuck nochmal es läuft bereits alles über den Anwalt aber das Schreiben kam heute und unser Anwalt ist bis zum 23.08 im Urlaub!! Ich wollte nur um eure Meinung bitten und fragen was denn überhaupt "Auf Sicht fahren" heißt...

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Das heißt, dass man nicht schneller fahren soll, als man gucken (und reagieren) kann.

Wenn ihr aufgrund des Warnblinklichtes von 120 km/h abgebremst habt, warum mußte Deine Mann dann direkt vor dem Gegenstand nochmals auf 90 km/h abbremsen?

Bei unklarer Situation UND Warnblinklicht war Eure Geschwindigkeit mit Sicherheit zu hoch und nicht angemessen.

Gruß,

W

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Als wir den Warnblinker gesehen haben waren wir noch ca. 500m vor dem Unfallort. Also wir schon da langasamer geworden. Ungefähr 100m davor haben wir erkannt das es ein LKW war und dann auf 90 km/h und sofort als wir gesehen haben das die ganze Autobahn voll mit Autoteilen war hat mein Mann extrem abgebremst. Also die Geschwindigkeit war nicht unangemessen. Auch laut Anwalt.

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Wenn Euer Anwalt sagt, man kann trotz Dunkelheit und warnblinkendem stehenden Fahrzeug auf der rechten Fahrspur mit 90 in die herumliegenden Teile brettern, ist doch alles gut.

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Hi,
ich habe vor vielen Jahren in der Fahrschule gelernt, dass man nur so schnell fahren darf, dass man innerhalb der Sichtweite auch zum Stehen kommen kann. Eigentlich ja auch eine ganz logische Sache, an die sich aber - gerade im Dunkeln - kaum einer hält.

Bei Euch war das ganz eindeutig nicht so. Und daher will die Versicherung des anderen Euch eine Mitschuld geben.

Klingt für mich logisch. Da ihr das natürlich so nicht wollt - gebt den Brief an den Anwalt und guckt, was rauskommt. Ob die zugewiesene Teilschuld in der Höhe gerechtfertigt ist oder nicht - keine Ahnung.

Und in Zukunft kann man sich vor derartigem schützen, indem man eben nur so fährt, dass man auch noch Anhalten kann. Beim nächsten Mal ist es vielleicht keine Stoßstange, sondern einer der verunglückten Autofahrer.

Viele Grüße
Miau2

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Ja natürlich aber ich habe noch nie im Leben gesehen das man mit 40 über die Autobahn fährt obwohl diese frei war....
Wir sind auch zum Anhalten gekommen nur halt nicht sofort. Das Auto vor uns hatte einen totalen Motorschaden ich denke eher nicht das es an uns lag weswegen wir den Unfall hatten. Wir können uns auch schlecht in Luft auflösen. Und wirklich um rechtzeitig anhalten zu können hätten wir sehr viel langsamer fahren müssen ca. 40...man sieht sowas ja nicht alle Tage und fährt ganz normal auf der Autobahn.

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Hi,
bei tempo 120 habt ihr einen Anhalteweg von (nach der alten Formel aus der Fahrschule) von 180 Metern. So weit sieht man streng genommen wohl kaum mit Fernlicht wirklich deutlich. Und logisch kommt man zum Anhalten. Das schaffen eigentlich alle - irgendwann. Die frage war nicht das "ob", sondern das "wann".

Alles aus deiner Beschreibung spricht dafür, dass ihr schlicht und einfach mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren seit. Und natürlich bekommt man dann wenn ein Gericht diese Auffassung teilt eine Teilschuld, denn angepasste Geschwindigkeit hätte das ganze verhindern (oder mind. die Folgen reduzieren) können.

Abgesehen davon ist dir vermutlich selbst auch klar, dass "in Sichtweite anhalten können" auf der Autobahn auch im Dunkeln nicht Tempo 40 bedeutet, diese pampige Reaktion ist vollkommen überflüssig.

Für Euch ist offenbar die Definition von "ganz normale Geschwindigkeit" ein Tempo, das in dieser Situation nicht angemessen ist. Und wenn man dann so reagiert wie du und sich nicht mal bewußt ist, dass man AUCH einen Fehler gemacht hat - schade eigentlich, wenigstens etwas lernen sollte man daraus.

Na ja, du bist ja ganz eindeutig der Meinung, dass ihr alles richtig gemacht habt.

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