Bald Hartz 4-Wohneigentum-nicht abbezahlt aber vermietet-HILFE

Hallo :-(

ich bin im Moment in Elternzeit und trenne mich von meinem Partner. Wir haben ein gemeinsames Kind von 6 Monaten! Leider ist da nichts mehr zu retten.

Nun ist es so das ich ab Februar Hartz 4 beantragen müsste. Ich besitze allerdings Wohneigentum das noch laaane nicht abbezahlt ist. Es sind noch 50000 Euro offen! Die Wohnung ist vermietet.

Für uns war sie zu klein und ich kann da aus gesundheitlichen Gründen auch nicht mehr hin. Sie liegt im 4. Stock ohne Aufzug.

Nun frage ich mich ob ich trotzdem das Hartz 4 beantragen kann? Ich möchte gerne in der jetzigen Wohnung bleiben mit Kind.

Eine bekannte meinte das mir die 300 Euro Rate vom Amt dann angerechnet werden :-( somit bliebe aber nicht genug um die jetzige Wohnung zu bezahlen. Ein Umzug kostet Geld das ich leider nicht habe.

Kennt sich jemand damit aus? Wird mir das auch angerechnet wenn die Wohnung gar nicht abbezahlt ist? Ich habe ja davon keine Einnahme oder so. Ich müsste das Hartz 4 Lediglich 1 Jahr beziehen danach kann ich in meinem Job wieder anfange und bin abgesichert.

Es wäre schade die Wohnung für das 1 Jahr Hartz 4 zu verkaufen. Wer weiss ob sich so eine Gelegenheit nochmal bietet. Sie diente eigentlich als Altersvorsorge.

Bitte helft mir.

LG

die traurige Angie

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Ohne es genau zu wissen, sieht es für mich so aus, dass Du wohl die Wohnung verkaufen musst....

Alles Gute

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Würdest Du die Wohnung selber bewohnen, würde (bei Angemessenheit) die ARGE vermutlich die Zinsensraten (nicht die Tilgung) und die Nebenkosten übernehmen.

Eine selbstbewohnte Immobilie gilt als Schonvermögen, eine vermietete nicht. Entweder Du kannst aus den Mieteinnahmen Deinen Lebensunterhalt bestreiten oder Du musst verkaufen.

Wenn Du die Wohnung behalten willst, musst Du halt auf den Luxus 2 Jahre Elternzeit verzichten.

Grüsse
BiDi




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Hallo,

Bis Februar ist ja noch Zeit, wie wäre es, wenn du dein Kind wo es nur geht für einen KiTA (Krippen) Platz anmeldest, eventuell auch bei Tagesmüttern und dir einen Job suchst.
Dann kannst du deinen Lebensunterhalt verdienen und die Wohnung behalten, damit ist dir und dem Staat geholfen ;-)

Alles Gute und viel Glück,

Steinchen

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Hallo,

Warum musst Du denn nach dem Jahr Elternzeit ALGII beantragen? Steht Euch kein Betreuungs- und Kindesunterhalt zu? Kannst Du nicht arbeiten gehen? Du bist 22 Jahre alt und seit 6 Monaten Mutter und sehr krank? Aber zusätzlich im Besitz einer vermieteten Eigentumswohnung? Also dann vielleicht doch wieder arbeiten?

LG, Andrea

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Hallo Angie,

Du bekommst ALG II als Darlehen. Wenn die Arbeitslosigkeit nur kurzfristig ist, könnte man argumentieren, dass ein Verkauf unzumutbar ist...

Viel Glück

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Hallo,

dann würde ich aber schleunigst sehen, daß ich eine Betreuung für das Kind finde und nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gehen kann.
Es ist nunmal so, daß man nur so lange zu Hause bleiben kann, wie man es sich leisten kann. Wenn Du also Deinen Lebensstandart halten willst, gehe arbeiten!

LG