Meldebescheinigung zur Sozialversicherung - Abmeldung in Elternzeit?

Hallo!

Kurz die Daten:

Ich arbeite seit 2005 in einer Anwaltskanzlei. Am 1.7.2011 haben sich die Partner getrennt und es wurde eine neue Partnerschaft gegründet. Mein Arbeitsvertrag ist in die neue Partnerschaft übergegangen.

Am 14.4.2011 bin ich Mama geworden und hab 3 Jahre Elterzeit beantragt, welcher mir auch bewilligt wurde (10.6.2011 - 13.04.2013). Die Mutterschutzfrist war vom 25.2. - 9.6.2011.

Jetzt hab ich eine Lohn- und Gehaltsabrechnung 06.2011 nochmal bekommen mit dem Vermerk "1. Rückrechnung 07.2011", die Lohnsteuerbescheinigung für 2011 vom 1.1. bis 30.6. und eine Meldung zur Sozialversicherung mit dem Grund der Abgabe "30=Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung" und mit der Beschäftigungszeit 25.2.2011 bis 30.6.2011. Diese drei Bescheinigungen sind noch von der alten Partnerschaft ausgestellt.


Meine Fragen jetzt:
Ist das richtig so?
Müsste ich jetzt nicht noch eine Meldung zur Sozialversicherung von der neuen Partnerschaft bekommen? Meine Beschäftigung endet doch nicht?!

Bin grad ziemlich durcheinander und verunsichert :-/ Ich hoffe, mir kann einer die Fragen beantworten. Vielen Dank schon mal dafür.

Liebe Grüße
Jasmin

1

Hallo Jasmin,

ich habe auch eine Abmeldung zur Sozialversicherung bekommen, als ich in Elternzeit ging.


LG

2

Eigentlich müsstest du nun eine Anmeldung von der neuen Partnerschaft bekommen, denn die Beschäftigung endet nciht, da hast du Recht. Eine Abmeldung (normaler Grund) ist schlichtweg falsch.

4

also ich habe auch eine abmeldung und dann eine anmeldung aufgrund eines betriebsüberganges bekommen. die abmeldung als solches ist erstmal korrekt.

3

Frag doch einfach bei deiner Krankenkasse an, ob der Grund für die Meldung so ok ist, da du in Elternzeit bist. Ich meine, man muss dafür eigentlich eine Unterbrechungsmeldung machen. Ganz sicher bin ich mir aber nicht.

5

Danke!

Werd mal bei meiner Krankenkasse nachfragen und danach wohl meine Chefs anrufen.


LG