Elterngeld - kurze Geburtenfolge???

Guten Morgen,

ich bin neu im Forum und freue mich schon auf nette Antworten.

Folgendes: Ich habe einen Sohn, welcher Anfang Juni 2010 geboren wurde.

Ich wurde leider arbeitslos, noch bevor mein Sohn auf die Welt kam. Das Elterngeld habe ich komplett bezogen.

Ich habe das Gefühl, dass ich vielleicht schwanger sein könnte, es ist aber noch zu früh für einen Schwangerschaftstest. Wenn es wirklich so wäre, dann wären meine Schätze weniger als 2 Jahre auseinander und das wäre dann eine kurze Geburtenfolge, nicht wahr?

Wie berechnet sich denn das Elterngeld in so einem Fall? Ich habe ja keine Bezüge, aber das ist glaube ich ein Sonderfall und mein früheres Gehalt geht noch in die Berechnung mit ein. Ich bin derzeit Hausfrau und verdiene nichts.

Kennt sich jemand damit aus?

Gruß

Sue

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Wenn du keine Bezüge hattest, bekommst du den Sockelbetrag von 300 Euro plus 75 Euro Geschwisterbonus (so lange dein erstes Kind noch keine 6 Jahre ist, glaube ich).

Wenn du jetzt noch ne Stelle findest, kann es natürlich noch mehr werden!

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Aber ist es nicht so, dass ich noch mal das volle Elterngeld bekomme, weil die Kids weniger als 24 Monate auseinander sind?

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Hallo,

ja, Dein Fall fällt (falls Du tatsächlich schon schwanger sein solltest) unter die sog. kurze Geburtenfolge. Das heisst aber nicht, dass Du dasselbe Elterngeld nochmal bekommst, sondern nur, dass auch Monate vor der Geburt des ersten Kindes mit angerechnet werden, da Monate mit Elterngeld- oder Mutterschutzgeldbezug nicht zählen.

Ein Beispiel: Angenommen, Du hast bis incl. Juni 2011 Elterngeld für Kind 1 bezogen.
Nehmen wir zusätzlich an, dass Du tatsächlich schwanger bist und bei Dir die Monate bis incl. Februar 2012 zur Durchschnittsbildung für Kind 2 herangezogen werden müssen.

Dann zählen die Monate Juli 2011 bis Februar 2012 = 8 Monate mit 0 Euro, da keine Erwerbstätigkeit. Dazu kommen dann noch die 4 letzten Monate vor dem Mutterschutz für das erste Kind. Die Summe daraus geteilt durch 12 ergibt dann das anrechenbare Einkommen für das Elterngeld von Kind 2.
Den Sockelbetrag von 300€ würdest Du in diesem Beispiel also dann übersteigen, wenn Dein Verdienst vor der Geburt des ersten Kindes über 900€ lag.

LG

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Nehmen wir zusätzlich an, dass Du tatsächlich schwanger bist und bei Dir die Monate bis incl. Februar 2012 zur Durchschnittsbildung für Kind 2 herangezogen werden müssen.



aAs würde aber z.B. heißen, dass sie bis dahin entweder arbeitet oder ALGI erhält, damit sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat! ;)

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Hi,

der Februar 2012 war völlig willkürlich gewählt, um das Prinzip zu verdeutlichen und sollte keine Annahme über die persönlichen Umstände der TE ausdrücken.

Sollte das Kind wirklich kürzlich gezeugt werden sein, wäre ET Ende April. Sollte außerdem die TE keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, würde sich in der Tat alles um einen Monat verschieben.

LG

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Oh, so viele verschiedene Meinungen. Vielleicht bin ich ja auch gar nicht schwanger und wenn doch, rufe ich vielleicht einfach mal bei der Elterngeldstelle an.

Ich bin "nur" Hausfrau, also nicht arbeitslos gemeldet.

Gruß

Sue