Mutterschutzlohn - Berechnung Elterngeld

Hi Zusammen,

sobald ich meine SS bekannt gebe, werde ich Mutterschutzlohn erhalten, da ich bis jetzt So, Feirtag und Nachts arbeiten. Der Mutterschutzlohn wird ja aus den lezten 3 monaten vor der SS berechnet also die durchschnittlichen zuschläge werden brutto auf mein jetziges gehalt kommen das ich versteuern muss. Jetzt meine Frage, bei der Berechnung des Eltergeldes, zählt da der Nettolohn desMutterschutzlohns oder werden die Zuschläge da wieder abgezogen, sprich das was ich ja brutto mehr bekommen hab?

Vielleicht war einer schon in der gleich Situation

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Hi,

was ist denn Mutterschutzlohn?

Wirst du ein Beschäftigungsverbot bekommen, wenn du die Schwangerschaft bekannt gibst?

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Mutterschutzlohn ist die Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch Sie als Arbeitgeber an Ihre schwangere Mitarbeiterin, die wegen eines Beschäftigungsverbots ganz oder teilweise mit ihrer Arbeit aussetzen muss.

Als Arbeitgeber sind Sie in den Fällen eines Beschäftigungsverbots verpflichtet, den Verdienstausfall Ihrer schwangeren Mitarbeiterin zu ersetzen, § 11 in Verbindung mit § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder aber § 8 Abs. 1, 3, 5 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Ihre Mitarbeiterin darf also keine finanziellen Nachteile wegen des Beschäftigungsverbots haben.

Diese Verpflichtung gilt auch, wenn Ihre Mitarbeiterin wegen eines Beschäftigungsverbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt.


-> ja werde ich da ich derzeit 12 Stunden am Tag arbeite und Nachts, Sonntags und Feiertags arbeiten, daher werde ich ein eingeschränktes BV bekommen, und der AG muss Mutterschutzlohn heißt. Nur meine Frage ist wie der Mutterschutzlohn in die Elterngeld berechnung läuft

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Hey,

ich weiß nicht ob du dies noch liest.

Ich hatte zwar auch ein BV - aber dass das Entgeld dann Mutterschutzlohn heißt, wußte ich nicht.

So.. ich habe auch im Schichtdienst gearbeitet mit Wochenendarbeit und Nachtdienst.
.. habe genauso viel Mutterschutzlohn wie Gehalt herhalten.

Habe jeden Monat meine Abrechnung bekommen, und diese dann zur Berechnung des Elterngeldes mit eingereicht.

MfG

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Hallo!

Wenn ich dich richtig verstehe bekommst du mit der Schwangerschaftsmeldung eine teilweises Arbeitsverbot und dann eine entsprechende Ausgleichszahlung nach §11 Muschugesetz. Das war bei mir auch so, dieser Zuschlag wurde bei der Berechnung des Elterngeldes mit berücksichtigt ;-).
Was mir nicht so ganz klar ist, und vielleicht kannst du mir da helfen, ist, wie genau diese Ausgleichszahlung berechnet wird. Zuschläge für Wochenenden und Nächte sowie Überstunden kommen ja auf jeden Fall rein. Wenn ich jetzt aber in einem der drei Monate vor Eintritt der SS mehrere Wochen im Urlaub war und für diese Zeit eine entsprechende Ausgleichszahlung erhalten habe, wird diese dann bei der Berechnung der usgleichszahlung nach §11 Muschugesetz berücksichtigt?

LG, bie-ne.