Kann ich den Kindsvater von der Unterhaltspflicht entbinden?

Hallo,
zu meiner Situation:

Der Vater meines ältesten Sohnes lebt nicht bei uns und hat auch nie Unterhalt gezahlt. Das Jugendamt treibt immer mal wieder etwas ein, das ist aber nicht der Rede wert.
Im letzten Schreiben an den KV (ich erhalte immer eine Kopie) steht, dass er bis jetzt üner 25 000 Euro im Rückstand ist. Er hat eine Bewährungsstrafe und als Auflage soll er sich einen Vollzeitjob suchen und monatl. 600Euro abbezahlen.

Es ist doch aber unmöglich für einen Mensche mit so vielen Schulden und einer solchen Lebenssituation wieder auf die Füße zu kommen. Ich habe bis jetzt ohne sein Geld gelebt, und werde es auch weiter können. Ich würde ihm die Unterhaltspflicht gerne "erlassen". Und auch die ausstehenden Summe.

Er hat seit Jahren keinen Kontakt mehr zu uns, davor nur 3 oder 4 mal seinen Sohn gesehen. Ich schicke ihm zwar regelmäßig Fotos, aber es kommt nichts zurück.
Es könnte aber der Tag kommen, wo mein Sohn seinen Vater kennenlernen möchte. Ich möchte ihm das auch dann ermöglichen. Ich möchte nicht, dass er (KV) das dann nicht zulässt wegen der Schulden.

Die zuständige Frau vom Jugendamt ist jetzt länger nicht da, vielleicht weiß das einer von euch, ob ich das einfach so entscheiden kann? (Also das mit dem Geld, nicht das mit dem Kontakt)

Danke,

Simone

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Hi,

bekommst du denn Unterhaltsvorschuss vom JA?

Wenn ja, strecken die das ja vor, dann denke ich nicht dass du ihm die ausstehende Summe einfach erlassen könntest. Die schuldet er ja dem JA & nicht dir, das dass JA dir den Unterhalt vorgestreckt hat.

MFG

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Hallo,

ich habe die ersten 6 Jahre Unterhaltvorschuss bekommen. die Summe schuldet er dam JA. Was darüber hinaus geht nicht.
Wie viel das ist weiß ich allerdings nicht.

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Hallo Simone,

man man man, Du hast aber ein sehr weiches Herz.

Du kannst den KV nicht von der Unterhaltspflicht entbinden, denn das Geld steht Deinem Sohn zu, nicht Dir!

Wenn der KV Interesse daran hätte in seinem Leben "auf die Füße" zu kommen, denkst Du dann nicht er hätte sich schon vor langer langer Zeit um einen festen Job bemüht um seiner Unterhaltspflicht nach zu kommen?

Hast Du eigentlich irgendwann einmal staatliche Gelder zur Unterstützung wegen dem fehlenden Unterhalt erhalten? Dann hast Du noch weniger das Recht dem KV die Unterhaltsschuld zu überlassen.

Btw. warum genau hast Du denn überhaupt beim JA eine Beistandschaft eingerichtet wenn Du gar nicht wolltest dass der KV seiner Unterhaltspflicht nachkommt?

Gruß K.

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soll natürlich erlassen heißen #augen

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Ich war bei der Entbindung noch minderjährig, da ging das automatisch.
Ich will doch nur nicht, dass er meinen Sohn abweist, weil er "wegen uns" so hoch verschuldet ist.

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Hallo,

von den Rückständen seiner Unterhaltspflicht kannst Du ihn nicht entbinden. Es geht nicht um Dein Geld, sondern das Geld Deines Sohnes. Es steht ihm zu.

Es besteht lediglich die Möglichkeit, den KV zukünftig von seiner Unterhaltspflicht zu entbinden, indem Dein Mann - wenn ich Deine VK richtig interpretiert habe, bist Du verheiratet - den Jungen adoptiert.

LG, Cinderella

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Hallo,

du kannst nicht den Vater von seiner Unterhaltspflicht entbinden.
Wie kommst du denn auf so einen Blödsinn?

1. Das Geld steht deinem Sohn gesetzlich zu.
2. Du darfst keine Maßnahmen einleiten, die gegen deine elterliche Sorge verstossen und danach bist du verpflichtet, die finanziellen Ansprüche deines Sohnes gegen den Vater einzufordern.
3. Hast du keine anderen Sorgen als einen Mann, mit dem du und dein Sohn keinen Kontakt haben und der sein Leben nicht auf die Reihe kriegt? Warum interessieren dich seine Schulden? Soll er doch in den Staatsurlaub wandern, für euch ändert das nichts.

Gott, wenn ich von solchen Frauen lese, stellen sich mir die Nackenhaare auf. Wofür kämpfen eigentlich so viele Frauen um Anerkennung und Unterstützung bei der Versorgung ihrer Kindern, wenn es immer noch so blöde Hühner gibt, die das wohl eines hormongesteuerten Mannes über das Wohl ihres Kindes setzen?? (Das musste jetzt mal raus)

M.

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Hallo,

"entbinden" ist gut gesagt...

Wenn du jetzt schon der Ansicht bist darauf zu verzichten zu können und das auch weiterhin denk nicht mehr darüber nach.

Die Schulden hat er bei dir sowie beim Jugendamt. Irgendwann nach dem 18ten Geburtstag/Lehrende/ Studierende und du nicht mehr weiterklagst (JA ist ja dann von der Pflicht entbunden) wird es eh auf Eis gelegt. Zumindest deine Schulden denn der Staat will natürlich seine UVG Zahlungen zurück.

Mein Vater hat bis dato noch 16000 Euro Schulden bei uns aber da meine Mutter nicht am Ball ist hat sich dies erledigt.

Du kannst ihm nicht helfen, es ist auch nicht deine Pflicht.

Gruß

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Hallo,

da es doch Dein Geld ist, solltest vielleicht Du am Ball bleiben und nicht Deine Mutter, denn Du bist doch volljährig.

LG, Andrea

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Nein die Schulden stehen meiner Mutter zu da sie ja die ganzen Jahre den finanziellen Ausgleich geschaffen hat bzw quasi den fehlenden Unterhalt auch noch erwirtschaftet hat für mich. Also ist meine Mutter der Gläubiger.

Wäre ich jetzt volljährig und noch in der Lehre od. würde studieren wäre es meine Aufgabe mit dem Jugendamt zusammen zu arbeiten.

Ich kann keine also keine Anzeige machen oder ähnliches (lt.Polizei).

LG

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Nein, geht nicht.

Das ist das Geld deines Kindes.

Auch wenn er im Moment nichts hat, sobald wieder etwas da ist (evtl. erst, wenn er Rente bekommt) - wird sich das Jugendamt an ihn wenden und sich zumindest einen Teil des Unterhaltsvorschusses zurückholen.