Überschneidung Elternzeit - gehen Monate verloren??

hi,
ich brauche mal euren Rat.

Tim (erstgeborener) wird 17 monate alt sein, wenn sein brüderchen auf die welt kommt... sprich: ich "verliere" 7 monate von tims elternzeit, weil dann ja vom 2. kind die elternzeit (nach dem mutterschutz) beginnt....
nun meinte eine bekannte, das stimmt nicht, ich könnte nach dem mutterschutz vom 2. kind , die restlichen 7 monate von tim nehmen (dann wären die ersten 2 jahre voll)...
dann die 2 jahre (+flexibles 3. jahr) vom 2. und im anschluss daran wieder das flexible 3. jahr von tim...

meine personalberaterin meinte allerdings, das "würde sie so nicht kennen" und ich würde die 7 monate verlieren...

das ist für mich insofern wichtig, als ich ja 2013 wieder im job einsteigen will und solange wie möglich in elternzeit arbeiten möchte, damit ich mich noch nicht auf voll-bzw.teilzeit festlegen muss..


wisst ihr, was nun richtig ist?? ich habe mit der g**gle suche schon versucht, rat zu bekommen, werde aber aus den versch. Beispielen nicht schlau...

vielen dank schon einmal für eure hilfe.

1

por kind hast du 3 jahre!!


ich würde sogar meine hand dafür ins feuer legen das sich deine personalberaterin mal richtig erkundigen sollte


hab grad als bsp nur das hier gefunden: http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/Elternzeit-geht-bei-einem-weiteren-Kind-nicht-verloren/b06e7a156d/

2

vielen dank!! das hilft mir enorm in dieser stumpfsinnigen diskussion mit meinem AG!!

DAnke

3

Ihr habt beide Unrecht. Denn nein, nach dem Mutterschutz kannst du nicht einfach dann Tims Monate weiter nehmen. Entweder du nimmst Tims Elternzeit zuende (da liegt dann der Mutterschutz einfach mitten drin!), was auch passiert, wenn du erstmal nichts machst. Und nimmst danach die Zeit bis zum 3. Geburtstag vom 2. Kidn und kannst dann vor dem 3. Geburtstag noch die Übertragung der restlichen 7 Monate auf die Zeit nach dem 3. Geburttag übertragen.

Oder du beendest die Elternzeit, die 7 Monate sind dann weg (wenn der AG nciht zustimmt) und du musst neu Elternzeit anmelden.

Ich würde erste Variante nehmen, denn das macht am wenigsten Aufwand!

4

Vergessen, das 3. Jahr von Timm musst du natürlich vor dem 2. Geburtstag beantragen, dass es übertragen wird. Kann der AG leider auch ablehnen!

Aber mit der 1. Variante sollte keine Zeit verloren gehen, wenn sich der AG nciht sehr querstellt!

5

hi, vielen dank für deine tipps.... könnte ich die mail so rausschicken?
oder ist da ein denkfehler drin? ich bin langsam völlig verwirrt...

danke nochmals


Nach meiner Auffassung des § 16 (1) BEEG (anbei) verstehe ich es so, dass ich Elternzeit von 12 Monaten über das 3. Lebensjahr hinaus ansparen kann, es ist hierbei aber kein Muss, dass das genau die 12 Monate des 3. Lebensjahres sind. Die 24 Monate Elternzeit, die bis zum 3. Lebensjahr genommen sein müssen, kann ich laut Gesetz in zwei Zeitabschnitten (und in besonderen Fällen und in Absprache mit dem Arbeitgeber sogar mehr als zwei nehmen) und so auf den 3 Jahreszeitraum aufteilen, ohne dass hier was verfällt.
Zumal gibt es hier einen Entscheid des Bundesarbeitsgerichts - In seiner Entscheidung vom 22. April 2009 hält das BAG fest, dass Arbeitnehmer die erste Elternzeit vorzeitig beenden können. Den durch die vorzeitige Beendigung verbleibenden Anteil von bis zu zwölf Monaten kann die Arbeitnehmerin mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit nach Vollendung des dritten bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen (§ 15 Abs. 2 Satz 4 BErzGG/BEEG).
Das flexible 3. Jahr ist von diesen 12 Monaten nicht tangiert, da dieses Jahr bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres genommen werden kann.

Die andere Möglichkeit sollte sein, dass die Elternzeit vom ersten Kind weiterläuft (der Mutterschutz des 2. Kindes somit da „hineinfällt“), danach werden dann die 24 Monate vom 2.Kind (+ die jeweiligen flexiblen Jahre) angehängt.

6

Da muss ich dich enttäuschen, diese von dir felxiblen 12 Monate sind die maximalen, die du bis nach dem 3. LJ übertragen kannst.
Du kannst also nciht die verbelibenden 7 Monate nehmen und dann die 12 noch zusätzlich übertragen lassen, das geht nicht!

UNd nein, das 3. Jahr ist nur flexibel, wenn der Ag der Übertragung zustimmt!

weitere Kommentare laden
16

Hallo,

das was Du schilderst, findet man unter dem Stichwort "kurze Geburtenfolge".

Schau zum Beispiel mal das Beispiel 3, Kurze Geburtenfolge II, in:
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/familie-erwerbstaetigkeit/elternzeit/beispiele.html

Das ist ziemlich genau Dein Fall (mit 18 statt 17 Monaten Abstand).

Außerdem steht da noch ein "Kochrezept", wie man (Zustimmung des Arbeitgebers vorausgesezt) die maximale durchgehende Elternzeit erreichen kann.

LG

17

Die von dir geschilderte Variante habe ich ihr inzwischen glaube ich dreimal hier und per PN geschrieben, aber entwweder sie will es nicht lesen oder sie begreift es wirklich nicht!

Da scheint also weitere Hilfe zwecklos!

18

wow, wo kommt denn der ton her?? nachdem aber in meinem fall nun die schwangerschaft bereits gemeldet ist und ich bereits die aussage vom personal erhalten habe, dass ich damit 7 monate verliere, möchte ich mich ganz einfach nur so weit wie möglich "bewaffnen"... verstanden habe ich es durchaus...

trotzdem danke für deine hilfe

weitere Kommentare laden