Grundsteuer - Hauskauf - im März ...

Hallo Ihr Lieben,

bin gerade etwas Ratlos - vill. könnt ihr mir auf die Srünge helfen.

wir haben im Januar ein Hausgekauft - Kaufpreiszahlung und Übergabe war Ende Februar - Grundbucheintragung Mitte Mai.

Jetzt schickt mir unsere "geliebte" Verkäuferin einen "lieben Brief", in dem sie uns auffordert ihr die Grundsteuer für das Jahr 2011 zu erstatten - welche sie bereits bezahlt hat.

Ich meine mich zu erinnern, dass beim Notar darüber gesprochen wurde und sie gesagt hatte, dass die Grundst. bereits bezahlt ist.

Ihrem Schreiben liegt ein Schreiben der Gemeinde bei in dem Quartalsmäßige Zahlungen zu leisten sind.

Im Notarvertrag habe ich das gefunden "... Die Besitzübergabe erfolgt mit vollst. Kaufpreiszahlung. Mit dieser gehen auch Nutzen und Lasten - insbesondere auch die Verkehrssicherungspflicht, Verbrauchskosten sowie private und öffentliche Lasten und die Gefahr .... des Vertragsgegenstands auf den Erwerber über. ..."

Von der Gemeinde habe ich die Auskunft bekommen, dass wir erst ab Jan. 2012 zu zahlen hätten.

Was ist nun richtig ???? Muss ich schon für 2011 (ab Übergabe) Steuer bezahlen - oder erst ab 2012 ???

Danke Euch

LG ANNI

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Hi,

klar sagt Dir die Gemeinde, dass Du erst für 2012 bezahlen musst - für 2011 hat es ja die nette Verkäuferin bereits getan.:-p

Übergabe war Mitte Februar richtig?! Von da ab seit Ihr ganz alleine verantwortlich.

Auch wenn die Dame es bereits bezahlt hat, kann sie es Euch durchaus auch aufs Auge drücken. Euer Hause, Eure Abgaben. Würdest Du Grundsteuer zahlen für etwas, was Dir gar nicht mehr gehört?! Sicherlich nicht.

Wir haben es genauso gemacht. Wir haben letztes Jahr im September Übergabe gehabt, die Grundsteuer war schon bezahlt. Habe auch den neuen Käufer anschließen angerufen und ihm die Sachlage geschildert. Er hat sofort überwiesen auf mein Konto.

LG
Caro

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... ich meine, sie hätte das ja gleich sagen können - beim Notar - und nicht jetzt - nach 5 Monaten - mit einem "netten" Briefchen Geld einfordern ... -

LG

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Wenn man ein Haus kauft, dann sollte man sich schlau machen, welche Kosten zu tragen sind, dann hättest Du nämlich gewusst, dass die Verkäuferin die Grundsteuer einfordern kann und wird.

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Natürlich mußt du die Steuer für das Grundstück ab dem Datum der Grundstückübergabe bezahlen.
Ist doch wohl selbstverständlich, oder warum soll die Verkäuferin dafür aufkommen.?
Und es werden noch so einige Kosten auf dich zukommen.

Gruß #winke

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hallo,
Schuldner der Gundsteuer bleibt im Jahr des Eigentumsübergangs der Verkäufer. Erst ab nächstem Jahr ist es der Käufer.
Ob interne Vereinbarungen getroffen werden können weiss ich nicht.
LG

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Hallo

Falsch. Wir haben unser Haus im Februar gekauft und mussten ab da Grundsteuer zahlen. Der Vorbesitzer musste nur den Januar zahlen.

Wir wohnen ja hier, wirso soll der Ex-Eigentümer die Grundsteuer zahlen( dazu zählt hier Müllabfuhr, Strassenreingung und Abwasser)

Bianca

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weil das so auf der Homepage Deiner Stadt steht

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Es muss immer derjenige zahlen, der am 1. Januar eines Jahres Eigentümer war. So steht es auch in den Mitteilungen des Grundbuchamtes, die man erhält. Also müsst ihr nicht zahlen. Erst ab 2012.

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So hoch ist die Grundsteuer für ein stinknormales Haus aber nun auch nicht. Rein moralisch gesehen würde ich es einfach bezahlen. Es gehört ja nun auch euch.

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Der Vertragspassus sagt genau das aus, was die Verkäuferin jetzt getan hat. Ihr müsst ihr die Grundsteuer erstatten.

Musste der Käufer meiner Wohnung mir auch erstatten. Wurde im Kaufvertrag schriftlich festgehalten.

Der Passus im Kaufvertrag steht über der Regelung der Gemeinde!

Euch alles Gute, Janette

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Hallo,

ja, das ist so korrekt.
Bei den Versicherungen Wasser, Müll etc. ist das ja auch nicht anders.

freundliche Grüsse Werner

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Hallo Anni,

wir hatten ab dem Kaufdatum auch die Grundsteuer zu bezahlen.
Das war im Kaufvertrag so geregelt.

Wir haben vom Vorbesitzer den Grundsteuerbescheid bekommen und die Folgebeträge an die Gemeinde überwiesen.
Von dem Vorbesitzer bereits bezahlte Beträge haben wir mit ihm verrechnet.

Liebe Grüße