Verlustvortrag beim Finanzamt

Hallo,

ich hab mal eine Frage zu einem Verlustvortrag beim Finanzamt. Einfach mal, weil mir der Gedanke kam und mich interessiert, wie es wohl tatsächlich richtig ist.

Beispiel: Wegen einem hohen Verlustvortrag bekommt Person A jedes Jahr eine Steuererstattung. Der Verlustvortrag übersteigt das Einkommen von A extrem.

Hat man eigentlich einen Anspruch drauf, dass das FA das Steuerguthaben durch den Verlustvortrag in einer Summe auszahlt? Dürfen die das über mehrere Jahre "strecken", so wie es bisher läuft?

LG
Sassi

1

Hallo,

welches Steuerguthaben meinst du denn? Wenn der Verlustvortrag das Einkommen übersteigt, wird doch jedes Jahr soviel verrechnet, dass das Einkommen 0 ist. Dann werden auch alle in dem Jahr gezahlten Steuern zurückgezahlt. Man kann ja schlecht mehr zurückbekommen als man gezahlt hat....

LG Mausezahn

4

Huhu Mausezahn,

ich hab mich blöde ausgedrückt. Der Verlustvortrag ist doch im Grunde nur eine Zahl, die zur Steuerberechnung mit berücksichtigt wird. Sie sagt doch nicht aus, dass man eigentlich ein Steuerguthaben hat und das FA in jedem Fall Geld erstatten müsste. Werden sowieso keine Steuern bezahlt, wird auch nichts erstattet.

Ein Bekannter meint nämlich, mit einem Verlustvortag hat man quasi ein Guthaben beim FA und die darauf entfallenden Steuerguthaben muss das FA grundsätzlich auszahlen. Und daran hatte ich gedacht und meine wirr formulierte Frage gestellt.

Gruß
Sassi

8

Moin,

nein. Dein Bekannter denkt falsch.

Nehmen wir an, im Jahr 2008 hat A Verluste aus Vermietung und Verpachtung und es wird ein Verlust von 50.000 Euro festgestellt.

Im Jahr 2009 hat er einen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte von 20.000.
Der Verlustvortrag mindert sich um 20.000 auf 30.000, das zu versteuernde Einkommen in dem Jahr ist dann 0. Sollte er schon Steuern gezahlt haben, würden die erstattet werden.

Im Jahr 2010 das Gleiche, der Verlustvortrag beträgt am Jahresende noch 10.000.

Im Jahr 2011 bei wieder gleichem pos. GdE würden sich die 20.000 um den Restverlust von 10.000 mindern, Steuern wären auf das zvE von verbleibend 10.000 gezahlt werden. In diesem Moment würden auch die Vorauszahlungen fürs Folgejahr sich erhöhen, weil man ja sieht, dass kein weiterer Verlustvortrag mehr das EK mindert.

LG

2

Es gibt doch gar kein Steuerguthaben. Was will Person A denn auf einmal ausgezahlt bekommen? Die Regel besagt ganz klar, man kann nur das erstattet bekommen (an Steuern), was man vorher gezahlt hat. Ist irgendwo auch logisch.
Dass der Verlustvortrag so "gestreckt" wird, ist nur im Sinne von Person A. Im Sinne des Finanzamtes wäre dein Vorschlag. Nach deinem Vorschlag würde im Jahr, wo der Verlustvortrag "entsteht", das Finanzamt die kompletten Steuern, die während des Jahres gezahlt wurden, zurückerstatten. Danach hat sich das mit dem Verlustvortrag. Der verfällt komplett. Nach aktuell geltendem Recht hat aber Person A die Möglichkeit, den verlustvortrag in die nächsten Jahre mitzunehmen und den dann geltend zu machen. Das macht Person A auch. Das Steuerguthaben (was du meinst) jedoch, wurde bereits im Jahr des Verlustvortrags ausgezahlt. Ein anderes Steuerguthaben gibt es nicht.

5

Und damit ist meine eigentliche Frage auch schon beantwortet. Ich hab mich leider arg unklar ausgedrückt. Sorry. Mir kaum vorhin nur wieder dieses Gespräch in den Sinn und dann hab ich direkt mal losgeschrieben.

Der Verlustbetrag wird ja nur bei der Steuerberechnung berücksichtig und dann wirkt er steuermindernd. Ein Bekannter jedoch meint, er habe mit dem Verlustvortrag quasi ein Steuerguthaben beim FA, dass eigentlich komplett ausgezahlt werden müsste. Auch, wenn man ansich keine Steuern zahlt.

Person A sagt das Gleiche wie du. Der Bekannte will es aber besser wissen.

3

Du hast einen kleinen Denkfehler.

Es kann immer nur das zurück gezahlt werden, was auch vorher einbezahlt wurde.

6

Danke für deine Antwort. Ich hab mich leider arg unklar ausgedrückt. Sorry.

Ein Bekannter meint, dass man von einem Verlustvortrag die Steuern berechnen würde und das FA diesen Betrag dann auf jeden Fall komplett auszahlen würde. Diese Behauptung ging mir durch den Kopf und ich hab meine Frage hier formuliert.

Meines Wissens nach, wirkt sich ein Verlustvortrag lediglich steuermindernd aus, sofern man Steuern zahlt. Der Bekannte meint, es muss auch ausgezahlt werden, wenn keine Steuern gezahlt werden. Und das macht doch keinen Sinn. Aber da ich mich damit nicht wirklich auskenne, wollte ich das mal hinterfragen.

7

Nein, das macht natürlich keinen Sinn, wenn nichts bezahlt wird, kann auch nichts zurückgezahlt werden!