Elterngeldberechnung 2. Kind

Hallo,

hab da mal ne Frage. Im Januar erwarten wir unser 2. Kind!
Unser Erstgeborener ist dann 21 Monate. Also war pünktlich zum 1. Geburtstag wieder schwanger :-)
Vor der Geburt von Nr 1 war ich natürlich Vollzeit berufstätig!(befristeter Vertrag der während Mutterschutz ausgelaufen ist)
Nach Nr 1 Hausfrau weil Nr 2 ja geplant war. Also ohne Einkommen. Auch kein Arbeitlosengeld oder so weil ich das nicht wollte.
Wie wird jetzt das nächste Elterngeld berechnet?
Anhand des letzten Gehaltes oder ist das der mindestsatz von 300€?
Wäre schön wenn sich da jemand mit auskennt.

Lg
lilibo

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Anhand des Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt! Monate mit Eltenrgeld werden dabei außen vor gelassen!

Die Entschiedung ohne ALGI auszukommen war sicherlich ein herber Verlust und kostet euch nun selbst beim Elterngeld noch einiges!

Somit wird es nicht sehr viele Moante mit EiNkommen geben!

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"Die Entschiedung ohne ALGI auszukommen war sicherlich ein herber Verlust und kostet euch nun selbst beim Elterngeld noch einiges! "
Wieso? Die Monate mit ALG1 gehen mit 0€ in die Berechnung beim Elterngeld ein. Kostet also nichts. Und wenn man sich so entscheidet, dann wahrscheinlich, weil man es sich leisten kann und absichtlich nicht vermittelt werden möchte. Einen Betreuungsplatz zu finden, ist ja auch nicht immer so leicht.

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Doch, kostet dich beim Elterngeld die zwei Monate, die du sonst weniger hast durch das Mutterschaftsgeld.

Und oft braucht man für Teilzeitarbeiten ja keinen wirklichen Betreungsplatz und der hätte für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ja schon gereicht oder ein 400 Euro-Job!

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hallo,

ich hätte gedacht, dass es 300 euro sind.
nur, wenn erstes und zweites kind nicht mehr als 1 jahr auseinander liegen, bekommt man nochmal das volle elterngeld von vor der 1. geburt.

aber ich kann mich auch täuschen.
aber ich finde, es ergibt sinn, denn sonst würde ja alle, die mehr als ein kind wollen, einen 21-monats-abstand wählen - so es dann klappt.
denn 21 monate auseinander ist gut zu bewerkstelligen.
ein unterschied von 12 monaten dagegen stell ich mir sehr stressig vor.


lg,
delfinchen mit den zwillingen

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Bei 21 Monaten Unterschied und Elternzeit, werden immerhin noch ca. 5 Monate Einkommen berücksichtigt.

Da kann man also je nach EInkommen gut mehr als 300 Euro bekommen!

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Hi,

Nach Deiner VK ist ET im Januar. Ich vermute, Du hast bis April Elterngeld bezogen.

Deine 12 Zählmonate berechnen sich dann wie folgt:
Zunächst die 8 Monate Mai - Dezember mit 0 Euro Einkommen. Dazu kommen noch die letzten 4 Monate vor dem Mutterschutz des ersten Kindes.

Dein Elterngeld wird also ca. 1/3 Deines jetzigen Elterngeldes sein.

Wenn also Dein Einkommen vor dem ersten Kind über 900 Euro gelegen hat, lohnt es sich, einen Antrag auf Elterngeld nach dem vorherigen Einkommen zu stellen. Wenn es darunter war, kannst Du Dir den Aufwand sparen.

LG

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Super
Dankeschön :-)

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Hallo!

Also bei mir war es leider auch so, dass mein Vertrag während dem Mutterschutz auslief.
Ich habe bis einschließlich Juni letzten Jahren Elterngeld bezogen, wurde im April wieder schwanger und habe dieses Jahr im Januar entbunden.
Ich war auch von Juli- Dezember praktisch ohne Einkommen.
Ich wurde aus dem ganzen Zeug nicht schlauer, dacht damals auch , dass ich nur die 300€ plus den Geschwisterbonus bekomme. Nun da hab ich aber falsch gedacht, die nette Dame am Telefon meinte, dass ich auf keinen Fall nur den Mindestbetrag ankreuzen soll und wir doch einfach in der Elterngeldstelle vorbei kommen sollen.
Gesagt getan. Die Dame holte sich unsere Akte von unserem Sohn raus und füllte den Elterngeldantrag mit uns zusammen aus.Es wurden berechnet : Juli-Dezember mit 0 € und dann wurden die letzten 6 Monate vor Elterngeldbezug mit eigerechnet.Daraus ergab sich dann mein Elterngeld, darauf gibt es noch 75€ Geschwisterbonus.
Ich musste so weder alte Abrechnungen raussuchen noch sonst irgendwas.Ich war der Dame sehr dankbar für ihre hilfe, sie sagte selbst , dass es in manchen Situationen doch sehr schwierig sein kann, da als unwissende Person noch durchzublicken.

LG ichbinstolz mit Sohn 24Monate und Tochter 6 Monate