wir haben geheiratet, erwarten Nachwuchs, welche Steuerklasse?

Hallo

wollte mal wissen was ihr sagt was das klügste bezüglich unserer Steuerklassenwahl in unserer jetzigen Situation wäre.

Die ist folgendermaßen: Wir haben vergangene Woche geheiratet, und erwarten im Dezember diesen Jahres Nachwuchs. Ich werde dann mindestens 1 Jahr,eher 2 jahre zu Hause bleiben.

Welche Kombination der Steuerklasse ist jetzt die beste für uns? Um zum einen aktuell möglichst viel Geld im Geldbeutel zu haben und zum anderen aber keine fetten Steuernachzahlungen in der Zukunft zu bekommen!!???

Vom Verdienst her sieht es so aus das mein Mann 2250€ brutto und ich aktuell 1700€ brutto verdienen..... da ja das Elterngeld aufgrund der letzten 12 Monate berechnet wird ist des doch diesbezüglich besser jetzt in 4/4 zu wechseln?.......aber macht es dann nach der Geburt des Kindes einen Sinn in 3/5 zu wechseln ohne dabei bei der nächsten Steuererklärung richtig nachzahlen zu müssen??? Und wie wird das Elterngeld angerechnet bei mir oder bei meinen Mann???
Blicke nicht mehr ganz durch hoffe ich bekomm von euch ein paar Tipps!#kratz

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Wir hatten 3/5

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Es macht evtl. Sinn, dass du jetzt in die 3 wechselst um mehr ELterngeld zu erhalten und mehr Mutterschaftsgeld und zum neuen Jahr könnt ihr dann in 4/4 oder dein Mann 3 und du 5 wechseln.

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Also wenn ihr sicher gehen wollt, dass ihr nichts nachzahlen müsst, dann nehmt 4/4.

Mit der Steuererklärung gleicht man ja eh nur aus. Das Finanzamt errechnet zum Jahresende, wieviel Steuern du im Jahr bezahlen musst, vergleicht den Betrag mit deinen gezahlten Steuern und je nach dem, bekommst wieder oder zahlst drauf!

Mit 4/4 kannst nix verkehrt machen! Da hast im laufenden Monat weniger, aber ich freu mich jeden Frühling aufs Neue über meinen Steuerbescheid!

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Doch, mit 4/4 gibts weniger Elterngeld und Mutterschaftsgeld ;)

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Wir haben im April geheiratet und haben 4/4 genommen. Im Oktober soll unser Baby geboren werden und dann gehe ich mindestens für 1 Jahr in die Elternzeit. Sobald unser Sohn da ist, wechseln wir in die Steuerklasse 3/5.

LG Xenia mit Eric 24+3

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Dann habt ihr ab Januar nx Jahres die Steuerklasse 3/5. Denn man kann ja nur einmal im Jahr die Steuerklasse ändern?Habt ihr euch das durchrechnen lassen ob eine hohe Nachzahlung auf euch zu kommt?

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Wir haben extra bei Finanzamt nachgefragt, man darf aus einem wichtigem Grund 2x im Jahr die Steuerklasse wechseln. Als solcher Grund zählt auch die Geburt des Kindes. Wenn ich gleich nach der Heirat Stkl. V genommen hätte, hätte ich ab Oktober mikriges Elterngeld gehabt, und bei Stkl. IV kommt doch noch akzeptabler Betrag raus, wenn es soweit ist und ich in die Elternzeit gehe.
Auf eine hohe Nachzahlung will ich nicht hoffen.. #zitter

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Hi,

ich kann Dir nur sagen, wie wir das gemacht haben:

1) vor der Geburt: Du III, Mann V. Jedenfalls dann, wenn Du wie üblich länger Elterngeld beantragen willst als Dein Mann. Das maximiert Dein Elterngeld. Dafür bekommt Dein Mann in seinen zwei Monaten etwas weniger, in Summe lohnt es sich aber (wir hatten so etwa 200€ mehr Elterngeld, bin aber auch schon gewechselt, als wir noch geübt hatten)Mein Tip: Bis Ende Juni zum Finanzamt und eintragen lassen, dann zählt's ab Juli.

2) nach der Geburt, während Deiner Elternzeit: Du V, Mann III. Das minimiert Eure laufende Steuerlast, führt evtl. durch die Berücksichtigung Deines Elterngeldes zu einer Nachzahlung, deren Höhe man sich aber ausrechnen kann.

3) nach Ende der Elternzeit, wenn Ihr beide wieder arbeitet: Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor. Wenn beide ein geregeltes Einkommen haben, bekommt man damit eine fast perfekte Übereinstimmung zwischen Steuerervorauszahlung und Jahressteuer, d.h. vermeidet sowohl Nachzahlung als auch Überzahlung/Rückerstattung von Steuer.

Übrigens: Man darf jedes Jahr einmal ohne besonderen Grund die Steuerklassen wechseln. Auf die Einkommensteuer, die im Jahresausgleich festgesetzt wird, hat die Wahl keinerlei Einfluß.

LG

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Hi,

noch eine Frage du hast vor der Geburt besser verdient als dein Mann?

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Nein, mein Mann hat etwa 50% mehr verdient.
Der Wechsel in III/V ist aber, trotzdem der gesamte Steuerabzug deutlich höher wird, wenn der schlechter verdienende in die III geht, keine mißbräuchliche Gestaltung. So hat der BFH geurteilt und die bisherige Praxis für rechtswidrig erklärt, solche Steuerklassenwechsel nicht anzuerkennen. Musste bei meinem Elterngeldbescheid auch Widerspruch einlegen, bevor sie es akzeptiert haben.

LG

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mein mann hat 3 ich hab 5