Wichtige:Was passiert mit Konto wenn letzter der Eheleute stirbt?

Ich habe eine wichtige Frage. Leider ist meine Oma nach langer Krankheit gestorben. Im letzten Jahr starb mein Opa. Nun existiert ein Konto, über das ich eine Vollmacht habe. Von dem verbliebenen Geld müssen natürlich Beerdigung, Blumen, Restaurant für Beerdigungskaffee etc. bezahlt werden. Die Frage ist nun, ob die Bank, wenn sie vom Tod erfährt, das Geld zunächst "einfriert" und niemand mehr an das Konto ran kommt oder ob derjenige, der eine Vollmacht hat, weiterhin über das Konto verfügen kann. Vielleicht sind Bankkaufleute unter euch, die mir das beantworten können. Denn Bestatter & Co. werden ja auf ihr Geld pochen und mit Sicherheit nicht wochenlang warten bis irgendwas seitens der Bank geklärt ist.

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Im Normalfall wird ein Konto erst mal eingefroren, bis klar ist, wer erbt.

Kosten, die mit der Beerdigung zusammenhängen, werden allerdings bezahlt, das übernimmt in dem Fall die Bank.

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> Im Normalfall wird ein Konto erst mal eingefroren, bis klar ist, wer erbt.

Meiner Meinung nach ist diese Aussage falsch.

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Ich habe es so erlebt.A als ich nach dem Tod meines Mannes Geld abheben wollte, hat der Kassierer sich erst mal mit einer Kollegin besprochen, kurzes Telefonat, dann bekam ich Geld, vermutlich auch, weil ich da persönlich bekannt bin.

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Zunächst mein Beileid zum Tod deiner Oma.

Eine Vollmacht gilt grundsätzlich über den Tod hinaus. Keine Bank würde eine Vollmacht nur bis zum Tod akzeptieren, da sie dann bei jeder Verfügung prüfen müsste, ob der Vollmachtgeber noch lebt.

Die Bank hat überhaupt keinen Grund, dass Geld "einzufrieren". Gerade auch für den Fall des Todes vergibt man eine Vollmacht.

Die Bank muss wegen der Erbschaftsteuer aber in jedem Fall eine Meldung an das Finanzamt abgeben. Dort werden Konten mit Salden am Todestag, Depots mit Bestand und Schließfächer gemeldet.

Bestatter & Co. werden also rechtzeitig ihr Geld bekommen.

LG
Christian

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Nein, das stimmt so nicht. Eine Vollmacht erlischt bei Tod. Eine Vollmacht hat ja nichts mit dem Erbe zu tun. Ansonsten könnte der, der die Vollmacht besitzt sämtliche Konten leer räumen und die Erben gehen leer aus.

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Was ist denn das für ein Unsinn?

Ich hoffe, du bist keine gelernte Bankkauffrau.

Welche Bank ist so blöd und lässt Vollmachten bis zum Todesfall zu?

Weil ich so nett bin:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bankvollmacht

Ich würde mal sagen, dass ist 1. Ausbildungsjahr Bankkaufmann.

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Erstmal mein Beileid zum Tod deiner Oma :-(

Vielleicht hilft dir diese Info etwas weiter:

http://www.fensterer-ra.de/pdf_dl/D2930.pdf

Gruss, die Polly #winke

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Hallo,

ich bin gelernte Bankkauffrau und arbeite auch in diesem Bereich.

Die Vollmacht gilt i.d.R. über den Tod hinaus. Das heisst, dass der Bevollmächtige weiterhin Verfügungen über das Konto tätigen kann.
Die Erben haben keinen Anspruch der Bank gegenüber wenn der Bevollmächtigte Geld abzieht, was ihm nicht zusteht, sondern dem Bevollmächtigten gegenüber (ggf. auch per Klage).

Die Bank muss eine Erbschaftssteueranzeige an das Finanzamt tätigen. Aber deshalb ist das Konto noch lange nicht gesperrt.

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Endlich noch jemand vom Fach. :-)

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Trotzdem werden Konten erstmal eingefroren, zumindestens kann man am Automaten nichts mehr holen bis man sich einmal persönlich am Schalter sehen lassen hat.

Als mein Vater gestorben ist war auch plötzlich das Konto gesperrt bzw die Karte.
Meine Mutter musste erst an den Schalter damit alles wieder frei gegeben wurde.

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Kontovollmachten erlöschen automatisch, ohne dass sie widerrufen werden müssen, bei:
.....
* Tod des Kontoinhabers („prämortale Vollmacht“)

Mit dem Tod des Kontoinhabers treten dessen Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 Abs. 1 BGB) in die Rechtsstellung des Kontoinhabers und sind dann berechtigt, „transmortale“ oder „postmortale“ Bankvollmachten – insbesondere wenn die Bevollmächtigten nicht zu den Erben gehören - zu widerrufen.



Du solltest einen Termin mit dem Banker machen.

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Hallo,

Rechnungen die mit der Beerdigung zu tun haben, dürfen über dieses Konto bezahlt werden. Das Restgeld bekommen die Erben, wenn diese den Erbschein vorlegen.
So wurde es zumindest meinen Eltern mitgeteilt. Wir hatten vor kurzem auch einen Todesfall.

LG
Ylenja