leidiges thema elterngeld/ ALG2 ergänzend

Das leidige Thema mit den Elterngeld und den Alg2.

Mein mann bekommt ALG1 und wir müssen mit ALg2 aufstocken, wird da der komplette Satz an Elterngeld auch mit reingerechnet???Denn ich habe was bei aufstockern gelesen das es nicht voll angerechnet wird.

Es wird eh nur die nächsten 2 oder 3 Monate betreffen dann hat mein mann wieder ne Anstellung, aber im Moment wegen der Winterpause leider keine Chance ne Anstellung zu bekommen.

Außerdem hatte ich gelesen das das gesetzt noch nicht wirklich durch ist, stimmt das nun oder doch nicht???

Ich würde ja auch in der jetzigen zeit arbeiten gehen, wenn ich nicht mein ganzes Elterngeld aufs spiel setzten würde bis Oktober.

vielleicht kann mir ja jemand helfen

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Wieviel Elterngeld bekommst Du denn?

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Hast du vor Geburt deines Kindes ,also vorm Elterngeldbezug gearbeitet.
Dann darfst du wohl bei ALG 2-Bezug 300 Euro anrechenfrei behalten.

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also auch heir bei Urbia steht,das bei Aufstockern das Elterngeld bei 300€ Frei bleibt und nicht angerechnet wird ...aber was nun wirklich stimmt ?? ich glaub DAS weiß keiner :-(

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Wenn man vorher nicht gearbeitet hat, wird das Elterngeld voll angerechnet. (lediglich ein Pauschbetrag von 30,-€ wird abgezogen, wenn dieser nicht schon bei anderem Einkommen abgezogen wurde).

Wenn sich das Elterngeld aus einer vorherigen Beschäftigung errechnet sind 300,- € frei, so wie es vorher auch war. Der Rest wird dann angerechnet.

Das steht im Haushaltsbegleitgesetz für 2011:

Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II, die gleichzeitig Elterngeld beziehen, wird das Elterngeld ab Januar 2011 bedarfmindernd als Einkommen auf die Leistungen des ALG II angerechnet, wenn das Elterngeld sich nicht zumindest teilweise aus vor der Geburt erzieltem Einkommen berechnet, also das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro (bzw. 150 Euro bei Wahl der Verlängerungsoption) komplett „aufstockend“ gezahlt wird.

Sofern das Elterngeld zumindest anteilig aus einem vor der Geburt erzielten Einkommen berechnet wird, bleibt es bis zu der errechneten Höhe (höchstens jedoch 300 Euro pro Monat) anrechnungsfrei. Bedarfsmindernd anzurechnen ist dann lediglich der ggf. aufstockende Anteil.

Wenn die Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro nicht bereits für anderweitiges Einkommen in Abzug gebracht worden ist, kann der anzurechnende Elterngeld-Betrag um diese Pauschale verringert werden.

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und wurde es anders erklärt von der Elterngeldstelle ...genauso wie es bei Urbia steht #kratz

>>Ganz gestrichen wird das Elterngeld für Spitzenverdiener mit einem Jahreseinkommen ab 250.000 Euro (Ehepaare 500.000 Euro) sowie für Empfänger von ALG II oder Sozialhilfe. Lediglich Aufstocker sind von dieser Regelung ausgenommen. Bei Familien, die ausschließlich von Hartz IV leben, wird das Elterngeld nun vollständig als Einkommen auf die Sozialleistungen angerechnet.<<

Meine Freundin und ihr Partner beziehen neben seinem Lohn nämlich auch nengeringen Aufstockbetrag Hartz4 und Elterngeld, und auf der Elterngeldstelle wurde ihr gesagt,das es nur bei reinen ALG2-Empfängern so wäre ...

WAS stimmt denn nun?

Gleiches gilt ja fürs Landeserziehungsgeld #kratz

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