Eigenheimzulage und Kinderzuschlag

Hallo!!!

Vielleicht kennt sich einer aus und kann mir helfen.

Wir haben im Jahre 2005 gebaut und erhalten noch die Eigenheimzulage. Jetzt mussten wir einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen und die verlangen von uns das wir denen nachweisen was wir mit der Eigenheimzulage machen. Wenn das zur Zinsenabbezahlung/Tilgung verwendet wird oder wenn es für Baumaterialien verwendet wird dan wird es nict als Einkommen angerechnet stand in dem Brief und wenn nicht dan rechnen die das als Einkommen. Dürfen die das? Das ist doch eine staatliche Leistung die nur für Bauherren bezahlt wird und für das bauen. Und kann man das auch begründen wenn man das zum Dispoausgleich nimmtß


Wer kann helfen?

Ich bedanke mich schonmal im Voraus.

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Der Staat verlangt selten Dinge, die sie eigentlich nicht dürfen.... Warum sollten sie das auch?

Natürlich dürfen staatl. Leistungen gegen staatl. Leistungen gegen gerechnet werden.

Wenn Du Rente bekommst und zusätzlich z. B. noch Grundsicherung benötigst, bekommst Du auch nicht den vollen Satz. Es wird nur aufgestockt, bis zu der Grenze, die der Staat als Satz festschreibt, was man zum Leben so braucht.

Selbst wenn das nur an Bauherren bezahlt wird, heißt es noch lange nicht, dass das Geld auch in den Bau mit einfließt. Ich habe die Förderung damals nicht in meine Eigentumswohnung gesteckt. Sondern mir ein neues Auto davon gekauft.

Ihr bekommt doch sicherlich auch noch für Eure Kinder 800 € pro Jahr Zuschuss, wenn Ihr noch die Eigenheimzulage bezieht?

Wir bekommen noch 800 € zusätzlich, zu den 2.500 € p. J. für unser Kind.

Das sind 3.300 € pro Jahr. Rechne das mal auf den Monat um. Das ist ne nette monatliche Einnahmequelle.

Sicherlich will der Staat dann auch von Euch was genaueres über den Verbleib des Geldes wissen.

Ich glaube nicht, dass sich der Staat für Euren Dispo interessiert. Aber versuchen könnt ihr es, in der Regel werden aber solche Arten von Schulden nicht berücksichtigt.

Alles Gute, Janette



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Wie kommst du denn auf 2500 Euro?!?

Eigenheimzulage 2005 waren bzw. sind 1250 Euro + 800 Euro je Kind!

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Ja, bei "Altbauten"! Bei Neubau ca. das doppelte. Die TE schrieb, dass sie 2005 neu gebaut hätten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenheimzulage

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Wenn ihr 2005 gebaut habt, dann habt ihr doch einen Kredit laufen? Und der ist bestimmt höher, als diese 3300 EUR im Jahr durch 12, sprich 275 EUR.

Sag doch, dass dieses Geld für die Kreditabzahlung genommen wird, am monatlichen Kontoauszug sieht man, dass die Summe höher ist als die Eigenheimzulage auf Monat gerechnet.

Oder ist es zu einfach und ich habe einen Denkfehler?#kratz

LG Alla

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Um bei dem Vorhaben erfolgreich zu sein, müssen sie nachweisen, dass sie die 2.500 € bzw. 3.300 € bisher zustätzlich, zu den monatlichen Raten in die Tilgung mit einfließen lassen.

Sie werden ja bei der Berrechnung des Kindergeldzuschlags ihre Einnahmen und die monatlichen Aufwendungen für das Haus angegeben haben. Wenn Sie nur die Eigenheimzulage als Tilgung in den Kredit stecken, was man auch machen kann, hätten sie aber netto mehr aus den Arbeitseinnahmen zur Verfügung. Das wäre dann dieselbe Rechnung, als wenn sie Eigenheimzulage für andere Dinge aufwenden, als für die Kredittilgung. Sie hätten dadurch auf alle Fälle eine Mehreinnahme, die es dann gegen zu rechnen gilt.

Können sie die Verwendung zur zusätzlichen Kredittilgung nicht ausreichend nachweisen, ist das Geld eine Einnahme, die sie monatlich für andere Dinge frei zur Verfügung hätten, z. B. für Windeln, Babynahrung, Kleidung für das Kind, wo sie ja jetzt der Meinung sind, ihnen würde das Geld fehlen, um diese Dinge decken zu können.

Nur sagen, dass sie es so tun würden, reicht da nicht aus. Dann könnte auch jeder kommen und lange Geschichten erzählen ;-)

LG Janette

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Hast Recht! Ich wusste, dass es zu einfach war.;-) Das Geld muss zusätzlich fürs Eigentum ausgegeben werden, sonst ist es ein Einkommen.

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Ja ,das dürfen sie ...

bei uns wird d. Eigenheimzulage sogar bei der Berechnung der
KiTa -Kosten einberechnet ....


LG Kerstin