Kontopfändung was tun/bitte Hilfe?????????????

Hallo,

und zwar am Dienstag wurde mein Konto auf Eis gelegt, was wir erst am Mittwoch bemerkten und zur Bank gefahren sind und die eben sagten mein Konto wurde gepfändet:-( (Habe am Freitag aber erst die Information darüber erhalten). Ist mir so peinlich aber ich kann ja noch nicht mal was dafür.
Streiten uns seit Jahren mit einer Handyfirma rum, auf alle Fälle hatten wir uns geeinigt den Vereinbarten Betrag nun abzuzahlen und es ging auch zwei Monate von meinem Konto ab, also die haben ne Einzugsermächtigung bekommen und das klappte ja auch alles aber nun haben sie es trotzdem gepfändet?

Auf alle Fälle haben wir uns nun belesen, leider erst Freitag Abend und Samstag haben die Banken ja nicht auf. Wir haben jetzt herrausgefunden das mein Konto nur 14 Tage auf Eis liegt sprich keiner rankommt und nach den 14 Tagen, wenn ich mich nicht kümmere die alles egal was pfänden dürfen (das sagt einem auch keiner). Ich beziehe nur Sozialleistungen also ALG1 und ALG2, darin sind mein Mann und meine Tochter und ich bin Hochschwanger (hatte nur Befristeten Arbeitsvertrag bis Ende August daher bin ich Arbeitslos). Jetzt haben wir noch gelesen das wir zur Bank müssen und die müssen laut nem neuen Gesetzt seit 1Juli 2010 mir ein P-Konto einrichten (wenn ich denen das morgen nun sage) und das muss innerhalb 4 Tage offen sein.

Nun bekommen wir Einmahlleistungen von der Arge sowie Caritas wegen Baby. Da Einmahlzahlungen auch nicht gepfändet werden dürfen. Jetzt wissen wir aber nciht können wir morgen die Bestätigungen mit zur Bank nehmen zeigen und lassen uns das? Oder müssen wir das extra beim Amtsgreicht bestätigen lassen? Und das dann bei der Bank vorlegen?

Es ist so scheiße wirklich alles ich heule den ganzen Tag, sind noch im Umzugsstress, ich bin Hochschwanger, haben uns noch nie was zu Schulden kommen lassen und nun so was krasses:-( Mit denen streiten wir uns schon Jahre rum und find es krass das die trotz Einigung jetzt das gemacht haben.

Das krasse die Frau meinte am Telefon ja hätte sich alles überschnitten (alles Lügen die die uns auftischt), dann noch das sobald die Drittschuldnererklärung von der Bank bei denen wäre würden die die Pfändung zurück ziehen- mein Mann hatte am Freitag nochmal angerufen und gefragt ob sie schon bei ihnen eingetroffen ist- ist sie nicht und er redete mit einer anderen und die meinte aufeinmal nö wir ziehen die nicht zurück erst nach der nächsten Überweisung??????????????????????????????? Hallo????????????? Was soll man wem glauben?

So nun hab ich viel geschrieben aber das wegen dem P-Konto und dem Amtsgericht würde ich gerne wissen wie wir uns verhalten müssen und was wir machen müssen?

Vielen lieben dank und sorry für sooooo viel Text.

1

DAs klingt alles etwas wirr.

UNd vor allem, wie soll das denn mit der nächsten Überweisung klappen, wenn sie das KOnto pfänden kannst du doch eigenltich gar nichts mehr machen!

2

hallo sweetfrog,

das mit der pfändung ist nicht so toll....

ich würde am montag sofort zu deinem für dich zuständigen amtsgericht marschieren und einen entsprechenden beschluss beantragen, dass dir bzw. deiner familie ein gewisser freibetrag zusteht. mit dem beschluss marschierst du dann zu deiner bank. die heben dann die pfändung in dem umfang auf, welcher über der dir zustehenden freibetrag liegt.

die pfändung hört sich für mich übrigens eher nach einem sog. vorläufigen zahlungsverbot an und nicht nach einem pfändungs- und überweisungsbeschluss. es hört sich deswegen nach einem zahlungsverbot an, weil du schreibst, dass das konto zwei wochen "eingefroren" ist. die handyfirma hat jetzt zwei wochen ab zustellung des zahlungsverbotes zeit, einen entsprechenden pfändungs- und überweisungsbeschluss beim amtsgericht zu beantragen. tut sie dies nicht, ist das vorläufige zahlungsverbot hinfällig und du kannst automatisch nach zwei wochen wieder frei über dein konto verfügen. schau mal nach, was dir genau zugestellt wurde. für ein vorläufiges zahlungsverbot braucht man übrigens noch nicht einmal einen vollstreckbaren titel.

ein p-konto würde ich nicht unbedingt einrichten. zum einen verlangen die banken einiges an bearbeitungsgebühren vierteljährlich, zum anderen wird die einrichtung eines p-kontos der schufa gemeldet und ihr habt deswegen einen negativen eintrag.

solltest du noch fragen haben, frag einfach.

ich wünsch dir trotzdem noch einen schönen 4. advent

LG
sonja

4

Hallo,

was Du (Sonja) schreibst, stimmt nicht. Nach einen vorläufigen Zahlungsverbot hat die betreffende Stelle 4 Wochen Zeit einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nachzuschieben. Und nach einem PfÜB wird nach zwei Wochen immer alles, was auf dem Konto ist, an den Gläubiger überwiesen. Es wird wohl also ein PfÜB sein.

Gibt es denn einen Titel der Handyfirma? und wenn ja, warum, wenn die Forderung bestritten wird?

Ein P-Konto macht für Euch nicht soviel Sinn bei nur einem Gläubiger. Einen negativen Eintrag gibt es aber deswegen nicht!! Holt Euch einen Beschluss beim Amtsgericht (geht ganz schnell) und geht dann zur Bank.

Nicht abwimmeln lassen!!!! Banken mögen sowas meist gar nicht. Sozialleistungen haben die banken eigentlich auch immer auszuzahlen, sieben Tage lang, leider halten sie sich oft nicht daran. Deswegen seit Ihr mit dem Beschluss auf der sicheren Seite.

LG, Sandra

7

Hallo,

die Einigung sieht wie vollgt aus es werden erstmal 12 Monate jeden Monat 40 Euro an die Firma überwiesen und danach wird ein neuer Vertrag aufgelegt in welcher Höhe Monat für Monat abgezahlt wird da ich dann wieder arbeiten bin. Der Betrag den wir zahlen müssen beträgt 1200 Euro und davon haben wir 80 Euro gezahlt. Das Konto war gedeckt und sie haben die Zahlungen auch erhalten- wie die Frau uns ja am Telefon auch mitteilte. Sie meinte nur naja das es sich alles überschnitten hätte?????? Verstehen wir nicht.

Ich war auf der Bank und habe gefragt wieso meine Karte nicht geht und die Frau am Schalter sagte mir das sie eine Pfändung über 1200 Euro hätten bei der Firma Mobilcom-Debitel. Die Frau sagte uns ja nix weiter dazu. Haben danach die Rechtsanwaltskanzlei angerufen mit der wir den Vertrag haben wegen Abzahlen und die sagte uns eben das sie ja alles vorliegen hätte aber eben von der Bank den Drittschuldner.... noch bräuchte jetzt????????????? und dann könnten wir die Abzahlung weiter machen. Das ist alles eigenartig und wir marschieren morgen erstmal zur Bank.

Ich weiß nun nicht ist es eine Eissache mit 14 Tagen oder eine Pfändung??????????????????????????????????????????????

weitere Kommentare laden
3

hallo,

also wirklich rat habe ich für dich nicht, aber wenn die eine einzugsermächtigung haben und alles problemlos klappte in den letzten monaten, so glaube ich kaum das sie dein konto pfänden. da muss doch noch was vorgefallen sein. war euer konto denn immer gedeckt, oder konnten sie erst verspätet abbuchen?

das ganze klingt für mich danach, das hier nicht alle fakten benannt werden - sorry, aber die informationen können nicht ganz so stimmen.

zum anderen, du betonst sehr doll das du hoch schwanger bist, was sind denn die frauen, die weiter sind als du? du hast noch gut über 2monate zeit zum erechneten geburtstermin ;-)

vg

5

Es liegt also ein rechtskräftiger Titel vor, der Euch zur Zahlung verpflichtet?

"Auf alle Fälle hatten wir uns geeinigt den vereinbarten Betrag nun abzuzahlen "

Wie sah denn diese konkret aus Einigung aus?

6

Hallo,

die Einigung sieht wie vollgt aus es werden erstmal 12 Monate jeden Monat 40 Euro an die Firma überwiesen und danach wird ein neuer Vertrag aufgelegt in welcher Höhe Monat für Monat abgezahlt wird da ich dann wieder arbeiten bin. Der Betrag den wir zahlen müssen beträgt 1200 Euro und davon haben wir 80 Euro gezahlt. Das Konto war gedeckt und sie haben die Zahlungen auch erhalten- wie die Frau uns ja am Telefon auch mitteilte. Sie meinte nur naja das es sich alles überschnitten hätte?????? Verstehen wir nicht.

Ich war auf der Bank und habe gefragt wieso meine Karte nicht geht und die Frau am Schalter sagte mir das sie eine Pfändung über 1200 Euro hätten bei der Firma Mobilcom-Debitel. Die Frau sagte uns ja nix weiter dazu. Haben danach die Rechtsanwaltskanzlei angerufen mit der wir den Vertrag haben wegen Abzahlen und die sagte uns eben das sie ja alles vorliegen hätte aber eben von der Bank den Drittschuldner.... noch bräuchte jetzt????????????? und dann könnten wir die Abzahlung weiter machen. Das ist alles eigenartig und wir marschieren morgen erstmal zur Bank.

Ich weiß nun nicht ist es eine Eissache mit 14 Tagen oder eine Pfändung??????????????????????????????????????????????

9

Im Bereich der Pfändung kenne ich mich nicht so gut aus.

Wenn ihr aber trotz Titel eine Rückzahlungsvereinbarung EINVERNEHMLICH schließt muss sich auch daran gehalten werden.

Zumal ihr ja unter der Pfändungsfreigrenze lebt und ohnehin eigentlich nichts zu holen ist.

Villeicht hilft Euch dieser § weiter?

§ 55 SGB I Kontenpfändung und Pfändung von Bargeld

(1) Wird eine Geldleistung auf das Konto des Berechtigten bei einem Kreditinstitut überwiesen, ist die Forderung, die durch die Gutschrift entsteht, für die Dauer von 14 Tagen seit der Gutschrift der Überweisung unpfändbar. Eine Pfändung des Guthabens gilt als mit der Maßgabe ausgesprochen, daß sie das Guthaben in Höhe der in Satz 1 bezeichneten Forderung während der 14 Tage nicht erfaßt.
(2) Das Kreditinstitut ist dem Schuldner innerhalb der 14 Tage zur Leistung aus dem nach Absatz 1 Satz 2 von der Pfändung nicht erfaßten Guthaben nur soweit verpflichtet, als der Schuldner nachweist oder als dem Kreditinstitut sonst bekannt ist, daß das Guthaben von der Pfändung nicht erfaßt ist. Soweit das Kreditinstitut hiernach geleistet hat, gilt Absatz 1 Satz 2 nicht.
(3) Eine Leistung, die das Kreditinstitut innerhalb der 14 Tage aus dem nach Absatz 1 Satz 2 von der Pfändung nicht erfaßten Guthaben an den Gläubiger bewirkt, ist dem Schuldner gegenüber unwirksam. Das gilt auch für eine Hinterlegung.
(4) Bei Empfängern laufender Geldleistungen sind die in Absatz 1 genannten Forderungen nach Ablauf von 14 Tagen seit der Gutschrift sowie Bargeld insoweit nicht der Pfändung unterworfen, als ihr Betrag dem unpfändbaren Teil der Leistungen für die Zeit von der Pfändung bis zum nächsten Zahlungstermin entspricht.
(5) Pfändungsschutz für Kontoguthaben besteht nach dieser Vorschrift nicht, wenn der Schuldner ein Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Abs. 7 der Zivilprozessordnung führt. Hat das Kreditinstitut keine Kenntnis von dem Bestehen eines Pfändungsschutzkontos, leistet es nach den Absätzen 1 bis 4 mit befreiender Wirkung an den Schuldner. Gegenüber dem Gläubiger ist das Kreditinstitut zur Leistung nur verpflichtet, wenn ihm das Bestehen des Pfändungsschutzkontos nachgewiesen ist.

weiteren Kommentar laden
8

Hallo,

du kannst zwar zur Bank gehen aber die können da auch nichts machen-da die ja nur den Auftrag bekommen haben...das du weder Geld abbuchen lassen kannst etc.

Wenn du wieder an dein Geld möchtest mußt du dich an deine Gläubiger wenden-die die Kontopfändung rausgegeben haben-nur die können dein Konto wieder freigeben oder du gehst zum Amtsgericht-mußt alles mitnehmen-Belege über einkommen und was du sonst so in den nächsten Tagen an geld bekommst...wenn du unter der Kontopfändungsgrenze liegst-können die dir ein schreiben mitgeben-das bei dir nicht gepfändet werden darf...dauert aber meistens bis zu 2 Wochen...bis du das schreiben vom Amtsgericht hast....und den interessiert es nicht-ob du Mutter bist oder sonst was...leider-kenne mich da aus...

Mit das Konto auf Eis legen heißt-es kann auch nichts abgebucht werden-sprich-wenn du ein Dauerauftrag hast-das Geld geht auch nicht ab...

Lg

10

geh zum gericht oder verbraucherzentrale, lass dort dein Koto in ein P-Konto umstellen..dort musst du deine miete und einkünfte aller art offenlegen und alles was sozialleistungen sind (ALG 1+2, KG,EZ,etc.) sind pfändungsfrei udnd ein konto wird dann jeden Monat bis zu einem festen Betrag wieder frei verfügbar sein :-)

solltest dich aber beeilen, es stimmt nämlich mit den 2 wochen udn es zählen leider alle tage -also auch feiertage- mit

14

Unbedingt dein Girokonto in ein P-Konto umschreiben lassen, dann bleibt dir wenigstens was über.
Lies hier alles wichtige dazu:
http://www.biallo.de/finanzen/Konten_Karten/pfaendungsschutz-konto-hindernisse-beim-sichern-des-existenzminimums.php